Die DEZA lädt alle vier Jahre, zeitlich abgestimmt auf die IZA-Strategie des Bundes, Schweizer NGO öffentlich ein, sich gemäss einem festgelegten, auf der DEZA Website publizierten Verfahren um Programmbeiträge zu bewerben.
Programmbeiträge und Zulassungsverfahren
Die DEZA-Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO sind der Referenzrahmen für das Engagement der DEZA mit Schweizer NGO und legen die Grundlage für einen wirksamen und effizienten Mitteleinsatz zugunsten der Ärmsten und Notleidenden in Entwicklungsländern und Krisengebieten. Die Richtlinien definieren das Vergabesystem für Programmbeiträge. Diese werden in einem transparenten und kompetitiven Prozess vergeben.
Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO (PDF, 24 Seiten, 353.7 kB, Deutsch)
Die aktualisierte Ausgabe wird im ersten Quartal 2023 veröffentlicht.
Programmbeitragsempfänger ab 2023 (PDF, 3 Seiten, 530.2 kB, Deutsch)
Programmbeiträge können an vier Kategorien von NGO vergeben werden:
- Grosse Schweizer NGO
- Schweizer NGO-Dachorganisationen
- Kantonale Föderationen und
- Schweizer NGO-Allianzen
Übersicht Kategorien (PDF, 1 Seite, 216.5 kB, Deutsch)
Eine NGO kann einen Programmbeitrag nur in einer Kategorie beantragen. Grosse Schweizer NGO können Programmbeiträge direkt beantragen. Kleine NGO können als Mitglieder von Dachorganisationen, kantonalen Föderationen oder Allianzen Programmbeiträge erhalten.
Zulassungsverfahren und Bewerbungsprozess 2025-2028
Die DEZA-Richtlinien beschreiben die Zulassungsbedingungen, den Bewerbungs- und Genehmigungsprozess für Programmbeiträge.
Die Vergabe von Programmbeiträgen an Schweizer NGOs erfolgt in drei Phasen. Die unten aufgeführten Daten sind ungefähre Angaben und können Änderungen unterliegen.
- Ausschreibung und Zulassungsprüfung (März 2023 - Juni 2023)
Die nächste öffentliche Einladung zur Zulassungsprüfung ist für 2023 geplant. Spontane Bewerbungen sind nicht möglich.
- Bewerbung für Programmbeiträge und Beurteilung (Juni 2023 - April 2024)
Die DEZA lädt die Schweizer NGO, die die Zulassungsprüfung bestanden haben, ein, Anträge für Programmbeiträge einzureichen. Die Anträge richten sich nach dem einheitlichen von der DEZA vorgegebenen Antragsformat.
- Genehmigung und Zuteilung der finanziellen Mittel (Sommer - Herbst 2024)
Der für das jeweilige Programm gewährte Betrag hängt von der Qualität des Antrags, vom verfügbaren Gesamtbudget der DEZA für Programmbeiträge und von der Anzahl Empfänger ab.
Im Hinblick auf den neuen Prozess zur Vergabe von Programmbeiträgen der DEZA an Schweizer Nichtregierungsorganisationen (NGOs) für den Zeitraum 2025-2028 organisiert die Sektion Schweizer NGOs der DEZA am 2. Februar 2023 eine Informationsveranstaltung für alle Schweizer NGOs, die ein Gesuch um einen Programmbeitrag einreichen möchten. Weitere Informationen finden Sie in dem untenstehenden Dokument.