Stellungnahme: Situation in Venezuela
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verfolgt die politische und gesellschaftliche Situation im Ausland und publiziert spezifische Stellungnahmen. Die Stellungnahmen des EDA orientieren sich an den Zielen und Schwerpunkten der Schweizer Aussenpolitik, wie sie z.B. in der Bundesverfassung, der Aussenpolitischen Strategie des Bundesrates sowie in weiteren thematischen und geografischen Strategien enthalten sind.
Die Schweiz verfolgt die Situation in Venezuela mit Besorgnis. Sie ruft zur Deeskalation, Zurückhaltung und Einhaltung des Völkerrechts auf.
Der Angriff vom 3. Januar 2026 gegen Venezuela stellt eine Verletzung des Völkerrechts dar, insbesondere des Grundsatzes des Verbots der Anwendung von Gewalt und der Achtung der territorialen Integrität. Eine Rechtfertigung für diesen Angriff lag aus völkerrechtlicher Sicht nicht vor. Auch die Gefangennahme von Nicolás Maduro verstösst gegen das Völkerrecht. Sie ist insbesondere eine Verletzung der Souveränität Venezuelas, sowie eine Verletzung der persönlichen Immunität von Maduro. Die Schweiz bringt ihre Besorgnis über diese Verletzung des Völkerrechts sowie über die Gefahr einer Präzedenzwirkung zum Ausdruck.
Die Schweiz hat ihre guten Dienste wiederholt allen Seiten angeboten und sich bemüht, eine friedliche Lösung der Situation zu finden.
Am 5. Januar 2026 hat der Bundesrat beschlossen, allfällige Vermögenswerte in der Schweiz von Nicolás Maduro und weiterer Personen aus seinem Umfeld mit sofortiger Wirkung zu sperren. Die Sperrung bezweckt, einen Abfluss von allfällig vorhandenen Geldern zu verhindern und die Möglichkeit für zukünftige Rechtshilfeverfahren zu schaffen. Von der Sperrung sind keine Mitglieder der amtierenden venezolanischen Regierung betroffen (siehe Medienmitteilung des Bundesrats vom 5. Januar 2026).
Reisende und Auslandschweizergemeinschaft
Aktuell sind auf Travel Admin rund ein Dutzend Personen registriert. Im Auslandschweizerregister sind rund 970 Personen angemeldet. Diese Zahlen umfassen auch Familienangehörige ohne Schweizer Staatsangehörigkeit. Schweizer Staatsangehörige vor Ort sind angehalten, die Anweisungen der lokalen Behörden zu befolgen. Ausreisewillige Schweizer Staatsangehörige sollten sich bei den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern über Ausreisemöglichkeiten informieren.
Die Reisehinweise für Venezuela entsprechen der aktuellen Einschätzung der Sicherheitslage vor Ort. Diese werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Bitte beachten Sie auch die länderunabhängigen Reiseinformationen auf der gleichen Webseite.
Kommunikation EDA
3003 Bern
