Gültig am:
Publiziert am: 16.01.2024

Die folgenden Kapitel sind angepasst worden:
Kriminalität (Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten)
Verkehr und Infrastruktur (Grenzübergänge)


Reisehinweise für Pakistan

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Es bestehen hohe politische und soziale Spannungen, und das Land leidet unter einer schweren Wirtschafts- und Finanzkrise. Ebenso bestehen Spannungen zwischen verschiedenen muslimischen Glaubensrichtungen und zwischen extremistischen religiösen Gruppierungen und dem Staat.

Demonstrationen kommen regelmässig vor und sind oft von gewaltsamen Ausschreitungen begleitet. Bei Demonstrationen und gelegentlichen Streiks errichten die Protestierenden manchmal Strassenblockaden, bei denen es ebenfalls zu Gewaltanwendung kommen kann. Auch Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein.

Politisch-religiös motivierte Gewalttaten und Unruhen können jederzeit unvermittelt ausbrechen. Bei Unruhen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über einzelne Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden unter anderem, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von terroristischen Attacken jederzeit im ganzen Land. In Balochistan ist es besonders hoch (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken). Wiederholt sind bei Anschlägen zahlreiche Personen getötet oder verletzt worden. Mögliche Ziele von Attentaten sind Behörden und staatliche Einrichtungen, religiöse Minderheiten und belebte Orte wie Märkte, Einkaufszentren, öffentlicher Verkehr etc. Es sind auch Anschläge gegen ausländische Staatsangehörige und Einrichtungen verübt worden (z.B. Restaurants). Beispiele:

  • Im September 2023 forderte ein Selbstmordattentat in der Nähe einer Moschee in Mastung (Balochistan) rund 60 Tote.
  • Im April 2023 forderte ein Attentat auf ein Gebäude der Sicherheitskräfte in Swat (Khyber Pakhtunkhwa) 8 Tote und 20 Verletzte.
  • Im Januar 2023 forderte ein Selbstmordattentat in einer Moschee in Peshawar (Khyber Pakhtunkhwa) rund 100 Todesopfer und über 220 Verletzte.
  • Im Dezember 2022 kamen in Islamabad bei einem Selbstmordanschlag fünf Personen ums Leben und fünf weitere wurden verletzt.
  • Im Januar 2022 forderte eine Bombenexplosion auf einem Markt in Lahore mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte.
  • Im Juli 2021 forderte ein Anschlag auf einem Bus in Upper Kohistan (Khyber Pakhtunkhwa) 13 Todesopfer (darunter 9 chinesische Staatsangehörige) und zahlreiche Verletzte.
  • Im Februar 2021 erschossen Islamisten in Mir Ali (Khyber Pakhtunkhwa) 4 Mitarbeitende von Hilfswerken.

Das Entführungsrisiko durch terroristische Gruppierungen ist in gewissen Regionen hoch (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken), es kann aber auch in den übrigen Landesteilen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Das Risiko ist nicht nur für die einheimische Bevölkerung gross, sondern auch für ausländische Staatsangehörige mit oder ohne pakistanische Abstammung.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Sicherheitslage in Ihren Zielgebieten, sei es über die Medien oder die lokalen Sicherheitsbehörden. Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson oder einem anerkannten Reiseveranstalter beraten und begleiten. Meiden Sie Menschenansammlungen, grössere Gruppen von Sicherheitskräften sowie Demonstrationen jeder Art. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Verschiedene Gebiete dürfen nur mit einer Sondergenehmigung (no objection certificate) besucht werden - auch solche, die in diesem Kapitel nicht genannt werden. Zuwiderhandlungen können mit mehreren Tagen Haft bestraft werden. Die pakistanische Botschaft in Bern erteilt nähere Auskunft über die betroffenen Gebiete.
In regionalen Konfliktgebieten und in Gebieten, die nur mit einer Sondergenehmigung zugänglich sind, hat die Schweizer Botschaft in Islamabad nur begrenzte oder gar keine Möglichkeit zur Hilfe bei Notsituationen.

