Teilnahme an EU-Programmen

Der Bundesrat will den bewährten bilateralen Weg mit der EU stabilisieren und weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Teilnahme an EU-Programmen, insbesondere im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Für die Schweiz als äusserst innovatives Land ist diese Zusammenarbeit erstrangig. Das Abkommen über die Teilnahme an EU-Programmen soll den Rahmen für die Kooperation sicherstellen.

Die EU finanziert sogenannte EU-Förderprogramme in den Bereichen Forschung, Innovation, Bildung, Berufsbildung, Jugend, Sport, Kultur und weiteren Bereichen. An diesen können sich unter gewissen Bedingungen auch Nicht-EU-Mitgliedstaaten wie die Schweiz beteiligen.

Wegen mangelnder Regelungen zur Stabilisierung der bilateralen Gesamtbeziehungen Schweiz-EU wurde der Schweiz seit 2021 die Assoziierung an wichtige Kooperationsprogramme wie z. B. Horizon Europe, dem Euratom-Programm und Erasmus+ (2021-2027) verweigert. Im Rahmen der Weiterentwicklung des bilateralen Wegs soll sie sich wieder an diesen EU-Programmen assoziieren können. Sowohl die Schweiz als auch die EU bekennen sich zum Ziel einer systematischeren Beteiligung der Schweiz an künftigen EU-Programmen.

Faktenblatt: EU-Programme (PDF, 1 Seite, 144.8 kB, Deutsch)

Internationale Mobilität in der Bildung, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI

Internationale Forschungs- und Innovationszusammenarbeit, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI