Informationen zum Thema, wie beispielsweise die Definition von sexueller Belästigung, die verschiedenen Vorgehensweisen in diesem Bereich, die Liste der Anlaufstellen und Ansprechpersonen, die bei Fragen zu sexueller Belästigung weiterhelfen können sowie weitere nützliche Auskünfte und Links finden sich auf der vorliegenden Webseite.
FAQ
Sexuelle Belästigung hat schwerwiegende Folgen. Sie verletzt die psychische und physische Integrität der Betroffenen und kann deren Gesundheit beeinträchtigen.
Der Schutz vor sexueller Belästigung gilt für alle Mitarbeitenden des EDA. Sie können sich jederzeit an den/die Missionschef/in, Ihre/Ihren Vorgesetzte/n oder an eine der Informations- und Beratungsstellen wenden. Weitere Informationen finden Sie unter «Vorgehen». Bei sexueller Belästigung im Ausland richten sich allfällige rechtliche Verfahren nach lokalem Recht.
Als Vorgesetzte/r bin ich für den Schutz der Würde und der Integrität der mir unterstellten Personen verantwortlich. Ich bin daher verpflichtet, für ein respektvolles Arbeitsklima zu sorgen und sexueller Belästigung vorzubeugen, da diese von Gesetzes wegen verboten ist. Ich erinnere meine Mitarbeitenden an die zu beachtenden Verhaltensregeln. Es liegt in meiner Verantwortung, Konfliktsituationen zu erkennen und zu bewältigen. Im Falle einer sexuellen Belästigung muss ich intervenieren und die notwendigen Massnahmen treffen, damit die Belästigung aufhört, und meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen, indem ich das Gespräch suche und wenn nötig handle.
Bei Bemerkungen oder Witzen über sexuelle Merkmale, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, sexuelles Verhalten von Frauen und Männern sowie bei allen anzüglichen oder zweideutigen Bemerkungen über das Äussere von Kolleginnen und Kollegen fordere ich die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, damit aufzuhören. Ich sorge dafür, dass kein pornografisches Material vorgezeigt, aufgehängt oder aufgelegt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter «Vorgehen» und «Informations- und Beratungsstellen».
Wenn ich eine sexuelle Belästigung beobachte oder die Person sich an mich wendet, kann ich der belästigten Person meine Unterstützung anbieten, zuhören oder sie begleiten und die Person auf die verschiedenen Vorgehensweisen aufmerksam machen. Diese Handlungsmöglichkeiten haben den Vorteil, dass Anonymität und Vertraulichkeit gewährleistet wird. Ich unternehme jedoch keine Schritte ohne die Zustimmung der belästigten Person.
Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gelten auch Belästigungen an betrieblichen Anlässen wie beispielsweise Weihnachtsessen oder Geschäftsausflügen. Erfolgt die sexuelle Belästigung in der Freizeit, liegt dann ein Bezug zum Arbeitsplatz vor, wenn sich Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ergeben.
Beschuldigungen der sexuellen Belästigung ohne Grund oder wider besseres Wissen können die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens zur Folge haben. Üble Nachrede, Verleumdung und falsche Anschuldigung sind zudem Tatbestände des Strafgesetzbuchs. Das EDA behält sich vor, gegebenenfalls Strafanzeige einzureichen oder andere personalrechtliche Massnahmen zu ergreifen.