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Situation im Nahen und Mittleren Osten

Krise

Aktualisiert am 18. März 2026

Stellungnahme der Schweiz und Informationen für Schweizer Staatsangehörige und Reisende in der Region.

Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Wirtschaft und Menschenrechte

Der Bundesrat erwartet von der Wirtschaft, dass sie bei ihrer Geschäftstätigkeit im In- und Ausland die Menschenrechte einhält. Er ist bereit, die Unternehmen dabei zu unterstützen, die UNO-Leitprinzipen und andere internationale Richtlinien umzusetzen. Dafür hat er eigens einen Aktionsplan verabschiedet und eine Informationsplattform geschaffen.

Luftaufnahme einer verlassenen illegalen Mine.

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte formuliert der Bundesrat seine Vorstellungen über einen verantwortungsvollen Umgang von Unternehmen mit den Menschenrechten. Gleichzeitig will er die Wirtschaft für das Thema sensibilisieren und die Zusammenarbeit mit den Unternehmen verbessern. Der Aktionsplan baut auf den drei Säulen der UNO-Leitprinzipien, wobei für jede Massnahmen und Ziele festgelegt wurden.

Das Schweizer Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Klage- und Beschwerdemöglichkeiten für Personen vor, die geltend machen, dass ihre Rechte durch Schweizer Unternehmen verletzt wurden. Die Zuständigkeit von Schweizer Gerichten und das anwendbare Recht werden im Einzelfall beurteilt.

UNO-Leitprinzipen für Wirtschaft und Menschenrechte

Der UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete 2011 erstmals internationale Grundsätze zu staatlicher und unternehmerischer Verantwortung und Sorgfaltspflicht für den Schutz der Menschenrechte.

Staaten haben die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen. Mit ihrer Politik, Regulierung und Justiz müssen sie dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft die Menschenrechte einhält.

Unternehmen haben eine Sorgfaltspflicht und sind in erster Linie selber verantwortlich dafür, dass sie die Menschenrechte einhalten. Bei Verstössen sollen sie sich um Wiedergutmachung bemühen.

Staaten müssen dafür sorgen, dass bei Menschenrechtsverletzungen die Betroffenen gerichtlich und aussergerichtlich Zugang zu Rechtsmitteln haben, damit Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können.

Rohstoffe und Menschenrechte

Der Rohstoffhandel ist einer der Wirtschaftszweige, die ein erhöhtes Risiko haben, beim Abbau der Bodenschätze wie Kohle, Gold und Silber, Kobalt oder Wolfram etc. Menschenrechte zu verletzen und die Umwelt zu beeinträchtigen, insbesondere in fragilen Kontexten.

Spezifisch für die Rohstoffbranche lancierten EDA und SECO im Auftrag des Bundesrats deshalb einen Leitfaden (Englisch) für gute Praxis zur Einhaltung der Menschenrechte. Er basiert auf den bestehenden internationalen Leitlinien von UNO und OECD und den freiwilligen Grundsätzen für Sicherheit und Menschenrechte. Der Leitfaden ist das Ergebnis einer breiten Zusammenarbeit mit den Rohstoffunternehmen, Nicht-Regierungsorganisationen und dem Kanton Genf, wo viele dieser Firmen ihren Sitz haben.

Die Schweiz und der Goldsektor

Im November 2018 legte der Bundesrat seinen Bericht über Goldhandel und Menschenrechte vor. Der Bundesrat macht darin eine Bestandsaufnahme des Goldsektors in der Schweiz und empfiehlt Massnahmen, die von der Bundesverwaltung umzusetzen sind. Er sieht beim Gold Handlungsbedarf in Bezug auf die Transparenz und die Lieferkette. Die Rückverfolgbarkeit des Edelmetalls ist von wesentlicher Bedeutung, denn nur dadurch lässt sich vermeiden, dass menschenrechtswidrig produziertes Gold in die Schweiz eingeführt wird. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den Multi-Stakeholder-Dialog zu vertiefen und die Entwicklungszusammenarbeit im Bereich der verantwortungsvollen Goldproduktion auszubauen.

Freiwillige Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte

Die freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte dienen als Leitlinien zur Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen in Bergbau-, Gas- und Ölförderunternehmen. Sie sollen mithelfen, Risiken zu identifizieren, damit die Firmen ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen können.Gestützt darauf können die Unternehmen Massnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden und allfällige Konflikte nicht zu vergrössern.

