Das Protokoll Nr. 2 zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU (SR 0.632.401.2) regelt den bilateralen Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Dazu zählen etwa Schokolade, Biskuits und andere Backwaren, Suppen, Kindernährmittel, Teigwaren und Speiseeis. Das Protokoll Nr. 2 ermöglicht der Schweiz, höhere Rohstoffpreise durch Importzölle auf bestimmte verarbeitete landwirtschaftliche Produkte zu kompensieren und soll damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Lebensmittelindustrie gewährleisten.
Diese Importzölle basieren auf den Referenzpreisen für landwirtschaftliche Rohstoffe, welche im Protokoll Nr. 2 festgelegt sind und regelmässig vom Gemischten Ausschuss angepasst werden.
Der Bundesrat passt ebenfalls auf den 1. Oktober 2022 die Zollansätze an, die im Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukte mit Drittstaaten ausserhalb der EU angewendet werden. Auch diese basieren auf periodisch aktualisierten Preisdifferenzen.
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Federal Department of Economic Affairs, Education and Research