Nukleare Abrüstung
Nach wie vor existieren weltweit Tausende von Kernwaffen. Nuklearwaffenrisiken sind so hoch wie nie seit Ende des Kalten Kriegs. Aus diesem Grund beteiligt sich die Schweiz an multilateralen Foren zur nuklearen Abrüstung und unterstützt Massnahmen und Instrumente, die das Fernziel einer Welt ohne Kernwaffen näherbringen sollen. Dreh- und Angelpunkt dieser Abrüstungspolitik ist der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen.
Atomwaffen sind Massenvernichtungswaffen mit katastrophalen humanitären Konsequenzen. Ein Nuklearkrieg würde keine Sieger kennen; nur Verlierer. Denn die humanitären, ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen würden nicht vor Landesgrenzen haltmachen.
Deshalb setzt sich die Schweiz für die nukleare Abrüstung ein. Über die Jahrzehnte wurde weltweit abgerüstet.
Im aktuellen sicherheitspolitischen Kontext jedoch stehen die Zeichen nicht mehr auf Abrüstung, sondern auf Aufrüstung. Kernwaffen sind wieder stärker in den Fokus der Weltpolitik gerückt.
Auch wenn eine Welt ohne Kernwaffen vorderhand nicht in Griffweite liegt, hält die Schweiz an diesem Fernziel fest. Gerade weil die Sicherheitslage volatil ist, fordert sie die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich. Dazu gehört die vollständige Umsetzung der bestehenden Verträge und Vereinbarungen.
Besonders engagiert sich die Schweiz für die Verminderung von Kernwaffenrisiken. Denn infolge der Sicherheitslage aber auch durch neue Technologien sind die Risiken gestiegen. So will die Schweiz das Risiko von Missverständnissen oder einer unkontrollierten nuklearen Eskalation eindämmen helfen.
Ihren Hauptfokus richtet die Schweiz in der nuklearen Abrüstung auf den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, NPT). Dieser Vertrag ist seit 1970 in Kraft und das Schreckensszenario mit über 20 Staaten mit Atomwaffen abgewendet.
Auch in der nuklearen Abrüstung wurden signifikante Fortschritte erzielt. Die Schweiz fordert jedoch von den Kernwaffenstaaten, dass sie weitere Massnahmen ergreifen, um die Anzahl nuklearer Sprengköpfe und deren Trägersysteme zu reduzieren.
Links
- Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
- Abrüstungsagenda des UNO-Generalsekretärs, UNO (en)
- Internationale Partnerschaft zur Verifikation der nuklearen Abrüstung, IPNDV (en)
- Humanitäre Konsequenzen und Risiken von Kernwaffen, Internationales Komitee vom Roten Kreuz
- Ansichten der Schweiz zu einem «Vertrag über das Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper» als Antwort auf das Ersuchen des UNO-Generalsekretärs, enthalten in der Resolution 67/53 der UNO-Generalversammlung
- Ansichten der Schweiz zum Bericht der «Gruppe von Regierungsexperten zur Abgabe von Empfehlungen zu möglichen Aspekten, die zu einem Vertrag über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Kernwaffen oder andere Kernsprengkörper, aber nicht dessen Verhandlung beitragen könnten», als Antwort auf die in der Verbalnote ODA/37-2016/FMCT enthaltene Bitte des UNO-Generalsekretärs (en)