Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) ist die Agentur für internationale Zusammenarbeit im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Sie setzt die Aussenpolitik des Bundesrats in der humanitären Hilfe, der Entwicklungszusammenarbeit und der Ostzusammenarbeit.
Der Karriere Internationale Zusammenarbeit gehören rund 300 versetzbare Mitarbeitende in Bern und in den rund 70 Partnerländern an. Zur DEZA gehört auch das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe (SKH), das circa 550 Mitglieder zählt.
Die versetzbaren Mitarbeitenden der Karriere Internationale Zusammenarbeit gestalten die schweizerische Entwicklungspolitik aktiv mit und setzen diese im In- und Ausland um. Sie verantworten die Planung und Umsetzung von Projekten und Programmen in einem definierten geografischen Raum, einem spezifischen Themengebiet oder Sektor. In ihrer täglichen Arbeit sichern sie die langfristige Qualität der DEZA-Kooperationsstrategien und Mittelfristprogramme entlang geografischen, thematischen und/oder multilateralen Aspekten.
Die versetzbaren Mitarbeitenden der Karriere Internationale Zusammenarbeit unterstehen der Versetzungsdisziplin. Das bedeutet, dass sie im Verlauf der Ausübung ihrer Funktionen vertraglich verpflichtet sind, alle drei bis vier Jahre ihren Posten zu wechseln.
Die vielfältigen und anforderungsreichen Tätigkeiten im Kontext der internationalen Zusammenarbeit bieten Ihnen einzigartige berufliche Perspektiven. Zu den wichtigsten Aufgaben im Bereich der internationalen Zusammenarbeit gehören (nicht abschliessende Liste):
Vertreten der Schweizer Interessen und Werte in bilateralen und multilateralen Verhandlungen zu entwicklungsrelevanten Themen
Aufbau und Pflege von Netzwerken und Dialog auf regionaler, nationaler und globaler Ebene zu entwicklungspolitisch relevanten Themen
Erarbeiten und Umsetzen von Kooperationsstrategien und Programmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe
Initiieren und Gestalten von Partnerschaften mit nicht-traditionellen Akteuren der internationalen Zusammenarbeit aus dem Privatsektor, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft
Durchführen, Begleiten und Evaluieren der entsprechenden Programme im Ausland
Begleiten globaler Initiativen und Programme im Rahmen der Globalprogramme und des multilateralen Engagements der Schweiz
Das EDA mit den Informationen versorgen, die es benötigt, um auf die Bedürfnisse der politischen Institutionen (Bundesrat und Parlament) und der Schweizer Bevölkerung zu antworten
Zulassungsbedingungen – Profile I und II
Zulassungsbedinungen der Profile I und II sowie welche Informationen und Diplome für eine vollständige Bewerbung benötigt werden.
Bewerbungsunterlagen
Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Bewerbungsformular müssen folgende Dokumente dem Bewerbungsdossier beigelegt werden:
Bachelor- (mind. 180 ECTS) und Masterdiplom (mind. 90 ECTS) einer Schweizer Universität / Fachhochschule oder einer Hochschule im EU/EFTA-Raum. Für gleichwertige Abschlüsse, welche diese Kriterien nicht erfüllen, muss dem Bewerbungsdossier zwingend eine Swiss ENIC Anerkennungsempfehlung beigelegt werden.* Treten Sie hierzu möglichst frühzeitig mit Swiss ENIC in Kontakt, da die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Falls Swiss ENIC Ihre Anfrage nicht bearbeiten kann, legen Sie Ihrem Dossier die entsprechende Korrespondenz mit Swiss ENIC bei.
Arbeits- und/oder Praktikumszeugnisse
Schweizer Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate)**
Sprachdiplom Niveau C1 falls vorhanden (nicht älter als 2 Jahre)
* Das EDA stützt sich auf die Anerkennungsempfehlung durch Swiss ENIC. Swiss ENIC haftet nicht für Entscheide des EDA.
