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Situation im Nahen und Mittleren Osten

Krise

Aktualisiert am 13. März 2026

Stellungnahme der Schweiz und Informationen für Schweizer Staatsangehörige und Reisende in der Region.

Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Rückführung von illegalen Vermögenswerten ausländischer PEP

Gelangen illegale Vermögenswerte ausländischer PEP trotz umfangreichen präventiven Massnahmen in die Schweiz, müssen sie identifiziert und dem Herkunftsland zurückerstattet werden.

Rückführung von PEP-Geldern

Die Rückgabe oder sogenannte Restitution ist ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Politik zur Bekämpfung illegaler Gelder. In gewissen Fällen kann das EDA einen Restitutionsvertrag mit dem ausländischen Staat aushandeln. Ziel dieses Vertrags ist es, mit dem ausländischen Staat die Modalitäten der Rückführung zu definieren, insbesondere die Verwendung der zu restituierenden Gelder und die Überwachungsmechanismen (monitoring). Die Gelder sollen der Bevölkerung des ausländischen Staates zugutekommen und nicht wieder in die Korruption abfliessen. Bisher hat die Schweiz auf diesem Weg über 2 Milliarden USD an ausländische Staaten restituiert. Zu den prominentesten Fällen gehören:

Eine erfolgreiche Rückführung setzt eine solide Partnerschaft zwischen dem Herkunftsstaat und der Schweiz voraus. Bei der Verwendung der restituierten Gelder sollen die Grundsätze der Transparenz und der Rechenschaftspflicht eingehalten werden. Zudem sollen Vermögenswerte, die aus der Schweiz ins Herkunftsland zurückgeführt werden, zur Verbesserung der Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung eingesetzt werden. Die Rückerstattung der Vermögenswerte kann auch dazu dienen, die Rechtsstaatlichkeit im Herkunftsstaat zu stärken und die Straflosigkeit zu beenden. Es ist im Interesse der Schweiz, sowie des Herkunftsstaates der Gelder, sicherzustellen, dass die restituierten Gelder nicht wieder in korrupte Kanäle abfliessen.

Lösung im Einzelfall

Aufgrund ihrer Erfahrung ist die Schweiz davon überzeugt, dass auf Basis eines konstruktiven Dialogs zwischen dem ersuchenden und dem ersuchten Staat eine geeignete Lösung im Einzelfall gefunden werden kann. Die Lösung muss dabei nationale und internationale Erwartungen erfüllen sowie den Vorstellungen der betroffenen Regierungen entsprechen. In der Vergangenheit wurden auf diese Weise Programme in den Bereichen Gesundheit, Bildung und gute Regierungsführung finanziert. Bei der Auswahl der Projekte werden auch die Anregungen der lokalen Zivilgesellschaft im Herkunftsstaat berücksichtigt. Die Erfahrung zeigt, dass in jedem einzelnen Fall neu beurteilt werden muss, welcher Mechanismus der Rückerstattung zu wählen ist (no «one-size-fits-all» solution).

Medienmitteilungen

Kontakt

Sektion Asset Recovery
EDA, Direktion für Völkerrecht DV
Kochergasse 10
3003 Bern