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Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten
Kontakt Büro der Schweizer Botschaft Minsk
Kontakt Schweizer Büro für die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags

Botschaft Warschau

Botschaftsgebäude in Warschau

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Botschaftsgebäude Warschau © EDA

Schweizerische Botschaft
Aleje Ujazdowskie 27
00-540 Warschau
Tel. +48 (22) 628 04 81/82 
Fax +48 (22) 621 05 48

Schalter Öffnungszeiten
Montag-Freitag
09.00-12.00 Uhr

Telefonische Auskünfte
Montag-Donnerstag
08.00-12.45, 13.30-17.00
Freitag 08.00-13.00 Uhr

Erreichbarkeit in Notfällen (ausser Bürostunden)
+48 (0) 608 422 266
Visafragen werden nicht beantwortet

Konsularbezirk
Der Konsularbezirk der Botschaft umfasst die Republik Polen und die Republik Belarus. Es gibt keine weiteren schweizerischen konsularischen Vertretungen in Polen. In Belarus ist die Schweiz durch eine Aussenstelle der Botschaft in Warschau vertreten und es besteht die Möglichkeit, gewisse Verwaltungsangelegenheiten über diese Stelle abzuwickeln (Visum, Zivilstandsgeschäfte, usw.). Alle Unterlagen werden jedoch nach Warschau zur Bearbeitung weitergeleitet.

Büro der Schweizerischen Botschaft, Minsk
Ul. Krasnoarmeyskaya 22a, Ap. 20
220030 Minsk
Tel. +375 17 227 18 42                               Schalter Öffnungszeiten:
Fax +375 17 217 84 62                               Montag-Freitag 10.00-13.00 Uhr


Wichtige Mitteilungen

Verhaftung von Roman Polanski
Die USA haben die Schweiz um die Auslieferung von Roman Polanski ersucht. Das formelle Auslieferungsersuchen ist am 23. Oktober beim Bundesamt für Justiz (BJ) eingetroffen.
Mehr dazu http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=29650 hier

Verhaftung von Roman Polanski - Stellungnahme des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements
Bern, 27.09.2009 - 

  • Roman Polanski wurde gestern Abend bei seiner Ankunft auf der Basis eines US-Haftbefehls in rovisorische Auslieferungshaft genommen. 
  • Die US-Behörden werfen Roman Polanski sexuelle Handlungen mit Kindern vor, namentlich in einem Fall von 1977 mit einem 13-jährigen Mädchen in Los Angeles. 
  • Seit Ende 2005 fahnden die US-Behörden weltweit nach Roman Polanski. 
  • Ein US-Haftbefehl gegen Roman Polanski liegt seit 1978 vor. 
  • Ob Roman Polanski tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, steht erst fest, wenn das Auslieferungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Sowohl ein Auslieferungshaftbefehl als auch ein Auslieferungsentscheid kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden. Dessen Entscheide können ans Bundesgericht weiter gezogen werden. 
  • Aus Rücksicht auf das nun laufende Verfahren können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden.

http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=29233 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Schweinegrippe Pandemie
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat für Schweizer Bürger im Ausland ein Merkblatt zur persönlichen Pandemievorsorge erstellt.
Weitere Informationen der Schweizer Behörden finden Sie beim
http://www.bag.admin.ch/influenza/06411/index.html?lang=de Bundesamt für Gesundheit

Logo 90 Jahre Anerkennung Polens durch die Schweiz

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90 Jahre Anerkennung Polens durch die Schweiz
Am 10. März 1919 hat der Schweizer Bundesrat das nach dem Ersten Weltkrieg neuentstandene Polen anerkannt. Die diplomatischen Beziehungen wurden danach offiziell aufgenommen. Schon zu jener Zeit spielte die Schweiz eine Rolle als Gaststaat für polnische Persönlichkeiten im Exil, wie den Komponisten Ignacy Paderewski und das erste gewählte Staatsoberhaupt der Zweiten Polnischen Republik Gabriel Narutowicz. Dieses 90. Jubiläum gibt Anlass zu einer Reihe von Veranstalltungen während des Jahres 2009 sowohl in Polen wie auch in der Schweiz.
http://www.berno.polemb.net/index.php?document=141 Abriss der Geschichte - Polen in der Schweiz

Archivphoto © Fondation Archivum Helveto-Polonicum

Archivphoto © Fondation Archivum Helveto-Polonicum (800 x 495)
Treffen zwischen Bundesrat Giuseppe Motta und Aussenminister August Zalewski am 1. Oktober 1932, © Fondation Archivum Helveto-Polonicum

Abstimmung vom 8. Februar 2009 über die Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union
Das Schweizer Volk hat die Weiterführung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit Schweiz-EU sowie dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien angenommen. Dieses Ja ist ein konsequentes Ja zur Fortsetzung der schweizerischen Europapolitik. Die zur Abstimmung stehende Vorlage wurde mit 59.6% zu 40.4% angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 50.9%.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.personenfreizuegigkeit.admin.ch Personenfreizügigkeit Schweiz - EU

Schengen/Dublin Assoziierungsabkommen der Schweiz
Der Rat der Europäischen Union hat Ende November entschieden, dass die Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen/Dublin am Freitag, 12. Dezember 2008 in Kraft gesetzt werden können. Ab diesem Datum berechtigen Schengen-Visa, auch wenn sie vor der Inkraftsetzung der Schweiz ausgstellt wurden, grundsätzlich zur Einreise in die Schweiz, ausser die Gültigkeit des Visums ist territorial beschränkt. Die Schweizerischen Vertretungen im Ausland werden ab dem 12. Dezember 2008 Schengen-Visum ausstellen. Schweizer Visa, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, bleiben für die Einreise in die Schweiz gültig.

Mehr Einzelheiten über die Erteilung von Schengen Visa durch die Schweizerische Botschaft in Polen finden Sie auf den Seiten 
 Visa 
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/einreise/schengen-visum.html Allgemeine Informationen zum Schweizerischen Schengen-Visum