** Gemäss Artikel 13 VBPV-EDA müssen Kandidatinnen und Kandidaten für die EDA-Karrieren einen unbescholtenen Leumund haben.
Eintrittsverfahren
Das EDA rekrutiert Fachkräfte für die Karriere «Internationale Zusammenarbeit» über zwei unterschiedliche Selektionsverfahren.
Das Eintrittsverfahren Profil I richtet sich an junge Talente (im Jahr der Selektion höchstens 30 Jahre alt). Es besteht aus einem mehrstufigen Selektionsverfahren (Concours), einer 15-monatigen Ausbildung und einer Schlussevaluation.
Über das Eintrittsverfahren Profil II rekrutiert das EDA zusätzliche Personen (ab 31 Jahre). Diese werden individuell und je nach Fach- und Personalbedarf des Departements intern und/oder extern rekrutiert.
Das EDA legt jährlich fest, ob und für welche versetzbaren Karrieren ein Eintrittsverfahren Profil I und/oder II durchgeführt wird. Alle öffentlichen Ausschreibungen werden auf dem Stellenportal Bund publiziert.
Concours 2026
Die Eintrittsverfahren für die Profile I und II erfolgen je nach Personal- und Fachbedarf des Departements. Für das Jahr 2026 sind keine Ausschreibungen des Eintrittsverfahren der Profil I und II vorgesehen.
Ablauf des EintrittsverfahrensProfil I
Teil 1 – Der Concours
Wer sich für den Concours bewerben möchte, kann vor der Ausschreibung eine Selbsteinschätzung zum Thema Versetzungsdisziplin durchführen, sich anhand der FAQ vorbereiten und die benötigten Unterlagen (siehe Abschnitt «Bewerbungsunterlagen») bereitstellen.
Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Assessments und der Prüfungen zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.
Pro Jahr können Sie sich nur für eine Karriere (Diplomatie / Internationale Zusammenarbeit / konsularische Karriere) bewerben. Es werden nur vollständige, vor Ablauf der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben automatisch eine Absage zur Folge.
Ende der Bewerbungsfrist: Anfang Juli
Prüfung der formalen Teilnahmebedingungen und Zulassung/Ablehnung zur 2. Vorselektion
Juli – Ende August
Tests der Vorselektion:
Kognitiver Leistungstest (online)
Persönlichkeitsverfahren (online)
Vorselektionsvideos (zeitversetzt)
Wissenstest über die Schweiz und ihre Politik (online)
Falls Sie eine Swiss-ENIC-Anerkennungsempfehlung oder den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Bestätigungen bei, die Ihnen nach der Bestellung der Dokumente zugestellt wurden. Die finalen Dokumente (sowie freiwillig nachgereichte Sprachdiplome) müssen bis spätestens August über das Stellenportal eingereicht werden.
Ende August
Entscheid über die Aufnahme in die Selektionsphase und Information über den Ablauf der Selektionsprüfungen.
Anfang September – Oktober
Assessment-Elemente (online):
Verfassen einer politischen Analyse
Schriftliche und mündliche Sprachprüfungen, sofern keine Sprachzertifikate (nicht älter als zwei Jahre) für die verlangten Sprachen vorliegen
Gespräch über die Tests der Vorselektion (1 Stunde pro Kandidat/-in)
Oktober in Zollikofen
Präsentation einer Fallstudie
Gespräch mit der Zulassungskommission (40 Minuten)
Dauer: 1 Tag pro Kandidat/in. Das EDA teilt den Prüfungstag zu; er kann nicht verschoben werden
Anfang November
Entscheid über die Zulassung zur theoretischen und praktischen Ausbildung. Die Kandidierenden erhalten für die gesamte Dauer der Ausbildung einen befristeten Arbeitsvertrag inkl. Salär und Sozialleistungen gemäss den Anstellungsbedingungen des Bundes.
