Meinungsäusserungsfreiheit
Die Schweiz setzt sich für das Recht auf Meinungsäusserungsfreiheit und Versammlungsfreiheit ein. Beide Freiheiten sind Eckpfeiler jeder freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Sie beinhalten das Recht, sich seine eigene Meinung zu bilden und sie zu äussern sowie Informationen und Ideen aller Art zu suchen, zu empfangen und weiterzugeben. Bei der Verwirklichung dieses Rechts spielen die Medienfreiheit und die Arbeit von Medienschaffenden eine wichtige Rolle.

Bei der Verwirklichung der Meinungsäusserungsfreiheit spielen die Medienfreiheit und die Arbeit von Medienschaffenden eine wichtige Rolle. Indikatoren deuten darauf hin, dass die Meinungsäusserungsfreiheit weltweit zunehmend unter Druck gerät (Press Freedom Index 2024). Neben der Meinungsäusserungsfreiheit kommt auch der Versammlungsfreiheit eine grosse Bedeutung zu. Sie beinhaltet das Recht, friedlich zu demonstrieren, um zusammen mit anderen seine Meinung öffentlich zu äussern. Die Digitalisierung hat die Möglichkeiten zu kommunizieren stark erweitert. Bei der Ausgestaltung der Spielregeln im digitalen Raum (digitale Gouvernanz) gilt es sicherzustellen, dass das Recht auf freie Meinungsäusserung auch online gewährleistet wird. Gleichzeitig achtet die Schweiz darauf, dass unter dem Deckmantel der Meinungsäusserungsfreiheit nicht zu Diskriminierung und Gewalt aufgerufen wird («Hassrede»).
Folgende Prioritäten stehen im Vordergrund:
- Die Schweiz setzt sich für die internationale Anerkennung der Meinungsäusserungsfreiheit im digitalen Raum ein und leistet einen Beitrag zur Stärkung des internationaleren Rechtsrahmens in diesem Bereich. Zu diesem Zweck arbeitet sie beispielsweise in der Freedom Online Coalition und der Media Freedom Coalition mit.
- Die Schweiz beteiligt sich an internationalen Diskussionen über Desinformation und die Verbreitung von Hassreden im Internet und setzt sich gegen die Abschaltung des Internets (Internet-Shutdown) ein.
- Die Schweiz setzt sich für den Schutz von Medienschaffenden und für die Verwirklichung der Menschenrechte im Rahmen friedlicher Demonstrationen ein. Sie spielt eine führende Rolle bei entsprechenden Initiativen im Rahmen der UNO.
- Die Schweiz fördert den Schutz und die Anerkennung von Personen, die sich für die Menschenrechte einsetzen.
Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen
Die Schweiz anerkennt die positive und wesentliche Rolle der Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger (MRV) für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und des Rechtsstaats.
Neben ihrem Engagement für den Schutz der Rechte der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen spielen die MRV eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung von Gesetzen, beispielsweise zugunsten der Geschlechtergleichstellung oder von Minderheiten und vulnerablen Gruppen. Sie tragen damit konkret zur Verbesserung der Lage der betroffenen Bevölkerungsgruppen in ihrer Region oder ihrem Land bei. MRV leisten einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der international anerkannten Menschenrechtsnormen.
Die Schweizer Vertretungen im Ausland unterstützen MRV bei der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen. Sie intervenieren auch bei Einschränkungen der freien Meinungsäusserung oder in Fällen von aussergerichtlichen Hinrichtungen und Verschwindenlassen. Dabei arbeiten sie mit relevanten staatlichen Organen, aber auch mit Vertreterinnen und Vertretern von gleichgesinnten Staaten, Nicht-Regierungsorganisationen oder internationalen Initiativen zusammen. Des Weiteren unterstützt die Schweiz Nicht-Regierungsorganisationen, welche sich für den Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen einsetzen, und spricht sich in UNO-Gremien, wie beispielsweise dem Menschenrechtsrat, gegen die Kriminalisierung von MRV aus.
UNO-Standards zum Schutz von MRV
Jeder Mensch hat das Recht, einzeln wie auch in Gemeinschaft mit anderen, den Schutz und die Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten national und international zu fördern, einzufordern und sich gewaltlos dafür einzusetzen. Staaten haben die Pflicht, Menschen, die von diesem Recht Gebrauch machen zu schützen.
Die UNO-Generalversammlung verabschiedete 1998 eine entsprechende Resolution und legte damit erstmals internationale Standards zum Schutz von MRV fest.
Die UNO-Sonderberichterstatterin für MRV unternimmt unter anderem regelmässige Länderbesuche und dient als Anlaufstelle für Beschwerden.
Links
- Sonderberichterstatter für Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit der Vereinten Nationen, UNO (Englisch)
- Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit der Vereinten Nationen, UNO (Englisch)
- OSCE Representative on Freedom of the Media (Englisch)
- Aktionsplan der Vereinten Nationen zur Sicherheit von Journalisten, UNO (Englisch)
Kontakt
Staatssekretariat STS-EDA
Abteilung Frieden und Menschenrechte
Effingerstrasse 27
3003 Bern