Internationaler Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen

Der internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen bezweckt die Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in Gebieten, in denen die Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist. Sein Gouvernanz- und Kontrollmechanismus ist in Genf angesiedelt.

Der internationale Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen (ICoC) definiert Normen und Standards für die Branche, die auf den internationalen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht beruhen. Die breit abgestützte Initiative für dieses Dokument – das erste seiner Art – wurde von verschiedenen Akteuren, darunter der Schweiz, lanciert. Das Dokument wird von privaten Sicherheitsunternehmen, von verschiedenen Branchenverbänden sowie von humanitären und zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt. 

Konkret verpflichten sich die Unternehmen, bei der Erfüllung von Sicherheitsaufgaben in Gebieten, in denen die Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist, die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht zu achten. Sie verpflichten sich, alle geltenden Gesetze auf lokaler, regionaler und/oder nationaler Ebene einzuhalten.

Der Kodex enthält wichtige Bestimmungen über den angemessenen Einsatz von Gewalt durch diese Unternehmen sowie ein Verbot bestimmter Aktivitäten, wie zum Beispiel Folter, Diskriminierung und Menschenhandel. Gleichzeitig werden Managementrichtlinien definiert, die zur Einhaltung des Kodex durch das Personal von privaten Sicherheitsfirmen beitragen sollen, sowie Standards für die Rekrutierung und Weiterbildung. Dazu kommen Regeln für die unternehmensinterne Information und Kontrollmechanismen.

Vereinigung mit Sitz in Genf

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen den teilnehmenden Parteien wurde im September 2013 ein unabhängiger Gouvernanz- und Kontrollmechanismus in Form einer Vereinigung nach Schweizer Recht geschaffen: die Vereinigung des internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister (ICoCA) mit Sitz in Genf. Dem Lenkungsausschuss der ICoCA gehören Vertreter von Regierungen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft an. Die ICoCA entwickelt Verfahren für die Zertifizierung, die Kontrolle, die Erstellung von Berichten, die Beurteilung von Leistungen und die Bearbeitung von Beschwerden. 

Die Umsetzung der Verfahren wird zur Einhaltung des Verhaltenskodex durch die privaten Sicherheitsunternehmen beitragen, die der ICoCA beigetreten sind. Erfreulicherweise verlangen immer mehr Auftraggeber (Regierungen, zwischenstaatliche Organisationen, Privatunternehmen) von ihren Sicherheitsdienstleistern eine Mitgliedschaft bei der ICoCA.

Letzte Aktualisierung 19.02.2024

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EDA Sektion Humanitäres Völkerrecht und internationale Strafjustiz

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