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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Chemische Waffen

Seit 1997 konnten alle deklarierten Chemiewaffenbestände vernichtet werden. Grund dafür ist die Umsetzung des Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen. Die Schweiz setzt sich für die Stärkung des Abkommens, für die Aufklärung von Chemiewaffeneinsätzen und deren Vernichtung ein. Mit dem Labor Spiez verfügt die Schweiz über ein Kompetenzzentrum für ABC-Schutz mit weltweitem Renommee.

Das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen (CWÜ) von 1997 verbietet die Entwicklung, die Produktion, den Erwerb und den Einsatz von chemischen Waffen. Die Konvention umfasst vier Kernbereiche:

  • die Zerstörung aller deklarierten chemischen Waffen,
  • die weltweite Überprüfung der relevanten chemischen Industrie und staatlicher Institutionen,
  • die Bereitstellung von Hilfe und Schutz vor chemischen Waffen und
  • die Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der friedlichen Nutzung der Chemie.

Vernichtung

Für den Vollzug des CWÜ ist die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons, OPCW) mit Sitz in Den Haag verantwortlich. Sie überwacht die Herstellung, den Handel und die Vernichtung der deklarierten Chemiewaffenbestände und führt in den Vertragsstaaten Inspektionen relevanter Industriebetriebe und staatlicher Forschungslabore durch.. Für ihre Verdienste um die internationale Abrüstung erhielt die OPCW im Jahr 2013 den Friedensnobelpreis.

Prävention

Nach der erfolgreichen Vernichtung aller deklarierten Chemiewaffenbestände verschiebt sich der Fokus auf die Prävention des Wiederaufkommens chemischer Waffen. Auch die Bedrohungen durch nichtstaatliche Akteure sowie der Erhalt des Know-hows der OPCW geraten verstärkt ins Blickfeld. Ebenso zentral ist die konstante Anpassung an den wissenschaftlich-technischen Fortschritt. Die Schweiz ist in diesem Bereich als regelmässiges Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der OPCW, dem «Scientific Advisory Board», aktiv.

Gegenseitige Hilfeleistung

Das CWÜ verpflichtet die Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Hilfeleistung im Falle eines Chemiewaffeneinsatzes. Deshalb hält die Schweiz Schutz- und Dekontaminationsmaterial sowie Nachweisgeräte und Feldlabors bereit, die auf Anfrage der OPCW in kurzer Zeit zur Verfügung gestellt werden können. In Ausbildungskursen im In- und Ausland schult die Schweiz ausländische Instruktoren in der korrekten Handhabung dieses Materials.

Weiterverbreitung

Im Rahmen der Australiengruppe setzt sich die Schweiz dafür ein, die Weiterverbreitung von Gütern und Komponenten zu verhindern, die zur Herstellung von chemischen und biologischen Waffen verwendet werden könnten.

Mittels abgestimmter Exportkontrollen stellen die Mitgliedländer der Australiengruppe ausserdem sicher, dass ihre Industrien nicht wissentlich oder unwissentlich zur Weiterverbreitung von chemischen oder biologischen Waffen beitragen. Gleichzeitig soll der legitime Handel mit kontrollierten Gütern nicht behindert werden.

Die Haupttätigkeiten der Gruppe umfassen dabei die Harmonisierung der nationalen Exportkontrolllisten sowie der Austausch von proliferationsrelevanten Informationen.

Wissenschaftlicher Austausch

Weiter organisiert die Schweiz seit 2014 die Konferenzreihe «Spiez CONVERGENCE». Dort diskutieren Experten aus Forschung, Industrie und Politik die Folgen der zunehmenden Konvergenz der chemischen und biologischen Wissenschaften auf das Chemiewaffen- und das Biowaffenübereinkommen.

Spiez CONVERGENCE (en)