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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Biologische Waffen

Das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen verbietet jeglichen Umgang mit biologischen und Toxin-Waffen, die bei der Explosion Giftstoffe freisetzen. Das Abkommen steht vor grossen Herausforderungen, nicht zuletzt aufgrund der rasanten Entwicklungen in der Biotechnologie. Die Schweiz setzt sich für die Stärkung des Übereinkommens ein und arbeitet im Rahmen der UNO aktiv an dessen Umsetzung und Weiterentwicklung mit.

Das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen (BWÜ) untersagt Erwerb, Entwicklung, Herstellung und Besitz von biologischen und Toxin-Waffen sowie von Ausrüstung und Einsatzmitteln, welche für die Verwendung solcher Waffen bestimmt sind. Das BWÜ wurde von der Schweiz 1976 ratifiziert.

Fehlende Verifikationsmassnahmen bilden ein grosses Defizit

Das BWÜ hat sich, wie auch das Chemiewaffenübereinkommen, aus dem Genfer Protokoll von 1925 entwickelt, welches die Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln in Kriegen verbietet. Im Gegensatz zum Chemiewaffenübereinkommen, für dessen Umsetzung die Organisation für das Verbot chemischer Waffen gegründet wurde, verfügt das BWÜ weder über eine für den Vollzug zuständige Organisation noch über ein rechtlich verbindliches Verifikationssystem zur Überwachung der Einhaltung der Vertragsbestimmungen.

Die grundlegenden Herausforderungen der BWÜ liegen im rasanten Fortschritt der biowissenschaftlichen Technologien und dem sogenannten Dual-Use-Charakter der Biowissenschaften. Letzterer birgt das Risiko, dass dieselben Verfahren, Technologien und Materialien, welche zu friedlichen, nutzbringenden Zwecken entwickelt und eingesetzt werden, auch zur Entwicklung und Herstellung biologischer Waffen missbraucht werden können. Angesichts dieser Risiken sowie der diffusen Bedrohung durch biologische Kampfstoffe und nichtstaatliche Akteure stellt das Fehlen wirksamer Verifikationsmassnahmen ein anhaltendes Defizit dar und schafft Unsicherheit und Misstrauen.

Stärkung des BWÜ

Die Schweiz setzt sich daher für eine institutionelle Stärkung des BWÜ ein. Sie beteiligt sich aktiv an Gespräche zur Verifizierung des Übereinkommens. Seit Längerem forderte sie die Etablierung eines Mechanismus, der sich systematisch mit dem wissenschaftlich-technologischen Fortschritt und dessen Folgen für das BWÜ auseinandersetzt

Die Schweiz beteiligt sich auch an freiwilligen Initiativen, um die Implementierung der Konvention in teilnehmenden Vertragsstaaten zu begutachten. Dies beinhaltet beispielsweise gegenseitigen Expertenaustausch, die Überprüfung der relevanten nationalen Gesetzgebung sowie Transparenzbesuche in Laboratorien, wobei die Schweiz für die Vertragsstaaten bereits mehrmals Expertenbesuche im Labor Spiez organisierte.

Fokus auf Fortschritten im wissenschaftlich-technologischen Bereich

Ebenso arbeitet die Schweiz darauf hin, im Rahmen des BWÜ Arbeitsgruppen zu etablieren, die sich fokussiert mit bestimmten Themen befassen. Insbesondere engagiert sie sich für die Etablierung eines Expertengremiums, welches sich systematisch mit den wissenschaftlich-technologischen Fortschritten in der Biotechnologie und deren Folgen für das Übereinkommen auseinandersetzt («Science & Technology Review»).

In diesem Zusammenhang organisiert die Schweiz seit 2014 die Konferenzreihe «Spiez Convergence» zum Thema der zunehmenden Konvergenz der chemischen und biologischen Wissenschaften sowie deren Folgen für die Biowaffen- und Chemiewaffenkonventionen.

Mechanismus des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Untersuchung eines vermuteten Einsatzes biologischer und chemischer Waffen (USNGM)

Der Mechanismus des UNO-Generalsekretärs wurde Ende der 1980er Jahre etabliert und dient als Instrument für Untersuchungen mutmasslicher Einsätze von chemischen und biologischen Waffen. Auf Ersuchen eines UNO-Mitgliedstaates kann der Generalsekretär eine Untersuchung einleiten. Die von den Mitgliedstaaten für solche Missionen gemeldeten Experten und Laboratorien sowie die Richtlinien für die Durchführung von Untersuchungen bilden dabei die Grundlage des Verfahrens.

Im Gegensatz zum Chemiewaffenbereich, wo die UNO zur Umsetzung des Mechanismus eng mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zusammenarbeiten kann, ist sie im Biowaffenbereich auf die aktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten angewiesen. Zur Stärkung des UNSGM besteht eine informelle «Freundesgruppe», in der die Beiträge von Staaten koordiniert werden. Diese wird derzeit von der Schweiz geleitet. Schweizer Experten sowie das Labor Spiez werden von der UNO in einem Verzeichnis verfügbarer Ressourcen aufgeführt, welche im Falle einer Untersuchung beigezogen werden könnten. Dazu nehmen sie regelmässig an Übungen und Expertentreffen teil.

Darüber hinaus organisiert die Schweiz seit 2015 jährlich stattfindende Expertenworkshops. Diese haben zum Ziel, dass die von den UNO-Staaten gemeldeten Laboratorien zur Untersuchung von vermuteten Biowaffeneinsätzen die erforderlichen Qualitätsansprüche und Standards erfüllen. Deren Einhaltung ist unentbehrlich für die politische und wissenschaftliche Akzeptanz allfälliger Untersuchungsergebnisse.

Mechanismus des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zur Untersuchung eines vermuteten Einsatzes chemischer und biologischer Waffen, UNO (en)