Einhaltung der Menschenrechte – eine zentrale Voraussetzung für nachhaltige Entwicklung, Frieden, Sicherheit und Wohlstand

Bern, Medienmitteilung, 10.12.2015

Für die Schweiz sind die Förderung und der Schutz der Menschenrechte für alle Menschen überall auf der Welt Ziel und Verpflichtung und eine Priorität ihrer Aussenpolitik. Obwohl seit der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UNO-Generalversammlung am 10. Dezember 1948 viel für die Stärkung der Menschenrechte erreicht werden konnte, darf im Einsatz für die Menschenrechte nicht nachgelassen werden. Der Internationale Tag der Menschenrechte erinnert heute wie jedes Jahr am 10. Dezember an die Menschen, die von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind.

 Der Saal der Menschenrechte am UNO-Sitz in Genf.
Der Saal der Menschenrechte am UNO-Sitz in Genf. © UN Photo / Jean-Marc Ferré

Am 10. Dezember vor 67 Jahren verabschiedete die UNO-Generalversammlung die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie hält in 30 Artikeln die wichtigsten Grundrechte fest, ausgehend von Artikel 1, nach dem „alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ sind. Seit der Erklärung haben die Vereinten Nationen mit verschiedenen Übereinkommen ein differenziertes Instrumentarium zum Schutz der Menschenrechte auf internationaler Ebene geschaffen. Der Internationale Tag der Menschenrechte, den wir wie heute jedes Jahr am 10. Dezember feiern, erinnert uns daran, dass die Standards, die wir seit 1948 erreicht haben, aufrechterhalten und geschützt werden müssen. Der Menschenrechtstag ist denjenigen gewidmet, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen wurden oder die unermüdlich und manchmal unter Lebensgefahr für den Respekt der Menschenrechte kämpfen.

Für die Schweiz sind die Förderung und der Schutz der Menschenrechte für alle Menschen überall auf der Welt nicht bloss ein Ziel, das angestrebt wird, sondern eine Verpflichtung und eine Priorität der Schweizerischen Aussenpolitik. Wir sind überzeugt, dass die Einhaltung der Menschenrechte unabdingbar ist für eine nachhaltige Entwicklung, Frieden, Sicherheit und Wohlstand in der Schweiz und weltweit.

Deshalb stärkt die Schweiz in verschiedenen Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit die nationalen Menschenrechtsinstitutionen, die sich für die Rechte der Bevölkerung einsetzen, inklusive in heiklen Anliegen wie der Unterbindung von Folter. Die Schweiz setzt sich auch für die Rechte besonders marginalisierter Gruppen ein, so zum Beispiel im Westbalken, wo sie sich für die soziale Integration der Roma stark macht inklusive einem diskriminierungsfreien Zugang zur Bildung von Roma-Kindern.

Des Weiteren unterstützt die Schweiz zum Beispiel den Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsfirmen, der die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Gebieten bezweckt, in denen die Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist. Sein Gouvernanz- und Kontrollmechanismus wurde in Genf etabliert und entwickelt zurzeit die nötigen Prozesse, um die Einhaltung des Kodex durch die Unternehmen sicherzustellen.

In den multilateralen Foren schliesslich hat die Schweiz besonders dringliche Menschenrechtsthemen auf die Agenda gebracht und engagiert sich zum Beispiel für die Stärkung der Normen und deren Umsetzung im Zusammenhang mit friedlichen Protesten, mit der Abschaffung der Todesstrafe oder auch im Bereich der Vergangenheitsbewältigung nach Konflikten und der Justiz in Transitionsprozessen. Die Schweiz hatte auch eine tragende Rolle inne bei der Ausarbeitung und Verabschiedung der „Freiwilligen Leitlinien für eine verantwortungsvolle Landgouvernanz“ durch den Welternährungsausschuss. Die Leitlinien basieren auf Menschenrechtsstandards und verfolgen das Ziel, Zugang zu und Kontrolle über natürliche Ressourcen der ärmsten ländlichen Bevölkerungsgruppen zu sichern.