Gilgit-Baltistan
In Gilgit-Balistan kam es in der Vergangenheit vereinzelt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Religionsgemeinschaften sowie zu terroristischen Angriffen. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Terroristische Akte können sich auch gezielt gegen ausländische Staatsangehörige richten. Es kann kurzfristig eine Ausgangssperre über die Region verhängt werden, welche wiederum zum Unterbruch des Verkehrs sowie einem vollständigen Ausfall der Kommunikationsmittel führen kann.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei den Lokalbehörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und sich durch eine ortskundige Vertrauensperson begleiten. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und verzichten Sie auf Reisen ins Grenzgebiet zu Afghanistan.
Wählen Sie das Flugzeug, um nach Gilgit und Skardu zu reisen;
von Autofahrten an diese Destinationen wird abgeraten. Die Hauptstrasse Karakorum Highway führt durch unruhige Gebiete, und auf den Nebenrouten besteht das Risiko von Überfällen. Die Flugverbindungen können wetterbedingt während mehreren Tagen ausfallen.

Khyber Pakhtunkhwa KPK
Die vorwiegend autonomen Stammesgebiete (ehemals Federally Administered Tribal Areas FATA) gelten als Rückzugsgebiet pakistanischer Terrorgruppen. Militärische Einsätze und Gefechte sind häufig. Ausserdem besteht in einzelnen Regionen die Gefahr von Landminen. Die bewaffneten Auseinandersetzungen in den Stammesgebieten strahlen vermehrt in die übrigen Gebiete dieser Provinz aus. Die Sicherheitslage in der Provinz ist gespannt. Es sind wiederholt Attentate verübt worden, und es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Von Reisen nach KPK wird abgeraten, einschliesslich Swat Valley.

Grenzgebiete zu Indien
Das Grenzgebiet zu Indien ist stark militarisiert und teilweise vermint; dies gilt in besonderem Masse entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) in der Region Kashmir. Es kann zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) kommen. Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Indien wird abgeraten. Eine Ausnahme bildet der einzige, für ausländische Staatsangehörige erlaubte Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan. Dieser befindet sich in Wagah zwischen Lahore und Amritsar. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt beim Grenzposten über die Öffnungszeiten.

Balochistan
Es besteht ein hohes Entführungsrisiko, und die Gefahr von bewaffneten Überfällen ist gross. Wiederholt ist es zu Massenentführungen und der Ermordung von Busreisenden gekommen, zum Beispiel sind im Januar 2023 vier Mitarbeitende einer Erdölfirma entführt worden. Im August 2021 forderte in Gwadar ein Selbstmordanschlag auf einen Konvoi chinesischer Staatsangehöriger Todesopfer und Verletzte; der Konvoi wurde durch pakistanische Sicherheitskräfte eskortiert.
Ausserdem haben bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Armee und aufständischen Stammesgruppen sowie religiös motivierte Gewalttaten die Sicherheitslage massiv verschlechtert. Anschläge sind häufig und richten sich vor allem gegen Regierungseinrichtungen, gegen die Sicherheitskräfte und gegen die öffentliche Infrastruktur. Aber auch Anschläge auf zivile Ziele fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Im Februar 2023 wurden bei einem Bombenanschlag auf einen Markt in Rakhni vier Personen getötet. Im März 2022 wurden bei einem Selbstmordattentat an einem Kulturfestival in Sibi mehrere Personen getötet und zahlreiche Personen verletzt. Teile der Provinz sind vermint.
Von Reisen nach Balochistan wird abgeraten.

Nördlicher Sindh und südlicher Punjab
In weiten Teilen dieser Regionen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko, und die Gefahr von bewaffneten Überfällen ist gross.
In der Provinz Sindh wird von Reisen in die Stadt Nawabshah und die Gebiete nördlich davon, insbesondere in die Städte Dadu, Mehar, Larkana, Shehdadkot, Jacobabad, Kandhkot und Kashmore abgeraten.  Im südlichen Punjab wird von Reisen nach Sadigabad und Rahim Yar Khan abgeraten.

