Politisches System und Arbeitsweise

Flagge der Europäischen Union EU
Die EU entscheidet da, wo ihr von den Mitgliedsstaaten Kompetenzen verliehen werden. © EU, 2018

Kompetenzen und Zuständigkeit der Europäischen Union (EU) werden durch Verträge definiert, welche alle Mitgliedsstaaten gemeinsam vereinbaren. Je nach Politikbereich ändern sich Arbeitsweise, Kompetenzen und Abstimmungsverfahren. Zuständig ist die EU insbesondere was den europäischen Binnenmarkt und die Währungspolitik der Eurozone anbelangt. Die EU finanziert sich über Beiträge der Mitgliedstaaten sowie Mehrwertsteuer- und Zolleinnahmen.

Als supranationaler Zusammenschluss souveräner Staaten kann die EU die eigenen Kompetenzen und Zuständigkeiten nicht selber definieren. Diese werden ihr durch die Mitgliedstaaten übertragen. Die EU-Organe dürfen nur in jenen Bereichen tätig werden, die in den Verträgen, im sogenannten europäischen Primärrecht, ausdrücklich genannt werden. Dies entspricht dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung.

Daraus leiten sich die Rechtsetzungsverfahren der EU ab. EU-Verordnungen gelten in allen EU-Mitgliedstaaten. Diese müssen EU-Richtlinien in ihrer nationalen Gesetzgebung umsetzen. Für die Auslegung des EU Rechts ist letztinstanzlich der Europäische Gerichtshof zuständig.

Dank der Rechtspersönlichkeit, die die EU seit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags besitzt, kann sie internationale Abkommen unterzeichnen, allerdings braucht es dafür einen Beschluss des Ministerrats sowie die Anhörung oder Zustimmung des Parlaments. Via den Europäischen Auswärtigen Dienst kann sie diplomatische Beziehungen mit anderen Staaten aufnehmen und den Beitritt zu internationalen Organisationen beantragen.

EU-Recht und nationales Recht

Je nach Politikbereich ändern sich Arbeitsweise, Kompetenzen und Abstimmungsverfahren. Dort, wo die EU aufgrund der Verträge für die Rechtsetzung in einem bestimmten Bereich zuständig ist, sind Rechtsakte, die Kommission, Ministerrat und Parlament beschliessen, für die Mitgliedstaaten rechtlich bindend und gehen nationalem Recht vor.

In anderen Bereichen wie der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik besteht lediglich eine zwischenstaatlich koordinierende Zusammenarbeit. Der Europäische Rat fällt die Entscheide grundsätzlich einstimmig. Diese haben zwar keine rechtsverbindliche Wirkung, binden die Mitgliedstaaten aber politisch. Für die Umsetzung der Beschlüsse ist der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) zuständig.

Verfügt die EU in einem Bereich über keine Rechtsetzungskompetenz, finden in Ministerrat und Kommission lediglich informelle Abstimmungen statt, die in unverbindliche Empfehlungen und Leitlinien münden.

Wofür die EU zuständig ist

Gemäss den Verträgen gehören in den ausschliesslichen Zuständigkeitsbereich der EU die Zollunion, die Wettbewerbsregeln für das Funktionieren des Binnenmarkts mit seinen vier Freiheiten, die Währungspolitik für die Mitgliedstaaten der Eurozone, die gemeinsame Fischereipolitik zur Erhaltung der biologischen Meeresschätze sowie die gemeinsame Handelspolitik.

In die sogenannten geteilten Zuständigkeiten von EU und Mitgliedstaaten fallen verschiedene andere Bereiche wie der Binnenmarkt, Teile der Sozialpolitik, Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt, Konsumentenschutz, Verkehr, Energie, Forschung und der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Für diejenigen Bereiche, in denen die Mitgliedstaaten der Union keine Zuständigkeit übertragen haben, bleiben die Mitgliedstaaten zuständig, es sei denn, die Ziele können von ihnen nicht verwirklicht werden (Subsidiaritätsprinzip).

Die EU kann Massnahmen der Mitgliedstaaten in deren Zuständigkeitsbereichen koordinieren, ergänzen oder unterstützen, z.B. in den Bereichen Kultur, Tourismus, Katastrophenschutz sowie allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport. Die Mitgliedstaaten sind zudem verpflichtet, ihre Wirtschaftspolitik innerhalb der EU zu koordinieren.

Haushalt der EU

Die EU kann selber keine Steuern und Abgaben erheben, sondern bezieht ihre Einnahmen aus den folgenden drei Quellen: Mitgliederbeiträge der EU-Staaten, Anteil an den Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten und Zolleinnahmen an der EU-Aussengrenze. Im Gegensatz zu den Mitgliedstaaten muss die EU einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen, d.h., sie darf sich nicht verschulden. Das Europäische Parlament und der Ministerrat müssen den EU-Haushalt jährlich gemeinsam verabschieden. Für jeweils sieben Jahre beschliessen die beiden Gremien zudem einen verbindlichen Finanzrahmen.

Rund 90 Prozent der Einnahmen fliessen an die Mitgliedstaaten zurück. Dabei bemüht sich die EU, das Wohlstandsgefälle zwischen den einzelnen EU-Staaten auszugleichen, was sowohl auf der Einnahme- als auch der Ausgabeseite des Budgets zu Auseinandersetzungen zwischen Netto-Zahlern und –Empfängern führt. Am meisten EU-Gelder fliessen in die Landwirtschaft, die ländliche Entwicklung, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sowie in Forschung und Bildung.