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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Korruption

Die Schweiz engagiert sich auf nationaler und internationaler Ebene aktiv in der Korruptionsbekämpfung. Sie hat dazu verschiedene internationale Übereinkommen ratifiziert und eine breit abgestützte interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt. Zudem hat der Bundesrat eine Strategie gegen die Korruption verabschiedet, welche die bestehenden Instrumente in diesem Bereich punktuell erweitert.

In den letzten zwanzig Jahren hat das allgemeine Bewusstsein zugenommen, dass die Korruption Staat, Gesellschaft und Wirtschaft schwer schädigt und deshalb umfassend bekämpft werden muss. Aus dieser Erkenntnis heraus wurden um die Jahrhundertwende drei internationale Übereinkommen abgeschlossen, deren Umsetzung durch Länderexamen überprüft wird. Das Ziel, «Korruption und Bestechung in allen ihren Formen erheblich zu reduzieren», ist auch ein Element der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Von der internationalen Ebene gehen also wichtige Anregungen für die Korruptionsprävention und -bekämpfung auch auf nationaler Ebene aus; gleichzeitig lässt die Schweiz ihre Erfahrungen aus der Praxis einfliessen in die Weiterentwicklung internationaler Standards.

Internationale Übereinkommen

  • Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption

    Die Schweiz hat am 24. September 2009 die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifiziert. Sie ist sowohl in Bezug auf die geographische Reichweite als auch in inhaltlicher Hinsicht das umfassendste Instrument der Korruptionsbekämpfung auf internationaler Ebene.
  • Übereinkommen der OECD über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

    Die Schweiz war in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) massgeblich beteiligt an der Ausarbeitung des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr. Sie hat den Vertrag am 31. Mai 2000 ratifiziert. Vorgängig hat sie ihr Strafgesetzbuch angepasst. Entsprechend ist die aktive Bestechung ausländischer Amtsträger durch Unternehmen und Privatpersonen seither strafbar.
  • Strafrechtsübereinkommen über Korruption und Zusatzprotokoll des Europarats

    Die Schweiz hat am 31. März 2006 das Strafrechtsübereinkommen über Korruption und das Zusatzprotokoll des Europarats ratifiziert. Im Zuge dessen wurde die passive Bestechung von ausländischen Amtsträgern sowie die aktive und passive Privatbestechung für strafbar erklärt.

Länderexamen in der Korruptionsbekämpfung

Im Rahmen der internationalen Antikorruptions-Konventionen der UNO, des Europarats und der OECD kontrollieren die Vertragsstaaten gegenseitig den nationalen Vollzug. Dadurch entsteht ein politischer Druck, dass alle Vertragsstaaten ihren Verpflichtungen gleichmässig nachkommen.

Die Schweiz beteiligt sich wie alle anderen Vertragsstaaten an den Überprüfungsmechanismen. Sie unterzieht sich regelmässigen Länderexamen und wirkt zugleich an der Überprüfung anderer Staaten mit.

Die Überprüfungsmechanismen folgen unterschiedlichen Regeln. Gemeinsam ist ihnen, dass am Ende jeweils ein Bericht publiziert wird, der auch Empfehlungen enthalten kann. Die Länderberichte der Schweiz sind auf den Websites der federführenden internationalen Organisationen abrufbar:

Eine Übersicht der Empfehlungen, welche die Schweiz im Rahmen der drei relevanten multilateralen Überprüfungsmechanismen im Bereich Anti-Korruption erhalten hat, findet sich im nachfolgenden Dokument. Der Stand der Umsetzung wird regelmässig aktualisiert.

Korruptionsbekämpfung in der Schweiz

Die Umsetzung der internationalen Vertragsverpflichtungen und die Behandlung der Empfehlungen ist in der Schweiz – ebenso wie die Korruptionsbekämpfung insgesamt – eine Querschnittaufgabe, an der verschiedene Bundesämter und Behörden auf allen Ebenen beteiligt sind. Zwecks Übersicht und Koordination hat der Bundesrat am 19. Dezember 2008 eine Interdepartementale Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung (IDAG Korruptionsbekämpfung) eingesetzt. Das EDA hat den Vorsitz und führt das Sekretariat der IDAG Korruptionsbekämpfung.

Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die «Strategie des Bundesrates gegen die Korruption (2026–2029)» verabschiedet. Diese knüpft an die bisherige Anti-Korruptionsstrategie des Bundesrates (2021–2024) an und steht in Kontinuität zu ihr. Die bisherigen operativen Ziele und Massnahmen wurden in der neuen Strategie weiterentwickelt und neue Prioritäten gesetzt. Einen besonderen Fokus legt der Bundesrat auf die Minderung von Korruptionsrisiken in besonders exponierten Bereichen innerhalb der Bundesverwaltung sowie auf die Verringerung der Anfälligkeit der Schweizer Wirtschaft für Auslandskorruption. Die Strategie zeigt Massnahmen auf, die sich direkt an die Bundesverwaltung richten und von dieser umgesetzt werden sollen. Die IDAG Korruptionsbekämpfung zeichnet für das Monitoring verantwortlich und fördert die Umsetzung der Massnahmen, indem sie den Informationsaustausch über die erzielten Fortschritte organisiert und das Zusammenwirken der zuständigen Bundesämter anregt.

1. Februar 2026

Interdepartementale Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung

Um die Korruption zu bekämpfen, unterstützen die DEZA und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) Projekte und Programme in Partnerländern sowie globale Initiativen.

1. Februar 2026

Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption

Die UNO-Konvention gegen Korruption ist das wichtigste internationale Abkommen zur Korruptionsbekämpfung – die Schweiz engagiert sich aktiv für deren Umsetzung.

Kontakt

Sektion Wirtschaft
Staatssekretariat STS-EDA
Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit
Bundesgasse 28
3003 Bern