Reisehinweise für Syrien

Gültig am:

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Publiziert am: 04.12.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Die Lagebeschreibung ist aktualisiert worden. Weiterhin gültig: Von Reisen nach Syrien und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Grundsätzliche Einschätzung

Von Reisen nach Syrien und Aufenthalten jeder Art wird abgeraten.

Schweizer Staatsangehörige, die entgegen der Empfehlung des EDA nach Syrien reisen müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz nur sehr eingeschränkte oder je nach Situation gar keine Möglichkeit zur Hilfe in Notfällen hat. 

Das Risiko von terroristischen Anschlägen ist sehr hoch.

Seit 2011 herrscht in Syrien ein bewaffneter Konflikt. Die syrische Regierung kontrolliert zur Zeit zwei Drittel des Landes. Die Kontrolle über das restliche Staatsgebiet verteilt sich auf verschiedene nichtstaatliche Akteure.

Es kommt weiterhin zu Kampfhandlungen zwischen den verschiedenen Kriegsparteien. Der Norden und Süden des Landes sind besonders schwer davon betroffen. Luftangriffe richten sich unter anderem gegen Ziele in und um Damaskus und Aleppo, einschliesslich der Flughäfen. Diese fordern immer wieder auch zivile Opfer. Am 9. Januar 2024 beispielsweise, wurden in der Nähe von Palmyra (Gouvernorat Homs) bei einem Bombenanschlag mehrere Personen getötet oder verletzt, darunter Zivilisten. Grosse Gebiete des Landes sind vermint.

Am 27. November 2024 haben verschiedene syrische Rebellengruppierungen im Nordwesten des Landes eine Grossoffensive lanciert und gewisse Gebiete, einschliesslich der Stadt Aleppo, unter ihre Kontrolle gebracht.

Der Konflikt im Nahen Osten seit Oktober 2023 wirkt sich auch auf Syrien aus. Es sind vermehrt teilweise gezielte Luftangriffe zu verzeichnen, welche nicht nur Ziele im Süden des Landes sondern auch in der Nähe der Hauptstadt Damaskus ins Visier nehmen. Es sind dies sogenannte Präventivschläge welche sich hauptsächlich gegen militante Gruppen sowie militärische Ziele richten, jedoch immer wieder auch zivile Opfer fordern.

Die Spannungen in der Region sind hoch.

Das Entführungsrisiko durch kriminelle und terroristische Gruppierungen ist sehr hoch; es besteht sowohl für einheimische als auch für ausländische Personen. In der Vergangenheit sind wiederholt entführte Personen umgebracht worden.

Beachten Sie die Informationen auf unseren spezifischen Internet-Seiten:
Terrorismus und Entführungen

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Wer illegal nach Syrien einreist, muss mit Haftstrafen von bis zehn Jahren und/oder hohen Geldbussen rechnen.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft im Libanon

Helpline EDA

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 04.12.2024

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