Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW)
Der 2017 verhandelte Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) ist ein umfassendes Atomwaffenverbot und untersagt allen Vertragsparteien die Atomwaffen zu entwickeln, zu testen, herzustellen, zu erwerben, zu besitzen oder auf ihrem Staatsterritorium zu stationieren. Wie die meisten europäischen Länder ist die Schweiz dem Vertrag nicht beigetreten, da sein ungewiss ist. Sie wird aber weiterhin an den künftigen Staatenkonferenzen als Beobachterin teilnehmen.
Die nukleare Abrüstung kommt nur langsam voran und eine Welt ohne Kernwaffen scheint noch in weiter Ferne. Das ist einer der Gründe, welche 2017 zum Kernwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) führten.
Die Absicht der Befürworter des TPNW ist, die Legitimität des Kernwaffenbesitzes zu beschneiden, indem Atomwaffen für illegal erklärt werden. Dadurch solle Raum für weitergehende Abrüstungsschritte entstehen.
Dieser Ansatz war von Beginn an umstritten. Entsprechend blieben sämtliche Nuklearwaffenbesitzer und der Grossteil ihrer Alliierten den Verhandlungen fern.
Inhalt des Kernwaffenverbotsvertrags
Der Vertrag trat am 22. Januar 2021 in Kraft und verbietet seinen Mitgliedstaaten unter anderem Entwicklung, Tests, Produktion, Transfer, Besitz, Einsatz sowie Androhung des Einsatzes von Nuklearwaffen. Er verbietet auch die Unterstützung sowie die Ermutigung oder Veranlassung Dritter zur Unterstützung von Tätigkeiten, welche den Vertragsstaaten verboten sind. Weiter dürfen Vertragsstaaten nicht erlauben, dass Nuklearwaffen auf ihrem Territorium stationiert werden. Darüber hinaus enthält der TPNW Verpflichtungen zur Opferhilfe, Umweltsanierung infolge von Nukleartests oder dem Einsatz von Nuklearwaffen.
Die Schweizer Haltung zum Kernwaffenverbotsvertrags
Die Schweiz nahm 2017 an den TPNW-Verhandlungen aktiv teil. 2018 setzte der Bundesrat eine interdepartementale Arbeitsgruppe ein, welche den Vertrag und seine Auswirkungen prüften. Sie kam zum Schluss, dass in der Gesamtabwägung die Gründe gegen einen Beitritt die potenziellen Chancen überwiegen. Unter anderem erachtete sie den Abrüstungsbeitrag des TPNW für ungewiss.
Der Bundesrat beschloss 2018 und 2019, von der Unterzeichnung des Kernwaffenverbotsvertrags vorerst abzusehen. Er entschied aber gleichzeitig, dass die Schweiz an den künftigen Staatenkonferenzen als Beobachterin teilnimmt und ihre Position zum Kernwaffenverbotsvertrag erneut überprüft.
Ende 2018 überwies das Parlament die Motion 17.4241 «Den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und ratifizieren». Der Bundesrat wird aufgrund des Entscheids des Parlaments die Beitrittsfrage unter Beizug externer Sachverständiger überprüfen.
Im September 2022, also nach dem Beginn des Krieges in der Ukraine, nahm das Parlament das Postulat 22.3800 «Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag auf die Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz» an.
Im Jahr 2024 beschloss der Bundesrat auf der Grundlage des Berichts der Arbeitsgruppe und seines Berichts zur Beantwortung von Postulat 22.3800, seine Position nicht zu ändern. Die Schweiz wird nicht Mitglied des TPNW werden, sondern weiterhin als Beobachterin an den Konferenzen der Vertragsstaaten teilnehmen. Innenpolitisch laufen weitere Diskussionen über diesen Vertrag, zumal zivilgesellschaftliche Gruppen Unterschriften sammeln für eine Volksabstimmung über einen TPNW-Beitritt.
Unabhängig von der TPNW-Entscheidung bleibt die Schweiz in der Abrüstung engagiert. Sie setzt sich weiterhin im Atomwaffensperrvertrag (Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons NPT) für eine Welt ohne Atomwaffen ein.
Der Bundesrat betont weiterhin, dass der Einsatz von Kernwaffen mit den Anforderungen des Völkerrechts, insbesondere des Humanitären Völkerrechts, kaum vereinbar wäre.
Auch erklärte die Schweiz im März 2024 im UNO-Sicherheitsrat, dass ein Nuklearkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals geführt werden darf.
Zudem ist die Schweiz stark in den NPT-Umsetzungsprozess eingebunden und setzt sich für die nukleare Risikoreduktion wie auch für die Abklärung der humanitären Konsequenzen von Nuklearwaffen ein.
Dieses differenzierte, pragmatische Engagement entspricht auch der bundesrätlichen Strategie «Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022-2025».
Links
- Kernwaffenverbotsvertrag: Bundesrat will zum jetzigen Zeitpunkt keinen Richtungswechsel, Medienmitteilung, 27.03.2024
- Nukleare Abrüstung bleibt eine Priorität der Schweiz, Artikel, 27.03.2024
- Kernwaffenverbotsvertrag, UNO-Vertragssammlung
- Motion 17.4241: Den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen und ratifizieren
- Postulat 22.3800: Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag auf die Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz
Dokumente
Bericht der Arbeitsgruppe zur Analyse des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen, 31.01.2024
Bericht der Arbeitsgruppe zur Analyse des UNO-Kernwaffenverbotsvertrags, 30.06.2018
Schweizer Erklärung anlässlich des ersten Treffens der Vertragsstaaten des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen, 22.06.2022
Französisch