Die Herausforderungen beim Engagement für die Stärkung der Menschenrechte sind seit 1948 nicht kleiner geworden. Im Gegenteil – Einschränkungen der Redefreiheit und Repressalien gegen Menschenrechtsverteidiger haben zum Beispiel in vielen Ländern sogar zugenommen. Die Verfolgung religiöser und anderer Minderheiten, unrechtmässige Festnahmen, Folter, sexuelle Gewalt, und Menschenhandel sind immer noch an der Tagesordnung. Um solche Menschenrechtsverletzungen zu beenden und um besonders gefährdete Personen wie zum Beispiel Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten zu schützen, braucht es das gemeinsame Engagement aller Staaten.

Auf internationaler Ebene hält die Schweiz sowohl bilateral wie auch multilateral Dialoge über Menschenrechte mit Partnern aus allen Weltregionen und aus allen Interessengruppen. Sie trägt unter anderem mit dem globalen Zentrum der Menschenrechte in Genf zur internationalen Förderung der Menschenrechte bei. Das wichtigste UNO-Gremium im Bereich der Menschenrechte, der UNO Menschenrechtsrat, tagt in Genf und das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte sowie zahlreiche NGOs und Think Tanks haben dort ihren Sitz.

Am 28. Oktober 2015 wurde die Schweiz von der UNO-Generalversammlung in den Menschenrechtsrat gewählt - zum 3. Mal seit 2006. Im Hinblick auf sein 10-Jahres-Jubiläum im kommenden Jahr wird die Schweiz über den Menschenrechtsrat hinaus um eine Stärkung des ganzen UNO-Menschenrechtssystems bemüht sein. Mit dem Ziel, die Umsetzung der internationalen Menschenrechtskonventionen zu stärken, wird die Schweiz ihre Rolle als Brückenbauerin weiterhin wahrnehmen.

Dank dem Engagement der Staatengemeinschaft und der institutionellen Stärkung der für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte zuständigen Organe konnte erreicht werden, dass Menschenrechte, insbesondere die Rechte der Opfer, stärker im globalen Bewusstsein verankert sind. Ausserdem werden heute die Menschenrechte in anderen Bereichen integriert, wo dies vor zwanzig Jahren noch undenkbar gewesen wäre, zum Beispiel in der Privatwirtschaft durch die soziale und Umweltverantwortung der Unternehmen. Jeder dieser Schritte ist eine wichtige Ermutigung, sich weiterhin mit Beharrlichkeit für die Stärkung der Menschenrechte einzusetzen.

Damit die Grundrechte aller garantiert werden können, benötigen besonders verletzliche Personen einen erhöhten Schutz. Etwa die Menschen, die von der Syrien-Krise besonders betroffen sind. In den Flüchtlingslagern für syrische Flüchtlinge zum Beispiel wird deutlich, wie wichtig es ist, die elementaren Grundrechte auch und eben gerade unter solch schwierigen Bedingungen wie in Flüchtlingslagern aufrecht zu erhalten. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA, Bundesrat Didier Burkhalter, hat sich im Oktober 2015 bei einem Besuch des Flüchtlingslagers Azraq in Jordanien über die Lage informiert und mit Flüchtlingen über ihre Situation gesprochen.

Die Schweiz unterstützt Erstaufnahmeländer wie Jordanien, Libanon und die Türkei, die bereits Millionen von Flüchtlingen aufgenommen haben, um diesen möglichst schnell und wirksam Schutz zu gewähren. Dafür hat sie das migrationsaussenpolitische Instrument «Schutz in den Herkunftsregionen (Protection in the Region)» geschaffen und den Kredit für die Hilfe vor Ort im Zusammenhang mit den Krisen in Syrien, Irak und dem Horn von Afrika um 70 Millionen Franken aufgestockt.

Das EDA begeht den diesjährigen Tag der Menschenrechte am Human Rights Film Festival Zurich (http://www.humanrightsfilmfestival.ch/). Dieses Filmfestival beschäftigt sich mit aktuellen Themen wie zum Beispiel Flucht und Migration, der Syrienkrise, den Rechten von Homosexuellen, oder den Auswirkungen des  Bergbaus auf die Menschenrechte.


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