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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Karriere Internationale Zusammenarbeit

Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) ist die Agentur für internationale Zusammenarbeit im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Sie setzt die Aussenpolitik des Bundesrats in der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und der Ostzusammenarbeit.

Allgemeine Informationen

Der Karriere «Internationale Zusammenarbeit» gehören rund 300 versetzbare Mitarbeitende in Bern und in den rund 70 Partnerländern an. Zur DEZA gehört auch das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH), das circa 550 Mitglieder zählt.

Die versetzbaren Mitarbeitenden der Karriere «Internationale Zusammenarbeit» gestalten die schweizerische Entwicklungspolitik aktiv mit und setzen diese im In- und Ausland um. Sie verantworten die Planung und Umsetzung von Projekten und Programmen in einem definierten geografischen Raum, einem spezifischen Themengebiet oder Sektor. In ihrer täglichen Arbeit sichern sie die langfristige Qualität der DEZA-Kooperationsstrategien und Mittelfristprogramme entlang geografischen, thematischen und/oder multilateralen Aspekten.

Die versetzbaren Mitarbeitenden der Karriere «Internationale Zusammenarbeit» unterstehen der Versetzungsdisziplin. Das bedeutet, dass sie im Verlauf der Ausübung ihrer Funktionen vertraglich verpflichtet sind, alle drei bis vier Jahre ihren Posten zu wechseln.

Tätigkeitsfelder

Das EDA sucht Personen, die ihre Kompetenzen und Erfahrung in den Dienst der DEZA stellen und so die Entwicklungspolitik der Schweiz aktiv mitgestalten möchten. Diese basiert auf der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 sowie der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027 und ist inspiriert vom Bericht AVIS28.

Die vielfältigen und anforderungsreichen Tätigkeiten im Kontext der internationalen Zusammenarbeit bieten Ihnen einzigartige berufliche Perspektiven. Zu den wichtigsten Aufgaben im Bereich der internationalen Zusammenarbeit gehören (nicht abschliessende Liste):

  • Vertreten der Schweizer Interessen und Werte in bilateralen und multilateralen Verhandlungen zu entwicklungsrelevanten Themen
  • Aufbau und Pflege von Netzwerken und Dialog auf regionaler, nationaler und globaler Ebene zu entwicklungspolitisch relevanten Themen
  • Erarbeiten und Umsetzen von Kooperationsstrategien und Programmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe
  • Initiieren und Gestalten von Partnerschaften mit nicht-traditionellen Akteuren der internationalen Zusammenarbeit aus dem Privatsektor, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft
  • Durchführen, Begleiten und Evaluieren der entsprechenden Programme im Ausland
  • Begleiten globaler Initiativen und Programme im Rahmen der Globalprogramme und des multilateralen Engagements der Schweiz
  • Das EDA mit den Informationen versorgen, die es benötigt, um auf die Bedürfnisse der politischen Institutionen (Bundesrat und Parlament) und der Schweizer Bevölkerung zu antworten

Zulassungsbedingungen – Profile I und II

Zulassungsbedinungen der Profile I und II sowie welche Informationen und Diplome für eine vollständige Bewerbung benötigt werden.

Bewerbungsunterlagen

Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular müssen folgende Dokumente dem Bewerbungsdossier beigelegt werden:

  • Bachelor- (mind. 180 ECTS) und Masterdiplom (mind. 90 ECTS) einer Schweizer Universität / Fachhochschule oder einer Hochschule im EU/EFTA-Raum. Für gleichwertige Abschlüsse, welche diese Kriterien nicht erfüllen, muss dem Bewerbungsdossier zwingend eine Swiss ENIC Anerkennungsempfehlung beigelegt werden.* Treten Sie hierzu möglichst frühzeitig mit Swiss ENIC in Kontakt, da die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Falls Swiss ENIC Ihre Anfrage nicht bearbeiten kann, legen Sie Ihrem Dossier die entsprechende Korrespondenz mit Swiss ENIC bei.
  • Arbeits- und/oder Praktikumszeugnisse
  • Schweizer Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)**
  • Sprachdiplom Niveau C1 falls vorhanden (nicht älter als 2 Jahre)

* Das EDA stützt sich auf die Anerkennungsempfehlung durch Swiss ENIC. Swiss ENIC haftet nicht für Entscheide des EDA.

