Veröffentlicht am 2. Juni 2026
Young Swiss Abroad
Sind Sie eine junge Auslandschweizerin oder ein junger Auslandschweizer?
Auf dieser Webseite finden Sie nützliche Informationen über Ihre Rechte und Pflichten, über Studieren und Arbeiten in der Schweiz sowie Tipps, wie Sie mit der Schweiz in Kontakt bleiben oder eine allfällige Rückkehr vorbereiten können.
In den folgenden Rubriken finden Sie nützliche Informationen für junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
Rechte und Pflichten
Ab dem 18. Altersjahr gelten neue Rechte und Pflichten. Dieser Flyer enthält eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen.
Dokument
Checkliste
Mit Erreichen des 18. Altersjahres empfehlen wir Ihnen:
- Ihre persönliche Anmeldung im Auslandschweizerregister bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) zu bestätigen
- Sich ins Stimmregister einzutragen
- Sich über Militärdienst (Dienstpflicht bzw. Befreiung) und Zivildienst zu informieren
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit müssen Sie sich persönlich im Auslandschweizerregister eintragen lassen. Zu diesem Zweck erhalten Sie von der zuständigen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Formular, das Sie innerhalb von 30 Tagen zurücksenden müssen. Sie können sich auch über den Online-Schalter des EDA anmelden (und damit Ihre persönliche Registrierung bestätigen) und der Vertretung allfällige Änderungen melden (neue Adresse, E-Mail-Adresse, Handynummer usw.).
Online-Schalter Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Schweizer Vertretungen im Ausland (Botschaften und Konsulate)
Militärdienst
Auslandschweizer sind in Friedenszeiten von der Rekrutierung und der Militärdienstpflicht befreit, solange sie sich im Ausland aufhalten. Sie können sich freiwillig zum Militär- oder Zivildienst melden. Wer sich dauerhaft in der Schweiz niederlässt, ist seinem Alter entsprechend militärdienstpflichtig. Auslandschweizerinnen können freiwillig in der Schweizer Armee Dienst leisten oder in den Zivildienst eintreten.Dienstpflicht: Wer kann, wer muss?
Das Personelle der Schweizer Armee informiert über Themen rund um den Militärdienst (doppelte Staatsbürgerschaft, bilaterale Abkommen usw.).
Zivildienst
Der Zivildienst ist der zivile Ersatzdienst zum Militärdienst. Zivildienstleistende werden hauptsächlich im Sozial-, Gesundheits- und Umweltbereich eingesetzt.Zivilschutz
Der Zivilschutz schützt die Bevölkerung vor Katastrophen und Notlagen sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Wer für den Militärdienst untauglich, für den Zivilschutz jedoch tauglich ist, muss Zivilschutz leisten. Auch Freiwilligen steht der Zivilschutz offen.Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer können Sie am demokratischen Geschehen in der Schweiz teilnehmen. Dazu ist eine Eintragung ins Stimmregister erforderlich. Der Antrag zur Ausübung der politischen Rechte kann über den Online-Schalter des EDA, per Post oder direkt bei der zuständigen Vertretung gestellt werden.
Easyvote
Easyvote stellt neutrale und einfach verständliche Informationen über die Schweizer Politik, Abstimmungen und Wahlen zur Verfügung. Die Website enthält Videos, Broschüren und Unterrichtsmaterialien, die speziell für junge Bürgerinnen und Bürger entwickelt wurden.Easyvote.ch; Politik einfach verständlich und neutral
Offizielle Informationen über das politische System der Schweiz
Die Website ch.ch ist das Online-Portal des Bundes, der Kantone und der Gemeinden. Sie enthält offizielle Informationen über das politische System der Schweiz, die staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten sowie praktische Hinweise.Auslandschweizergesetz (ASG)
Das Auslandschweizergesetz regelt die Rechte und Pflichten von Schweizer Staatsangehörigen, die im Ausland leben oder ins Ausland reisen.
Möglichkeiten und Angebote für junge Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Sie kehren nach einem Auslandaufenthalt in die Schweiz zurück? Auf dieser Seite finden Sie nützliche Informationen für eine Rückwanderung.
educationsuisse
Die Website educationsuisse bietet Informationen und Beratung zu Studium, Berufsbildung und Praktika. Sie enthält auch Empfehlungen zu Sprachkursen, Wohnmöglichkeiten und Stipendien für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.Berufsbildung
Die berufliche Grundbildung vermittelt die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die für die Ausübung eines Berufs erforderlich sind.Das offizielle schweizerische Portal der Berufsbildung
Studium und Ausbildung in der Schweiz
Als junge Auslandschweizerin oder junger Auslandschweizer können Sie in der Schweiz studieren oder eine Ausbildung absolvieren, wenn Sie die entsprechenden Zulassungsbedingungen erfüllen.Swissuniversities – study in Switzerland (en)
Austausch in der Schweiz oder im Ausland
Im Auftrag von Bund und Kantonen fördert Movetia Austausch- und Mobilitätsprojekte. Diese Programme bieten unter anderem die Möglichkeit, ein Praktikum oder einen Austausch in der Schweiz oder im Ausland zu absolvieren sowie sprachliche und interkulturelle Fähigkeiten zu entwickeln.Diplomanerkennung
Bei einer Rückkehr in die Schweiz ist für die Ausübung gewisser Berufe eine Anerkennung des Abschlusses notwendig. Für das Anerkennungsverfahren sind verschiedene Stellen zuständig, an die Sie sich direkt wenden können.Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in der Schweiz
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer benötigen keine Arbeitsbewilligung, um in der Schweiz arbeiten zu können. Die Bestimmungen bei den reglementierten Berufen sind einzuhalten.