Teil 2 – Theoretische und praktische Ausbildung
Die Ausbildung beginnt jeweils im April und dauert in der Regel 15 Monate:
2 Monate theoretische Ausbildung in Zollikofen
12 Monate praktischer Ausbildungseinsatz im Aussennetz und/oder in der Schweiz
1 Monat theoretische Ausbildung, einschliesslich Schlussevaluation mit der Zulassungskommission in Zollikofen
Wichtig: Die Kandidatinnen und Kandidaten unterstehen der Versetzungspflicht nach VBPV–EDA und können den Ausbildungsort nicht anfechten.
Teil 3 – Schlussevaluation und Aufnahmeentscheid
Der Chef / die Chefin der Direktion für Ressourcen des EDA entscheidet aufgrund der Ergebnisse der Ausbildung und der Schlussevaluation sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung der Zulassungskommission über die unbefristete Anstellung der Kandidatinnen und Kandidaten.
Ablauf des Eintrittsverfahrens Profil II
Das Eintrittsverfahren für die Profile II erfolgt individuell und je nach Personal- und Fachbedarf des Departements. Für das Jahr 2026 ist keine Ausschreibung des Eintrittsverfahrens Profil II vorgesehen.
Die Mitarbeitenden der EDA-Karrieren unterstehen der Versetzungsdisziplin. Mit anderen Worten, sie werden alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten in der Schweiz oder im Ausland versetzt. Die Aufteilung zwischen Einsätzen an der Zentrale resp. im Ausland gestaltet sich von Karrieren zu Karriere resp. natürlich auch von Person zu Person unterschiedlich:
Karriere Internationale Zusammenarbeit: ca. 1/2 im Ausland und 1/2 in der Schweiz
Karriere Diplomatie: ca. 2/3 im Ausland und 1/3 in der Schweiz
Konsularische Karriere: bis auf wenig Ausnahmen arbeiten Mitarbeitende der konsularischen Karriere während ihrer gesamten Laufbahn beim EDA im Ausland.
Ja, ein Hochschulpraktikum im EDA ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, sich mit der Tätigkeit der Bundesverwaltung bzw. des Departements vertraut zu machen und erste Erfahrungen im internationalen Kontext zu sammeln.
Das EDA bietet interessierten Studierenden resp. Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen Praktikumsplätze an der Zentrale im Inland sowie in den verschiedensten Vertretungen im Ausland an. Personen mit Praktikumserfahrung im EDA werden bei den verschiedenen Zulassungswettbewerben nicht bevorzugt behandelt.
Vor Beginn des Arbeitsverhältnisses wird eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt.
Ziel der Personensicherheitsprüfung ist es sicherzustellen, dass die überprüfte Person kein Sicherheitsrisiko für die Schweiz oder das EDA darstellt.
Die zu prüfende Person muss ihre Zustimmung geben. Ansonsten kann keine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden. Die Fachstelle Datenschutz, Öffentlichkeitsprinzip und Informationssicherheit steht Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung: informationssicherheit@eda.admin.ch
Angehörige der Karriere des EDA stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Bitte senden Sie uns Ihre Fragen sowie Ihre Kontaktdaten per E-Mail an concours@eda.admin.
