Die von den USA verhängten Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte und deren Auswirkungen auf Schweizer und EU-Exporteure waren eines der wichtigsten Themen des Gesprächs. Bundesrat Schneider-Ammann zeigte auf, welche Bemühungen die Schweiz unternimmt, um eine Lösung für die Schweizer Stahl- und Aluminiumproduzenten zu finden. Dabei erwähnte er insbesondere, zu welchen Resultaten er bei seinem Gespräch mit dem amerikanischen Handelsminister am 20. April 2018 kam. Des Weiteren erklärte der Vorsteher des WBF, dass die Schweiz besorgt sei über den zunehmenden Protektionismus im Welthandel.
Angesichts des starken Anstiegs der Importe von Stahlerzeugnissen in den letzten Jahren, der globalen Überkapazität in der Stahlproduktion und der zunehmenden Handelsschutzmassnahmen hat die EU am 26. März 2018 eine Schutzmassnahmenuntersuchung für Stahlerzeugnisse eingeleitet. Nach Abschluss der Untersuchung wird die EU entscheiden, ob sie Schutzmassahmen in Form von Einfuhrbeschränkungen (Zölle oder Einfuhrkontingente) einführt. Bundesrat Schneider-Ammann unterstrich, dass allfällige Schutzmassnahmen der EU den Handel mit der Schweiz nicht beschränken dürfen und die Verpflichtungen des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU einzuhalten sind.
Die Schweizer Wirtschaft und der EU-Binnenmarkt sind über den Aussenhandel stark miteinander verbunden. Einen wichtigen Beitrag dazu leisten die bilateralen Abkommen, deren gutes Funktionieren es zu wahren gilt. Beide Parteien begrüssten die positive Entwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU und den gemeinsamen Willen, die noch verbleibenden Differenzen zu beseitigen.
Die beiden Gesprächspartner tauschten sich auch über die Frage der Börsenäquivalenz zwischen der Schweiz und der EU aus. Bundesrat Schneider-Ammann erinnerte daran, dass die zeitglich begrenzte Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börsengesetze gemäss Artikel 23 der MiFIR-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Regulation) eine Diskriminierung der Schweiz gegenüber anderen Partnern der EU darstellt und dass die Schweiz bis Mitte 2018 eine zeitlich unbegrenzte Anerkennung erhalten möchte.
Zur Sprache kamen ausserdem die Freihandelsbeziehungen mit Drittstaaten. Dabei interessierte insbesondere der Stand der laufenden Verhandlungen der Schweiz und der EU mit den Staaten des Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay) sowie der Stand der aktuellen Verhandlungen der EU mit Mexiko. Für die Schweiz ist es zentral, mit diesen Ländern Freihandelsregeln zu etablieren, die denjenigen der EU möglichst nahekommen, damit die Schweizer Exportwirtschaft gegenüber der europäischen Konkurrenz nicht benachteiligt ist.
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