Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Private Hausangestellte

Mitglieder ausländischer Vertretungen können unter bestimmten Bedingungen private Hausangestellte engagieren. Diese Bedingungen sind in der Verordnung über die privaten Hausangestellten geregelt. Bei Erst- oder Wiedereinstellung von privaten Hausangestellten reicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dem Protokoll verschiedene Unterlagen ein.

Ein Mann in einem gestreiften Hemd und einer Schürze serviert einen bunten Salat.

Rechtsgrundlage

Die Verordnung über die privaten Hausangestellten (PHV) vom 6. Juni 2011 regelt die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen der privaten Hausangestellten des Personals von diplomatischen Missionen, ständigen Missionen, konsularischen Posten und internationalen Organisationen.

Diese Verordnung richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die private Hausangestellte mit einer Legitimationskarte anstellen wollen oder bereits angestellt haben, sowie an die privaten Hausangestellten selbst.

Vorgehen

Erforderliche Dokumente

Verbalnote mit folgenden Beilagen in drei Originalexemplaren, die vom Protokoll visiert werden:

  • Musterarbeitsvertrag EDA (Einhaltung der Mindeststandards: Lohn, Ferien usw.)
  • Garantieerklärung des Arbeitgebers (Anstellung in der Schweiz oder im Ausland)
  • Garantieerklärung der oder des privaten Hausangestellten sowie
  • eine Kopie des Reisepasses der oder des privaten Hausangestellten

Wenn der Arbeitgeber keine private Hausangestellte bzw. keinen privaten Hausangestellten in der Schweiz über das Centre d’Accueil de la Genève Internationale (CAGI) (kostenlose Stellenbörse) anstellen konnte, hat sie oder er die Möglichkeit, eine Person aus dem Ausland einzustellen mit Visum oder Einreiseerlaubnis gemäss Anhang 1 der Ausweis- und Visumvorschriften des Staatssekretariats für Migration.

Wiedereinstellung in der Schweiz – Wechsel des Arbeitgebers

Das Vorgehen ist das gleiche wie bei der Ersteinstellung, jedoch ohne Visumantrag und unter Abgabe der alten Legitimationskarte Typ F.

Verbalnote mit folgenden Beilagen in drei Originalexemplaren, die vom Protokoll visiert werden:

  • Musterarbeitsvertrag (Einhaltung der Mindeststandards: Lohn, Ferien usw.)
  • Garantieerklärung des Arbeitgebers (Anstellung in der Schweiz oder im Ausland)
  • Garantieerklärung der oder des privaten Hausangestellten
  • eine Kopie des Reisepasses der oder des privaten Hausangestellten
  • das Immatrikulationsgesuch
  • die alte Legitimationskarte Typ F

Ausstellung der EDA-Legitimationskarten für private Hausangestellte

Bei ihrer Ankunft in der Schweiz und danach jedes Jahr werden die privaten Hausangestellten im Protokoll zu einem persönlichen Gespräch ohne Anwesenheit des Arbeitgebers empfangen (vgl. Artikel 26 Absatz 2 PHV). Bei dieser Gelegenheit erhalten sie ihre Legitimationskarte bzw. deren Erneuerung und ihre Arbeitsbedingungen werden besprochen. Das Protokoll vergewissert sich auf diese Weise bei den privaten Hausangestellten, dass sie ihre Arbeitsbedingungen verstanden haben und dass diese vom Arbeitgeber eingehalten werden. Falls erforderlich, interveniert das Protokoll schriftlich beim Arbeitgeber und bittet ihn um Klärung und/oder Anpassung der Arbeitsbedingungen an die geltenden Regeln; der institutionelle Begünstigte, zu dem der Arbeitgeber gehört, wird davon in Kenntnis gesetzt.

Dokumentation

Die folgenden Dokumente sind unter Formulare, rechtliche Grundlagen und Merkblätter verfügbar:

  • Arbeitsvertrag (Muster)
  • Garantieerklärung des Arbeitgebers
  • Garantieerklärung der oder des privaten Hausangestellten
  • Lohnabrechnung (Muster)
  • Tabelle für die Berechnung von Beiträgen und Versicherungsprämien
  • Merkblatt für private Hausangestellte, das die Verordnung zusammenfasst

Diese Dokumente sind in folgenden Sprachen verfügbar:

  • Französisch
  • Deutsch
  • Italienisch
  • Englisch
  • Spanisch
  • Portugiesisch

Merkblätter

Die folgenden Merkblätter befinden sich unter Formulare, rechtliche Grundlagen und Merkblätter:

  • Merkblatt 1: Schweizer Sozialversicherungen AHV/IV/EO/ALV/FamZ
  • Merkblatt 2: Berufliche Vorsorge
  • Merkblatt 3: Krankenversicherung (KVG)
  • Merkblatt 4: Unfallversicherung (UVG)
  • Merkblatt 5: Familienzulagen (FamZ)
  • Merkblatt 6: Krankentaggeldversicherung
  • Merkblatt 7: Adressen der für Versicherungsfragen zuständigen Schweizer Behörden

Kontakt

Privilegien und Immunitäten
Staatssekretariat STS-EDA
Effingerstrasse 27
3003 Bern