Aufgaben und Tätigkeiten
Strategische Steuerung von Programmen:
Gesamtverantwortung für die Planung, Leitung, Überwachung und Evaluation von regionalen und/oder thematischen Projekten
Ermittlung neuer Projekte, die dann unter Berücksichtigung der Entwicklungsstrategien des Einsatzlandes bewertet, ergänzt und der Zentrale unterbreitet werden
Mitwirkung bei der Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen für die Kooperationsstrategie und Mittelfristprogramme, hauptsächlich im eigenen Verantwortungsbereich
Vertretung von Programmen:
Vertretung des EDA und der Schweiz auf nationaler und internationaler Ebene in Bezug auf die betreuten Programme, Projekte und Themenbereiche
Vertretung der Programme vor den Entscheidungsinstanzen des EDA
Analyse, Beratung und Kommunikation:
Beobachtung und Analyse der allgemeinen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und humanitären Entwicklung eines Landes oder einer Region
Proaktive Information und Kommunikation über Programme und Projekte sowie deren Entwicklungen und Fortschritte
Vielfältige berufliche und persönliche Begegnungen
Arbeiten in einem internationalen Umfeld
Ständig wechselnde berufliche Herausforderungen
Regelmässig wechselndes Arbeitsumfeld aufgrund der Versetzungsdisziplin
Herausforderungen im Zusammenhang mit der mitreisenden Familie: Gesundheitsfragen, Erwerbstätigkeit der Partnerin / des Partners, Schule und Ausbildung der Kinder
Regelmässiger Neuaufbau des sozialen Beziehungsnetzes
Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
Teilweise schwierige Arbeits- und Lebensbedingungen in Ländern mit erhöhten Sicherheitsrisiken
Bewerbung und Rekrutierung
Das Arbeiten unter teilweise schwierigen Bedingungen, sei es aufgrund politischer oder auch klimatischer Gegebenheiten, fordert von den Programmbeauftragten insbesondere eine gefestigte, belastbare und gleichzeitige offene Persönlichkeit. Dank ihrer Flexibilität stellen sie sich rasch auf neue Situationen ein, ohne dabei die globalen Zusammenhänge der verschiedensten Projekte aus den Augen zu verlieren.
Analytisches, konzeptionelles Denken und daraus resultierendes strategisches Handeln sowie politisches und unternehmerisches Flair sind in der täglichen Arbeit genauso gefordert wie Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Menschen und Kulturen.
Über das Eintrittsverfahren Profil II rekrutiert das EDA zusätzliche Personen (ab 31 Jahre). Diese werden individuell und je nach Fach- und Personalbedarf des Departements intern und / oder extern rekrutiert. Das EDA legt jährlich fest, ob und für welche versetzbaren Karrieren ein Eintrittsverfahren Profil I und/oder II durchgeführt wird. Alle öffentlichen Ausschreibungen werden auf dem Stellenportal Bund publiziert.
Die Anzahl eingehender Bewerbungen ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich (siehe Statistik). Die Anzahl Personen, welche rekrutiert werden, richtet sich nach dem Bedarf des Departements.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Concours Internationale Zusammenarbeit ist ein Bachelor- (mind. 180 ECTS) und Masterabschluss (mind. 90 ECTS) einer Schweizer Universität / Fachhochschule oder einer Hochschule im EU/EFTA-Raum. Für gleichwertige Abschlüsse, welche diese Kriterien nicht erfüllen, muss dem Bewerbungsdossier zwingend eine Swiss ENIC Anerkennungsempfehlung beigelegt werden. Treten Sie hierzu möglichst frühzeitig mit Swiss ENIC in Kontakt, da die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Das EDA begrüsst insbesondere auch Bewerbungen von Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Abschluss in den Bereichen Naturwissenschaften, Agrarwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaft und Betriebswirtschaft, Berufsbildung sowie Recht und Public Health. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Bewerbung sind zudem die Persönlichkeit, der Hintergrund und die Erfahrung der Kandidatinnen und Kandidaten.
Nein, der Masterabschluss ist eine verbindliche Zulassungsbedingung.
Wenn Sie per Ende der Bewerbungsfrist noch kein Diplom erhalten haben, weil die Diplomfeier noch nicht stattgefunden hat, dürfen Sie sich trotzdem bewerben. Legen Sie Ihrer Bewerbung in diesen Fällen ein offizielles Schreiben Ihrer Universität oder Fachhochschule bei, welches den formellen Abschluss des Studiums bestätigt.
