Visumbefreiung für Staatsangehörige Kiribatis, Tuvalus und der Marshallinseln

Medienmitteilung, 03.08.2016

Bern - Staatsangehörige aus Kiribati, Tuvalu und den Marshallinseln sind bei der Einreise in den Schengen-Raum neu von der Visumpflicht befreit. Die Visumpflicht für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit besteht jedoch weiter. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat in diesem Zusammenhang eine Änderung der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) gutgeheissen, welche am 2. August 2016 in Kraft getreten ist.        

Staatsangehörige aus Kiribati, Tuvalu und den Marshallinseln sind für den Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen ohne Erwerbstätigkeit im Schengen-Raum von der Visumpflicht befreit. Grundlage der Visumbefreiung bilden die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union (EU) vom 15. Mai 2014, welche die Schweiz im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen übernommen hat, sowie entsprechende Abkommen, welche die EU im Juni 2016 mit Kiribati und den Marshallinseln und im Juli 2016 mit Tuvalu unterzeichnet hat.

Visumpflicht für Erwerbstätigkeit bleibt bestehen

Die Visumbefreiung bezieht sich nur auf Kurzaufenthalte ohne Erwerbstätigkeit. In der VEV wird festgehalten, dass Staatsangehörige aus Kiribati, Tuvalu und den Marshallinseln für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit weiterhin visumpflichtig bleiben. Ausgenommen bleiben bestimmte grenzüberschreitende Dienstleistungserbringungen bis 8 Tage pro Kalenderjahr. 

Adresse für Rückfragen

Staatssekretariat für Migration, T +41 58 465 78 44 

Herausgeber

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
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