Reisehinweise für Lesotho

Gültig am:

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Publiziert am: 21.11.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden:
Kriminalität (Die Kriminalitätsrate ist hoch. Der Besitz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet).
Verkehr und Infrastruktur (Risiken im Strassenverkehr).

Grundsätzliche Einschätzung

Die politische Lage in Lesotho ist gespannt. Soziale, politische und wirtschaftliche Unzufriedenheit wird gelegentlich in Demonstrationen, Strassenblockaden und Ausschreitungen geäussert.

Die unterschiedlichen Höhenlagen, die Abgeschiedenheit einzelner Orte sowie die prekären Verbindungen (Strassen und Telefonie) machen die sorgfältige Planung einer Reise notwendig.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Lesotho nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren, etc.) und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Der Besitz von Schuss- und anderen Waffen ist verbreitet. Taschen- und Entreissdiebstähle, Überfälle, Einbrüche und Diebstähle von Autos kommen häufig vor und sind zunehmend von Gewalt begleitet. Unter anderem werden nachstehende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie wichtige Dokumente (Pass, Flugticket, Checks, Bargeld) im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Kopie Ihres Passes auf sich.
  • Unternehmen Sie Reisen und Spaziergänge möglichst in Gruppen und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf. Besonders Frauen wird davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
  • Vor Wanderungen abseits der bekannten Touristenrouten wird abgeraten.
  • Lassen Sie grösste Vorsicht walten, wenn Sie in wenig belebten oder schlecht beleuchteten Quartieren Maserus aus dem Auto aussteigen oder anhalten.

Verkehr und Infrastruktur

Es herrscht Linksverkehr. Die Bergstrassen sind vielfach nicht asphaltiert und nur mit Geländewagen befahrbar. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, durch unbeleuchtete Fahrzeuge und streunende Tiere. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar.

Es ist verboten, den Königspalast, Flughafen, Regierungs- und andere öffentliche Gebäude sowie uniformierte Personen und Militärfahrzeuge zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Lesotho befindet sich in einem Transformationsprozess zwischen Tradition und Moderne. Besonders in abgelegenen Gebieten ist das Leben noch stark von traditionellen Werten geprägt. Passen Sie Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln.

Naturbedingte Risiken

Unwetter können den Strassenzustand kurzfristig verschlechtern und den Verkehr behindern. Im Winter können Schneefälle die Strassen in den Bergen während Tagen unpassierbar machen (April - September).

Im Gebirge schlägt das Wetter oft sehr rasch um. Gewitter können Bäche in kurzer Zeit zu reissenden Strömen anschwellen lassen. Auch im Sommer sind Schneefälle nicht ausgeschlossen (Oktober bis März). Diesem Umstand ist insbesondere bei der Planung von Aktivferien Rechnung zu tragen, z.B. bei Trekking, Rafting, Canyoning.
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Hauptstadt Maseru ist die medizinische Versorgung nicht gewährleistet. Die medizinische Versorgung ist in den meisten öffentlichen Spitälern ungenügend und die hygienischen Verhältnisse sind prekär. Es wird empfohlen, Privatkliniken zu wählen. Diese verlangen vor Behandlungen einen Vorschuss (Bargeld). Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen müssen im Ausland behandelt werden (Südafrika oder Europa).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 112 (landesweit), 58881010, 80022046 oder 22322099 (nur Maseru)
Notruf Ambulanz: 22312501 (nur Maseru)

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Südliches Afrika in Pretoria, Südafrika
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 21.11.2023

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