Es besteht kein allgemein gültiges Rezept, um sich auf das Selektionsverfahren vorzubereiten. Die unterschiedlichen Disziplinen, die im Rahmen des Zulassungswettbewerbs geprüft werden, verlangen von den Kandidatinnen und Kandidaten ein breit gefächertes Allgemeinwissen, hohe Sprachkompetenzen sowie eine gefestigte Persönlichkeit. Des Weiteren sollten die Kandidatinnen und Kandidaten mit den Fragestellungen der internationalen Politik, der internationalen Zusammenarbeit sowie mit dem wirtschaftlichen und politischen Umfeld der Schweiz vertraut sein. Um Sie jedoch bei Ihrer Vorbereitung zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Themen und Schritte des Wettbewerbs in diesem Dokument
Eine Bewerbung für eine Karriere kann ein zweites Mal eingereicht werden, sofern die Zulassungsbedingungen weiterhin erfüllt sind. Das Einreichen der Bewerbungsunterlagen und die Phase der 1. Vorselektion gelten nicht als Prüfungsversuch. Erst der Zugang zu den Prüfungen der 2. Vorselektion gilt als Versuch. Bei einem Ausscheiden in der 2. Vorselektion oder der Selektion ist die Kandidatin oder der Kandidat zu einem zweiten Versuch berechtigt. Eine erneute Bewerbung mitsamt der Teilnahme an der 2. Vorselektion wird als letzter Versuch gewertet.
Das Eintrittsverfahren muss auch bei der zweiten Teilnahme im vollen Umfang absolviert werden. Es besteht keine Möglichkeit, Prüfungsrunden zu überspringen, welche bei der ersten Teilnahme erfolgreich absolviert wurden.
Weiter dürfen sich Kandidierende pro Jahr nur für eine Karriere (Diplomatie / Internationale Zusammenarbeit / konsularische Karriere) bewerben.
Für das Eintrittsverfahren werden folgende Sprachdiplome anerkannt, die Ihre Sprachkenntnisse auf dem geforderten Niveau nachweisen. Die Sprachdiplome dürfen höchstens 2 Jahre alt sein.
Das versetzbare Personal untersteht der Versetzungsdisziplin und wird alle 3 oder 4 Jahre auf einen anderen Posten im Ausland versetzt. Dabei kann eine optimale medizinische Versorgung vor Ort nicht immer gewährleistet werden. Aufgrund der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber unterliegt der Einsatz an solchen Orten einer medizinischen Eignungsprüfung.
Die Zulassung zur Ausbildung erfolgt nur unter Vorbehalt der medizinischen Eignung. Die medizinische Eignungsprüfung wird im Rahmen einer Selbstevaluation durchgeführt und von einem kompetenten Partnerinstitut der Bundesverwaltung geprüft.
Die medizinische Eignungsprüfung dient dazu, die medizinische Tauglichkeit für die vorgesehene berufliche Tätigkeit sowie allfällig erhöhte Gesundheits- und Invaliditätsrisiken zu bestimmen. In diesem Zusammenhang werden folgende Informationen und Themen abgefragt:
Gesundheitszustand und Leistungsfähigkeit
Aktuelle oder vergangene Gesundheitsstörungen
Längere Spitalaufenthalte oder Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit
Ernstere Unfälle
Einnahme von Betäubungsmittel
Vorgehensweise:
Die Kandidierenden füllen ein medizinisches Frageblatt aus, welches sie anschliessend zur Prüfung an das Partnerinstitut senden. Da die medizinische Eignungsprüfung digital erfolgt, kann sie ortsunabhängig durchgeführt werden und es ist kein Termin in der Schweiz erforderlich.
Der Bund setzt sich als Arbeitgeber für die Chancengleichheit ein und er ist verpflichtet, Diskriminierungen zu unterlassen. Menschen mit Behinderungen sollen zum Beispiel die gleichen Chancen haben wie Menschen ohne Behinderungen. Alle Personen, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, können sich bewerben. Dieser Grundsatz gilt auch für Menschen mit Behinderung. Unabhängig von der Rekrutierung können Sie ein unverbindliches und anonymes Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Dies hilft Ihnen, Klarheit über die Voraussetzungen und Chancen zu erlangen.
