Frauen, Frieden, Sicherheit
Die Schweiz setzt sich für die Teilhabe von Frauen an der Konfliktprävention, der Konfliktlösung und am Wiederaufbau ein. Gleichzeitig sollen die Rechte der Frauen sowie der Schutz vor sexualisierter Gewalt in Konflikten gestärkt werden. Dieses Engagement bekräftigt die Schweiz im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-Sicherheitsratsresolution 1325 «Frauen, Frieden und Sicherheit».

Mit der UNO-Resolution 1325 anerkannte der Sicherheitsrat im Oktober 2000 erstmals die bedeutende Rolle von Frauen in Frieden und Sicherheit. Um die Resolution 1325 und die neun Folgeresolutionen in nationale Politiken zu integrieren, entwickeln die UNO-Mitgliedstaaten Nationale Aktionspläne (NAP). Der 5. NAP 1325 der Schweiz setzt vier thematische Schwerpunkte:
- Krisen- und Konfliktprävention
- Konfliktlösung und Friedensprozesse
- Schutz vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt (SGBV) in Konflikten
- Nothilfe und Wiederaufbau
Nationaler Aktionsplan der Schweiz zur Umsetzung der UNO-Resolution 1325
Bisher wurden zwei Berichte veröffentlicht, um zu veranschaulichen und überprüfen, wie die Schweiz die Resolution 1325 mit dem NAP «Frauen, Frieden und Sicherheit» umsetzt. Der jüngste Bericht dokumentiert die Laufzeit des letzten Aktionsplans 2018-2022 und basiert auf einer Peer Review mit Deutschland. Der erste Bericht deckt den Umsetzungszeitraum zwischen Oktober 2018 und Ende 2019 ab.
Die Massnahmen und Umsetzung der Resolution werden jährlich überprüft und die Ergebnisse fliessen unter anderem in den Bericht des UNO-Generalsekretärs ein.
Einsatz des EDA
Das EDA unterstützt Initiativen und Organisationen, welche die Resolution 1325 in ihrer Arbeit für Frieden und Sicherheit vor Ort sowie in der internationalen Zusammenarbeit berücksichtigen.
UNO-Resolution 1325 «Frauen, Frieden, Sicherheit»
Die Resolution 1325 verlangt völkerrechtlich verbindlich, dass Frauen auf allen Ebenen voll, gleichberechtigt und wirkungsvoll in die Konfliktprävention, in Friedensprozesse und die Sicherheitspolitik sowie den staatlichen Wiederaufbau einbezogen werden. Die UNO und ihre Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, während und nach Konflikten den Schutz vor sexualisierter und genderbasierter Gewalt zu stärken sowie Massnahmen zur Gewaltprävention zu ergreifen.
Die Staaten müssen Massnahmen ergreifen, um
- Frauen vermehrt in die Friedensförderung einzubinden,
- die Rechte von Frauen und Mädchen während und nach Konflikten zu schützen sowie genderspezifische Gewalt vorzubeugen,
- die Gender-Perspektive in Nothilfe, Wiederaufbau während und nach Gewaltkonflikten und bei der Konfliktprävention sowie der Vergangenheitsarbeit stärker zu berücksichtigen.
Die UNO-Mitgliedsstaaten werden zudem auch dazu angehalten, die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Frauen und Männern in Kriegen und Nachkriegssituationen, in der zivilen Krisenprävention und beim staatlichen Wiederaufbau zu berücksichtigen. Damit anerkannte der UNO-Sicherheitsrat Ende Oktober 2000 erstmals, dass Frauen Krieg und Frieden anders erleben als Männer.
Links
- UNO Sicherheitsratsresolution 1325 und neun WPS Folgeresolutionen (Englisch)
- UN-CEDAW: Allgemeine Empfehlung Nr. 30 zu Frauen in Konfliktprävention, Konflikt- und Postkonfliktsituationen (2013, Englisch)
- Letters to a Young Mediator Volume II (Englisch)
- KOFF - Women, Peace and Security : Civil Society’s Critical Voice (Englisch)
Dokumente
Kontakt
Staatssekretariat STS-EDA
Effingerstrasse 27
3003 Bern