** Gemäss Artikel 13 VBPV-EDA müssen Kandidatinnen und Kandidaten für die EDA-Karrieren einen unbescholtenen Leumund haben.

Eintrittsverfahren

Das EDA rekrutiert Fachkräfte für die Karriere «Internationale Zusammenarbeit» über zwei unterschiedliche Selektionsverfahren.

Das Eintrittsverfahren Profil I richtet sich an junge Talente (im Jahr der Selektion höchstens 30 Jahre alt). Es besteht aus einem mehrstufigen Selektionsverfahren (Concours), einer 15-monatigen Ausbildung und einer Schlussevaluation.

Über das Eintrittsverfahren Profil II rekrutiert das EDA zusätzliche Personen (ab 31 Jahre). Diese werden individuell und je nach Fach- und Personalbedarf des Departements intern und/oder extern rekrutiert.

Das EDA legt jährlich fest, ob und für welche versetzbaren Karrieren ein Eintrittsverfahren Profil I und/oder II durchgeführt wird. Alle öffentlichen Ausschreibungen werden auf dem Stellenportal Bund publiziert.

Ablauf des Eintrittsverfahrens Profil I

Wer sich für den Concours bewerben möchte, kann vor der Ausschreibung eine Selbsteinschätzung zum Thema Versetzungsdisziplin durchführen, sich anhand der FAQ vorbereiten und die benötigten Unterlagen (siehe Abschnitt «Bewerbungsunterlagen») bereitstellen.

Teil 1 – Der Concours

Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Assessments und der Prüfungen zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.

Teil 2 – Theoretische und praktische Ausbildung

Die Ausbildung beginnt jeweils im April und dauert in der Regel 15 Monate:

  • 2 Monate theoretische Ausbildung in Zollikofen
  • 12 Monate praktischer Ausbildungseinsatz im Aussennetz und/oder in der Schweiz
  • 1 Monat theoretische Ausbildung, einschliesslich Schlussevaluation mit der Zulassungskommission in Zollikofen

Wichtig: Die Kandidatinnen und Kandidaten unterstehen der Versetzungspflicht nach VBPV–EDA und können den Ausbildungsort nicht anfechten.

Teil 3 – Schlussevaluation und Aufnahmeentscheid

Die Chefin der Direktion für Ressourcen des EDA entscheidet aufgrund der Ergebnisse der Ausbildung und der Schlussevaluation sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung der Zulassungskommission über die unbefristete Anstellung der Kandidatinnen und Kandidaten.

Ablauf des Eintrittsverfahrens Profil II

Das Eintrittsverfahren für die Profile II erfolgt individuell und je nach Personal- und Fachbedarf des Departements. Für das Jahr 2024 ist keine öffentliche Ausschreibung des Eintrittsverfahrens Profil II vorgesehen.

Dokumente

Wichtige Hinweise

Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Bewerbungsprozesses zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.

Es werden nur vollständige, vor Ablauf der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben automatisch eine Absage zur Folge.

Falls Sie die Swiss-ENIC-Anerkennungsempfehlung oder den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Bestätigungen bei, die Ihnen nach der Bestellung der Dokumente zugestellt wurden. Die finalen Dokumente sowie freiwillig nachgereichte Sprachdiplome müssen fristgerecht eingereicht werden (siehe Ablauf des Eintrittsverfahrens).

Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Aufgaben und Tätigkeiten

Bewerbung und Rekrutierung

Das EDA als Arbeitgeber

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Stellenangebote

Alle aktuellen Stellenangebote sowie Links zu weiteren Portalen mit EDA-Stellen im In- und Ausland.

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Arbeitgeberinformationen

Als Teil der Bundesverwaltung bietet das EDA ein breites Angebot an interessanten und herausfordernden Arbeitsplätzen zu fairen und wettbewerbsfähigen Anstellungsbedingungen.

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Veranstaltungen

Messeauftritte und Präsentationen des EDA an Hochschulen und weiteren Bildungsinstituten.

Weitere Möglichkeiten für Berufserfahrene

Kontakt

Personalgewinnung und -marketing
EDA, Direktion für Ressourcen DR
Eichenweg 5
3003 Bern