Melden Sie sich gerne bei gesundheit@eda.admin.ch. Sofern die Zulassungsbedingungen bei einer Bewerbung erfüllt sind und ein Beratungsgespräch stattgefunden hat, kann die medizinische Eignungsprüfung vorgezogen werden.
Familie und Partnerschaft
Die spannenden und reizvollen Herausforderungen, welche das Arbeiten in Ländern rund um den Globus für Diplomatinnen und Diplomaten mit sich bringen, stellen sich für das Umfeld der versetzbaren Mitarbeitenden oft als grosse Hürde heraus. Der Berufsalltag erfordert ein persönliches Engagement, welches weit über die normalen Bürozeiten hinausgeht. Langwierige Verhandlungen, regelmässige repräsentative Pflichten oder Einsätze aufgrund wechselnder politischer Verhältnisse zwingen Mitarbeitende zu einem sehr flexiblen Umgang mit ihrer Freizeit und ihrem Familienleben. Hinzu kommt die Versetzungsdisziplin, aufgrund derer sich Diplomatinnen und Diplomaten sowie deren Familien alle vier Jahre aus dem neu aufgebauten Umfeld verabschieden und in einem anderen, oft unbekannten Land neu starten müssen. Und dies inkl. Herausforderungen wie:
Leben in Ländern mit schwierigen Sicherheitsbedingungen
Mangelnde medizinische Versorgung
Trennungen von Familie und Freunden
Wechsel von Schulen
Leben unter extremen klimatischen Bedingungen
Selbstverständlich ist es möglich, Berufs- und Familienleben zu vereinbaren. Es ist unverzichtbar, den Partner oder die Partnerin von Beginn weg miteinzubeziehen, intensiv über die kommenden Herausforderungen zu diskutieren und schliesslich den Entscheid für ein globalmobiles Leben gemeinsam zu treffen. Gut zu wissen, dass das EDA die Bedürfnisse der begleitenden Familien bei Versetzungsentscheiden nach Möglichkeit berücksichtigt und sich an den Zusatzauslagen wie der Unterrichtskosten der Kinder massgeblich beteiligt.
Das EDA verfolgt eine erklärte Politik der Nichtdiskriminierung. In der Verordnung des EDA zur Bundespersonalverordnung sind die gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gleichgestellt, auch in Hinblick auf Ansprüche auf Auslands- und Familienzulagen. Es gibt Auslandsposten, auf denen gleichgeschlechtliche Begleitpersonen aufgrund der örtlichen Verhältnisse mit rechtlichen und/oder gesellschaftlichen Schwierigkeiten rechnen müssen.
Die institutionellen Bedürfnisse des EDA als Arbeitgeberin sind bei allen Versetzungsentscheiden von zentraler Bedeutung. Nach Möglichkeit werden die familiären Bedürfnisse berücksichtigt.
Dank bilateralen Abkommen ist es für Begleitpersonen in vielen Gastländern möglich, eine Arbeitsbewilligung zu beantragen und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Telearbeit ist heutzutage eine weitere Möglichkeit. Dennoch kann die tatsächliche Berufsausübung im Ausland mit Schwierigkeiten verbunden oder nicht möglich sein. Sie ist von Fall zu Fall abzuklären.
Das EDA ist sich bewusst, wie wichtig die Ausübung eines Berufs für viele Begleitpersonen ist. Aus diesem Grund fördert das Departement die Erwerbsstätigkeit im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten. Für Informationen steht Ihnen das Family Office zur Verfügung.
Der Lohn des versetzbaren Personals des EDA setzt sich aus einem Grundlohn und zusätzlichen Leistungen, den sogenannten Auslandleistungen, zusammen.
