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Veröffentlicht am 3. Juli 2026

Protokollreglement

Das Protokollreglement der Eidgenossenschaft legt den Rahmen für die diplomatischen Beziehungen der Schweiz und die Besuche ausländischer Würdenträger fest. 2026 vom Bundesrat verabschiedet, stützt es sich auf Bundesverfassung, Bundesratsbeschlüsse, Recht und diplomatische Gepflogenheiten. Es gewährleistet würdige und koordinierte internationale Anlässe, die Gleichbehandlung der Staaten, die Einhaltung der Rangordnung sowie die Rechte der Diplomatinnen und Diplomaten in der Schweiz.

Zwei rote Protokollreglemente liegen auf bedruckten Blättern.

Das Protokollreglement legt fest, dass das Protokoll des EDA die zuständige Stelle für Protokollfragen bei offiziellen internationalen Anlässen des Bundesrats und für die Verwaltung der diplomatischen und konsularischen Vorrechte und Immunitäten ist. Das Protokoll des EDA sorgt für die Umsetzung des Protokollreglements in allen seinen Anwendungsbereichen, gegebenenfalls in Abstimmung mit den zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden.

Das Protokollreglement regelt insbesondere die diplomatischen Abläufe und Verfahren wie die Akkreditierung neuer Botschafterinnen und Botschafter, die Organisation offizieller Anlässe wie Empfänge und Veranstaltungen zu Ehren des diplomatischen Corps sowie offizielle Besuche ausländischer Würdenträger in der Schweiz. Schlussendlich enthält das Protokollreglement auch Bestimmungen zu den allgemeinen Protokollregeln, insbesondere zur in der Schweiz geltenden Rangordnung, sowie Kapitel zu bestimmten besonderen Situationen (z. B. Tod eines Staatsoberhauptes).

Rangfolge in der Schweiz

Das Protokollreglement der Eidgenossenschaft sieht eine offizielle Rangordnung vor, die insbesondere den Empfang, die Reihenfolge der Redebeiträge oder die Anordnung der Flaggen bei Besuchen offizieller ausländischer Delegationen regelt und so eine würdige und gerechte Behandlung aller offiziellen Gäste der Schweiz gewährleistet.

Besondere Bestimmungen

Das Protokollreglement behandelt zahlreiche protokollarische Fragen, die nicht nur das EDA, sondern auch andere Schweizer Behörden betreffen, insbesondere auf kantonaler, kommunaler und militärischer Ebene.

Dokumente

Landeshymne

Kontakt

Sekretariat des Protokolls
Staatssekretariat STS-EDA
Bundeshaus West
3003 Bern