Reisehinweise für die Mongolei

Gültig am:

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Publiziert am: 14.05.2024

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Die Mongolei kann als stabil bezeichnet werden. Soziale und politische Unzufriedenheit wird allerdings sporadisch in Demonstrationen geäussert. Dabei sind vereinzelt Ausschreitungen möglich. Meiden Sie Demonstrationen jeder Art und halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden.

Die schwierigen klimatischen und topographischen Bedingungen sowie die beschränkten Kommunikationsmöglichkeiten stellen hohe Anforderungen an die Reisenden. Unternehmen Sie deshalb Touren und Ausflüge ausschliesslich in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in der Mongolei nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Vermehrt wird dabei auch Gewalt angewendet, vor allem von betrunkenen Personen.
Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Nehmen Sie sich vor Taschendieben in Acht, vor allem in der Nähe von Touristenattraktionen und in grösseren Menschenansammlungen.
  • Gehen Sie wegen der Gefahr von Raubüberfällen nach Einbruch der Dunkelheit weder alleine noch zu Fuss aus.
  • Frauen wird empfohlen, generell ihrer persönlichen Sicherheit grosse Aufmerksamkeit zu schenken und nach Einbruch der Dunkelheit unbeleuchtete Strassen und einsame Gegenden zu meiden.
  • Unternehmen Sie Touren und Ausflüge in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung.

Verkehr und Infrastruktur

Die schlechten Strassenverhältnisse und das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein erhebliches Unfallrisiko. Auf dem Land besteht das Risiko von schweren Unfällen mit Wildtieren.

Tragen Sie den klimatischen Bedingungen vor allem im Winter Rechnung (Schneestürme, Eis, starke Windböen) und beachten Sie die Wettervorhersagen, bevor Sie Überlandfahrten antreten.

Fahrten abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Ausserhalb der grösseren Ortschaften ist die Infrastruktur sehr beschränkt, selbst für Such- und Rettungsaktionen. Outdoor-Aktivitäten erfordern deshalb eine gute Vorbereitung und Ausrüstung. Lassen Sie sich bei allen Reisen, Ausflügen und Touren von einer erfahrenen, lokalen Reiseleitung begleiten und reisen Sie ausschliesslich in Gruppen.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können. Beachten Sie, dass auch bei Flügen und Eisenbahnfahrten im Inland der Originalpass vorgewiesen werden muss.

Strafbar sind unter anderem:

  • Fotografieren von Einrichtungen der Sicherheitskräfte. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. und Alkohol am Steuer (0 Promille!)
  • für ausländische Staatsangehörige die Teilnahme an politischen Aktivitäten

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Kulturgüter aller Art, auch von geringem Wert (z.B. behauene Steine, Fossilien, Antiquitäten, alte Gegenstände und Münzen) dürfen nicht ohne Bewilligung ausgeführt werden. Kulturelle Schätze sind oft nicht als solche oder ausschliesslich durch Hinweise in mongolischer Sprache gekennzeichnet. Verstösse werden mit Haftstrafen geahndet. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokale Reiseleitung.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer lokalen Anwältin oder eines lokalen Anwalts sind unabdingbar. Unter Umständen dürfen ausländische Staatsangehörige während der Untersuchung/Gerichtsverhandlung das Land nicht verlassen.

Die Haftbedingungen sind sehr schwierig.

Naturbedingte Risiken

Die Mongolei liegt in einem Erdbebengebiet.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Konsularagentur in Ulaanbaatar.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Ulaanbaatar ist die medizinische Versorgung nur sehr beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland behandelt.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Es kommt vor, dass einzelne Gebiete vorübergehend für den Reiseverkehr geschlossen werden (z.B. bei Auftreten der Maul- und Klauenseuche).

Ausländische Staatsangehörige dürfen nur über einige ausgewählte Grenzübergänge ein- und ausreisen. Wer sich länger als 30 Tage in der Mongolei aufhalten will, muss sich innerhalb von 7 Tagen beim Immigrationsbüro anmelden. Versäumnisse werden mit Bussen geahndet.

Erkundigen Sie sich beim Visumantrag bei der mongolischen Botschaft in Genf über allfällige Reiserestriktionen sowie über die Einreise- und Meldevorschriften.

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Beijing, China

Schweizer Kooperationsbüro und Konsularagentur in der Mongolei

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 14.05.2024

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