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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

UNO-Menschenrechtsübereinkommen

Die Menschenrechte dienen sowohl im Frieden wie im Krieg dazu, die Menschen und ihre Würde zu schützen. Sie sind durch das Völkerrecht garantiert. Für die Durchsetzung der Menschenrechte sind die Staaten verantwortlich. Deshalb hat die UNO eine ganze Reihe von bindenden Übereinkommen erarbeitet, die ihren Ursprung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 haben.

Grundsätzlich werden drei Arten von Menschenrechten unterschieden:

  • Bürgerliche und politische Rechte, z. B. das Recht auf Leben, die Versammlungsfreiheit oder die Religionsfreiheit
  • Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, z. B. das Recht auf Arbeit, auf Bildung und auf soziale Sicherheit
  • Rechte der dritten Generation, z. B. das Recht auf Entwicklung und auf eine saubere und gesunde Umwelt

Die wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen der UNO sind:

1. Februar 2026

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Die Schweiz hat den UNO-Pakt I ratifiziert, der Rechte in Arbeit, sozialer Sicherheit, Gesundheit, Bildung und kultureller Teilhabe garantiert.

1. Februar 2026

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Die Schweiz hat den UNO-Pakt II, der wichtige Garantien zum Schutz bürgerlicher und politischer Freiheitsrechte enthält, ratifiziert.

1. Februar 2026

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung

Die Schweiz hat das Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung ratifiziert. Es verpflichtet zur Bekämpfung aller Formen von Diskriminierung.

1. Februar 2026

Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Die Schweiz ist Vertragsstaat des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, welches die Staaten zur Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen verpflichtet.

1. Februar 2026

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Die Schweiz hat das Übereinkommen gegen Folter und das fakultative Protokoll ratifiziert, setzt sich für die darin enthaltenen Rechte ein und arbeitet mit dem Ausschuss zusammen.

1. Februar 2026

Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Die Schweiz ist Vertragsstaat des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, der Kinderrechtskonvention, welche die Menschenrechte von Personen unter 18 Jahren konkretisiert.

1. Februar 2026

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Schweiz hat das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert, welches Menschen mit Behinderungen den Genuss aller Menschenrechte garantiert

1. Februar 2026

Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Die Schweiz hat das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ratifiziert und setzt diese Verpflichtungen um. Sie arbeitet mit dem Ausschuss zusammen und übermittelt ihre Berichte.

1. Februar 2026

Übereinkommen zum Schutz der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen

Das Übereinkommen schützt Wanderarbeitnehmer und ihre Familien vor Ausbeutung und garantiert ihnen Menschenrechte und soziale Versorgung.

Im Unterschied zur Allgemeinen Menschenrechtserklärung sind diese UNO-Übereinkommen für die Staaten, die sie ratifiziert haben, verbindlich. Die Schweiz hat mit Ausnahme des letzten alle oben aufgeführten Übereinkommen ratifiziert.

Nationale Berichterstattung

Die wichtigsten UNO-Menschenrechtsübereinkommen verfügen über Ausschüsse, die die Einhaltung der Bestimmungen überwachen. Sie sehen ein obligatorisches Staatenberichtsverfahren vor: Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, dem zuständigen Ausschuss regelmässig Bericht über die Umsetzung zu erstatten. Der Ausschuss prüft die Berichte und gibt Empfehlungen ab.

Kontakt

Abteilung UNO
Staatssekretariat STS-EDA
Bundesgasse 28
3003 Bern