Die Schweiz ist seit 2011 Mitglied dieser Initiative und präsidierte sie von 2013 bis 2014 und von 2019 bis 2020. Sie setzt sich dafür ein, dass möglichst viele Regierungen sich den freiwilligen Grundsätzen anschliessen und fördert den Dialog zwischen Behörden, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft. Sie setzt sich auch für die Umsetzung der freiwilligen Grundsätze vor Ort ein, insbesondere in der Demokratischen Republik Kongo und in Mosambik.

Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen

Der Internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (ICoCA) wurde vor fünfzehn Jahren ins Leben gerufen. Er verpflichtet private Sicherheitsfirmen, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten und Verstösse zu verhindern. Die Schweiz war massgebend an der Entstehung des Verhaltenskodex beteiligt und leitet dessen Aufsichtsrat. Sie fördert den Dialog zwischen privaten Sicherheitsfirmen, Staaten und Nichtregierungsorganisationen.

Sport und Menschenrechte

Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Menschenrechte auch im Sport auf allen Ebenen eingehalten und die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bei Sportgrossveranstaltungen umgesetzt werden.

Bereits seit 2015 erarbeitet die Schweiz gemeinsam mit internationalen Sportverbänden wie dem Internationalen Olympischen Komitee IOC und dem Weltfussballverband FIFA sowie mit Athletinnen und Athleten, Staaten, Sponsoren, Nichtregierungsorganisationen und anderen internationalen Organisationen entsprechende Standards und Richtlinien.

Neue Technologien und Menschenrechte

Aufkommende Technologien wie die künstliche Intelligenz (KI) können das Wirtschaftswachstum ankurbeln und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, gehen jedoch auch mit Menschenrechtsrisiken einher. Um die Menschenrechte im digitalen Raum zu schützen, beteiligt sich die Schweiz an multilateralen Prozessen für angepasste Standards. Der Bund unterstützt die Bekanntmachung von Leitlinien für die Anwendung der UNO-Leitprinzipien im digitalen Bereich und im Zusammenhang mit neuen und aufkommenden Technologien bei Unternehmen und Staaten.

Nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte

Menschenrechtsverletzungen zählen zu den Ursachen von Armut und Perspektivenlosigkeit. Sie stellen erhebliche Hindernisse für die nachhaltige Entwicklung dar und gefährden Resultate der internationalen Zusammenarbeit (IZA). Die Schweiz setzt sich daher aktiv für die Förderung der Menschenrechte als Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung ein. Bei der Umsetzung von Entwicklungsprogrammen verfolgt sie konsequent einen menschenrechtsbasierten Ansatz, indem sich die Programmarbeit an den relevanten menschenrechtlichen Vorgaben orientiert. Mit der Agenda 2030 bestehen globale Ziele für die nachhaltige Entwicklung, die auf Menschenrechtsnormen basieren (z.B. das Recht auf Nahrung, hochwertige Bildung oder auf Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen) und dadurch auch zur Verwirklichung der Menschenrechte beitragen. Entsprechend achtet die Schweiz darauf, dass die Menschenrechte bei der Umsetzung der Agenda 2030 angemessen berücksichtigt werden.

Umwelt und Menschenrechte

Klimawandel, Verschmutzung und Biodiversitätsverlust stellen die gegenwärtige wie auch künftige Generationen vor grosse Herausforderungen. Gestützt auf ihren Verfassungsauftrag zur Achtung der Menschenrechte und zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen setzt sich die Schweiz auf multilateraler Ebene zusammen mit anderen Staaten für eine kohärente Politik in Umwelt- und Menschenrechtsfragen ein. Als Mitinitiantin einer Resolution im UNO-Menschenrechtsrat und in der UNO-Generalversammlung trug sie dazu bei, dass das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als eigenständiges Menschenrecht anerkannt wurde. Mit der Annahme der beiden Resolutionen bekräftigte die internationale Staatengemeinschaft die Wechselwirkung zwischen einer gesunden Umwelt und Menschenrechten: Einerseits ist eine gesunde Umwelt eine wesentliche Voraussetzung für die uneingeschränkte Wahrnehmung von Menschenrechten, wie z.B. der Rechte auf Leben, Gesundheit, Nahrung oder Wasser. Andererseits kann ein menschenrechtszentrierter Ansatz in der Klimapolitik zu einer gerechteren und nachhaltigeren Energiewende beitragen, wenn beispielsweise die Rechte der Arbeitnehmenden mitgedacht oder die Risiken von Kinderarbeit bei der Gewinnung von strategischen Rohstoffen für die Herstellung von Batterien mitberücksichtigt werden.

Kontakt

Sektion Menschenrechtsdiplomatie
Staatssekretariat STS-EDA
Abteilung Frieden und Menschenrechte
Effingerstrasse 27
3003 Bern