Zweiter Schweizer Beitrag, Rahmenkredit Migration: Unterzeichnung des Umsetzungsabkommens mit Italien

Medienmitteilung, 17.05.2024

Die Schweiz und Italien haben am 17. Mai 2024 in Rom ein Abkommen zur Umsetzung von Projekten unter dem zweiten Schweizer Beitrag unterzeichnet. Mit einem Betrag von 20 Millionen Franken soll die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Italien finanziert werden. Die Schweiz leistet damit einen Beitrag zur Bewältigung der Migration innerhalb Europas. Die Unterzeichnung erfolgte durch Staatssekretärin Christine Schraner Burgener und die italienische Kabinettschefin des Innenministeriums, Maria Teresa Sempreviva.

Il 17 maggio 2024 Svizzera e Italia hanno firmato a Roma un accordo per l’attuazione di progetti nel quadro del secondo contributo svizzero.
Das von der Staatssekretärin für Migration, Christine Schraner Burgener und der Kabinettschefin des italienischen Innenministeriums, Maria Teresa Sempreviva unterzeichnete Abkommen. © Innenministerium, Italien

Der zweite Schweizer Beitrag kommt ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) zugute. 190 Millionen Franken sind für Projekte im Migrationsbereich bereitgestellt. Mit diesem Rahmenkredit werden bis Ende 2029 von Migration besonders betroffene EU-Mitgliedstaaten unterstützt. Aktuell werden bilaterale Programme mit Griechenland, Zypern und Italien umgesetzt.

Das unterzeichnete Abkommen legt die Grundsätze und die thematische Ausrichtung der Zusammenarbeit mit Italien fest. Mit dem Beitrag soll Italien beim Ausbau seiner Aufnahmekapazitäten unterstützt werden, um die hohe Zahl von Ankünften zu bewältigen: Die 20 Millionen Franken sind für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) vorgesehen. Zudem wollen die Schweiz und Italien in diesem Rahmen den Austausch zu Migrationsthemen intensivieren, insbesondere zu beschleunigten Asylverfahren.

Unterstützung im Interesse der Schweiz und Europas

Durch die Zusammenarbeit im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags bekräftigt die Schweiz ihr solidarisches Engagement gegenüber jenen EU-Mitgliedstaaten, die von Migration besonders betroffen sind. Diese Staaten übernehmen wichtige Aufgaben im Bereich der Registrierung und Unterbringung von Migrantinnen und Migranten.

Themenbereiche des Rahmenkredits Migration

Mit dem Rahmenkredit Migration des zweiten Schweizer Beitrags sollen die Strukturen des Migrationsmanagements in Europa gestärkt werden mit dem Ziel, irregulärer Sekundärmigration vorzubeugen. Unterstützung kann in folgenden Bereichen geleistet werden: Asylverfahren, Infrastruktur, Rückkehr- und Reintegrationshilfe sowie Integrationsmassnahmen.


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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement