Zugang zu amtlichen Dokumenten

Gemäss Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) hat jede und jeder Anspruch auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung, sofern nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Dieser Anspruch besteht unabhängig von Nationalität oder Wohnsitz des Gesuchstellers. Auch muss kein spezieller Grund angegeben werden. Es können Dokumente eingesehen werden, die nach dem 1.7.2006 erstellt worden sind.

Sollten Sie sich für ein amtliches Dokument interessieren, das in den Zuständigkeitsbereich des EDA fällt, so richten Sie Ihr Gesuch bitte an die angegebene Adresse. Das Gesuch sollte möglichst präzise sein, um die Identifikation des gewünschten Dokuments zu ermöglichen. Soweit bekannt sind insbesondere anzugeben:

  • der Titel 
  • der betroffene Sachbereich 
  • die Behörde, die das Dokument erstellt hat 
  • die Referenz
  • ein bestimmter Zeitraum oder das Erstellungsdatum

Letzte Aktualisierung 26.01.2022

Kontakt

Datenschutz und Oeffentlichkeitsprinzip EDA

Direktion für Ressourcen
Eichenweg 5
3003 Bern 

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