Arbeiten in der Schweiz

Informationen und weiterführende Links zu Anmeldungen und Bewilligungen, Mindest- und Durchschnittslöhnen, Selbstständigkeit, Sozialleistungen sowie zu Arbeitslosigkeit von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz sind nachfolgend aufgelistet.

Arbeiten in der Schweiz für Personen aus einem EU/EFTA-Land

Mit der Personenfreizügigkeit dürfen Sie als Angehörige eines EU/EFTA-Staates im Prinzip in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten. Besondere Regeln gelten aber für die EU-8-Staaten und für die EU-17 Staaten (Ventilklausel), sowie für Rumänien und Bulgarien.

Arbeiten in der Schweiz für Personen aus einem EU/EFTA-Land

Arbeiten in der Schweiz für Drittstaatangehörige

Unter welchen Bedingungen Drittstaatsangehörige in der Schweiz arbeiten dürfen.

Arbeiten in der Schweiz für Drittstaatangehörige

Mindest- resp. Durchschnittslöhne in der Schweiz

Im Schweizer Recht wird kein Minimal- oder Durchschnittslohn definiert. Die Höhe des Lohnes wird bei der Anstellung vielmehr zwischen den Arbeitgebenden und den Arbeitnehmenden vereinbart.

Mindest- resp. Durchschnittslöhne in der Schweiz

AHV für Rückkehrer

Personen, die in der Schweiz gearbeitet haben und das Land danach wieder verlassen, erhalten je nach Aufenthaltsland eine Rückvergütung der bezahlten AHV-Beiträge oder eine AHV-Rente.

AHV für Rückkehrer

Berufliche Selbständigkeit

Hier erfahren Sie, wie Sie die ersten Schritte in Richtung Selbständigkeit machen können.

Berufliche Selbständigkeit

Sozialversicherungen für ausländische Personen

Sozialversicherung Schweiz: Was muss ich als Ausländerin oder Ausländer in Bezug auf AHV, berufliche Vorsorge, Mutterschaftsurlaub, IV-Rente, Arbeitslosengeld etc. wissen?

Sozialversicherungen für ausländische Personen

Arbeitslosigkeit eines ausländischen Arbeitnehmenden

Was tun, wenn Sie Ihre Stelle verlieren oder Ihr Vertrag abläuft?

Arbeitslosigkeit eines ausländischen Arbeitnehmenden

Letzte Aktualisierung 19.12.2022

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Fax +41 58 462 78 66

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