Karachi
Die Gewaltkriminalität ist in gewissen Stadtteilen sehr hoch. Der Besitz von Schusswaffen ist verbreitet. Latente politische und religiöse Spannungen sowie Spannungen zwischen kriminellen Banden können unvermittelt aufflammen und zu Ausschreitungen, Anschlägen und anderen Gewalttaten führen. In solchen Fällen werden häufig alle Geschäfte in den betroffenen Quartieren geschlossen und der Verkehr kommt zum Erliegen. Die Gefahrenzonen können sich laufend ändern. Erkundigen Sie sich bei einer lokalen Kontaktperson über die aktuelle Lage und meiden Sie die Stadtteile, in denen das Risiko besonders hoch ist: Baldia Town, Orangi Town, Lyari, Kharadar, Jail Road, Malir, Khakrapar, Sohrab Goth, Korangi, Liaquatabad, Pak Colony, Azizabad, Sujrani Town, Central District.

Kriminalität

Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle und Autodiebstähle kommen häufig vor und können von Gewalt begleitet sein, teils mit Todesfolge. Auch Entführungen durch kriminelle Gruppen zwecks Lösegelderpressung sind verbreitet. Sexualverbrechen kommen vor.

Manchmal werden Diebstähle durch Personen verübt, die eine Polizeiuniform tragen oder sich als Personal der Nachrichtendienste ausgeben.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Lassen Sie sich von einer lokalen Vertrauensperson oder einem anerkannten Reiseveranstalter beraten und begleiten.
  • Benutzen Sie in den Grossstädten für Flughafen-Transfers Hotelbusse oder lassen Sie sich von einer Kontaktperson abholen.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte mit Vorsicht ein, denn Missbrauch ist verbreitet.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen.
  • Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten und es ist für sie nicht ratsam, alleine zu reisen.

Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten der Verkehrsteilnehmenden stellt ein hohes Unfallrisiko dar, auch bei Reisen mit Überlandbussen. Für Reisen mit einem Personenauto ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt.

Die Wartung der Flugzeuge für Inlandflüge entspricht oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen sind.

Besonders während der Sommermonate muss mit Stromunterbrüchen von mehreren Stunden gerechnet werden, in Extremfällen bis zu 10 Stunden täglich. Längere Stromunterbrüche sowie Versorgungsengpässe von Treibstoff können die gesamte Infrastruktur behindern.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:

  • Alkohol am Steuer (0 Promille!), Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit.
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
  • Gleichgeschlechtliche und aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
  • Glücksspiele.
  • Fotografieren von Einrichtungen des Militärs und der Polizei, von Regierungsgebäuden und anderen öffentlichen Bauten wie Flughäfen, Brücken usw.
  • Beleidigung und öffentlich geäusserte Kritik der islamischen Religion und ihrer Propheten (auch in den sozialen Medien).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich).

Für Drogenschmuggel, Gotteslästerung und diverse andere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden. Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte hygienische Versorgung, Gewalt unter den inhaftierten Personen etc.

Kulturelle Besonderheiten

Pakistan ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und den religiösen Empfindungen an. Radfahrerinnen und Radfahrer in leichter Bekleidung (unbedeckte Beine etc.) sind in abgelegenen Gebieten wiederholt mit Steinen beworfen worden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Halten Sie sich mit religiösen Diskussionen und Äusserungen zurück. Es muss mit aggressiven Reaktionen gerechnet werden, wenn gewisse Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.

Naturbedingte Risiken

Das Land liegt in einer Erdbebenzone.

Das Land ist geprägt von verschiedenen Zonen mit teils extremen geologischen und klimatischen Bedingungen, in denen die Witterungsverhältnisse rasch ändern können.

Während des Sommermonsuns (Juli bis September) muss im Norden des Landes mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Die Küste wird vereinzelt von heftigen Wirbelstürmen heimgesucht. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Pakistan Meteorological Department

National Disaster Management Authority

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Islamabad.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen in der Regel vor Behandlungen eine Vorschusszahlung. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen ausserhalb Pakistans behandelt werden.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).

Nützliche Adressen

Pakistanische Zollvorschriften: Federal Board of Revenue, Travel guide > Baggage Rules

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Pakistan
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz
Pakistan online visa system

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.