Der Grundlohn eines Kandidierenden hängt von der Lohnklasse und der Anzahl Jahre relevanter Berufserfahrung ab. Er wird gemäss den Vorgaben des Eidgenössischen Personalamts (EPA) berechnet. Beispiele für die Berechnung von Grundlohn finden Sie auf der Website des EPA im Dokument «Lohnsystem der Bundesverwaltung».
Die Auslandleistungen variieren je nach Einsatzort, Funktion und Familiensituation der Angestellten. Sie entschädigen einerseits die materiellen Kosten, die direkt mit einem Auslandeinsatz verbunden sind, und andererseits die immateriellen Nachteile, die für die Mitarbeitenden, ihre Begleitpersonen und Kinder aus dem Versetzungsrhythmus entstehen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung hängt die Entlöhnung nicht nur vom zukünftigen Einsatzort (an der Zentrale oder im Ausland) ab, sondern auch von der Lohnklasse der zugeteilten Funktion.
Um die immateriellen Nachteile, die mit einem Auslandeinsatz verbunden sind, auszugleichen, werden Vergütungen ausgerichtet. Dabei handelt es sich um die «Inkonvenienzvergütung», wenn die Lebensbedingungen im Ausland schwieriger oder wesentlich schwieriger sind als in der Schweiz, und die «Mobilitätsentschädigung», die ab der dritten Versetzung gewährt wird.
Auch die Kosten, die durch einen Auslandeinsatz entstehen, werden entschädigt (Umzug, Einrichtung und Ausrüstung, Haushaltsführung, Zuschlag für Begleitpersonen und Ausbildung der Kinder).
Bei einer Versetzung ins Ausland mit einer Begleitperson (Ehe- oder Lebenspartner) sind in der Regel die Kandidierenden die Hauptverdienenden.
Im Ausland eingesetzte Mitarbeitende sind (aufgrund internationaler Abkommen) von den Kantons- und Gemeindesteuern befreit, was durch einen Lohnabzug kompensiert wird.
Mitarbeitende im Ausland beteiligen sich an den Miet- und Nebenkosten. Die Abzüge richten sich nach der Haushaltsgrösse und den durchschnittlichen Mieten in Bern.
Ein Kaufkraftausgleich gleicht höhere oder (meist) tiefere Preise am ausländischen Einsatzort im Vergleich zu Bern aus.
Nein. Lohnverhandlungen würden die Lohntransparenz und die Lohngerechtigkeit im EDA gefährden.
Das EDA behält sich das Recht vor, einzelne Elemente des Bewerbungsprozesses zu ändern. Bei allfälligen Änderungen wird die Website aktualisiert.
Es werden nur vollständige, vor Ablauf der Bewerbungsfrist im offiziellen Stellenportal hochgeladene Bewerbungen berücksichtigt. Unvollständige Bewerbungsdossiers haben automatisch eine Absage zur Folge.
Falls Sie die Swiss-ENIC-Anerkennungsempfehlung oder den Schweizer Strafregisterauszug zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erhalten haben, legen Sie Ihrem Dossier die Bestätigungen bei, die Ihnen nach der Bestellung der Dokumente zugestellt wurden. Die finalen Dokumente sowie freiwillig nachgereichte Sprachdiplome müssen fristgerecht eingereicht werden (siehe Ablauf des Eintrittsverfahrens).
Das EDA als Arbeitgeber
1. Februar 2026
Stellenangebote
Alle aktuellen Stellenangebote sowie Links zu weiteren Portalen mit EDA-Stellen im In- und Ausland.
1. Februar 2026
Arbeitgeberinformationen
Als Teil der Bundesverwaltung bietet das EDA ein breites Angebot an interessanten und herausfordernden Arbeitsplätzen zu fairen und wettbewerbsfähigen Anstellungsbedingungen.
1. Februar 2026
Veranstaltungen
Messeauftritte und Präsentationen des EDA an Hochschulen und weiteren Bildungsinstituten.