Die Bundesverwaltung bietet jährlich über 600 Praktikumsplätze an. Sie richten sich an junge Talente der unterschiedlichsten Studienrichtungen.
Praktika in der Bundesverwaltung
Offene Stellen in der Bundesverwaltung
Auf der Website arbeit.swiss finden Sie unter der Rubrik «Job-Room» freie Stellen in der Schweiz.
Mit der Schweiz in Kontakt bleiben
Auch im Ausland ist die Schweiz immer nur einen Klick entfernt. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stellt verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung, die es erlauben, sich über die Schweiz zu informieren, sich auszutauschen und den Kontakt zur Schweiz aufrechtzuerhalten.
Die vom EDA entwickelte App SwissInTouch bietet Informationen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
SwissInTouch – die App für die Auslandschweizergemeinschaft
Entdecken Sie den SwissInTouch-Ratgeber mit hilfreichen Informationen und Unterstützung rund um die Ein- und Auswanderung.
Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertritt die Interessen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer in der Schweiz und fördert die Kontakte zur Heimat.
Entdecken Sie die Schweiz im Rahmen eines ASO-Ferienlagers!
Angebot für Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren ASO/SwissCommunity
Schweizervereine vernetzen die Auslandschweizergemeinschaft in einem fremden Land. Die Mitglieder können sich austauschen, Erfahrungen über das Leben in ihrem Aufenthaltsland teilen und nützliche Informationen erhalten. Mittlerweile gibt es mehr als 650 Schweizervereine im Ausland.
Das Auslandschweizer Jugendparlament (Youth Parliament of the Swiss Abroad, YPSA) ist eine Plattform für engagierte junge Menschen, die in ihren Vereinen oder Aufenthaltsländern die Interessen der Jugendlichen im Ausland vertreten und Projekte entwickeln.
FAQ
Registrierung
Über den Online-Schalter können Sie verschiedene Behördenangelegenheiten erledigen, z. B. eine Adressänderung melden, sich ins Stimmregister eintragen lassen oder Bestätigungen bestellen.
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit müssen Sie sich persönlich im Auslandschweizerregister registrieren lassen. Bis zu diesem Alter sind Sie zusammen mit Ihren Eltern angemeldet. Dieser Schritt ist wichtig, damit Sie in den Schweizer Registern korrekt eingetragen bleiben. Mit der Registrierung ist die Schweizer Vertretung in der Lage, Sie zu informieren und gegebenenfalls mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Ausserdem erhalten Sie Zugang zu verschiedenen administrativen Dienstleistungen Ihrer Schweizer Vertretung.
Die Anmeldung kann direkt über den Online-Schalter des EDA getätigt werden.
Ja. Jede Änderung der Adresse oder der persönlichen Daten muss gemeldet werden. Sie können die Angaben über den Online-Schalter des EDA melden.
Bürgerrecht/Ausweispapiere
Ja, in bestimmten Fällen, wenn die notwendigen formellen Schritte nicht vor dem 25. Altersjahr unternommen werden (insbesondere bei doppelter Staatsangehörigkeit). Überprüfen Sie, ob Sie bei einer Schweizer Behörde angemeldet sind und ob Ihr Eintrag in den Registern korrekt ist.
Weitere Informationen finden Sie in diesem SwissInTouch-Beitrag.
Schweizer Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, können online einen Pass oder eine Identitätskarte beantragen oder sich telefonisch bei der zuständigen Schweizer Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Aufenthaltsland melden.
Rechnen Sie im Ausland mit einer Bearbeitungsdauer von 30 Werktagen, bis Sie Ihren neuen Ausweis erhalten.
Politische Rechte
Ja. Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können an den eidgenössischen Volksabstimmungen sowie an den Nationalratswahlen teilnehmen. In einigen Kantonen ist die Teilnahme an kantonalen Abstimmungen vom Ausland her möglich.
- Lassen Sie sich über die zuständige Schweizer Vertretung ins Auslandschweizerregister eintragen.
- Lassen Sie sich ins Stimmregister Ihrer letzten Schweizer Wohngemeinde oder, wenn Sie nie in der Schweiz gelebt haben, Ihrer Schweizer Heimatgemeinde eintragen.
Sie können den Antrag bei Ihrer Schweizer Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat), per Post oder über den Online-Schalter des EDA einreichen.
Die Website easyvote bietet neutrale und einfach verständliche Erklärungen zu Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz.
Links
Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern