
Der Bericht erläutert auch die Instrumente, die der Menschenrechtspolitik zur Verfügung stehen und setzt einen besonderen Fokus auf die Kohärenz und die Integration dieser Politik im Rahmen der Schweizer Aussenpolitik als Gesamtes, gemäss dem konstitutionellen Mandat. Zu den Stärken des schweizerischen Menschenrechtsengagements während des Berichtszeitraums zählt die Promotion der Zivilgesellschaft und der Schutz der Menschenrechtler.
Die Schweiz ist sich der wesentlichen Rolle bewusst, die eine unabhängige Zivilgesellschaft in allen Demokratien – in der Schweiz wie auch im Ausland – spielt. Eine aktive und entschlossene Zivilgesellschaft, deren Mitglieder miteinander in Verbindung stehen, ist in der Lage, das Handeln einer demokratischen Regierung jederzeit zu beobachten, sie zur Rechenschaft zu ziehen und sich ihr gegenüber kritisch zu zeigen. Ihre Rolle besteht darin, der gesamten Gesellschaft einen Spiegel vorzuhalten, insbesondere was die Achtung der Menschenrechte betrifft.
Die Schweiz befürwortet die Schaffung eines Handlungsrahmens für alle Akteure der Zivilgesellschaft, der ihnen Handlungsfreiheit und Sicherheit garantiert. Zur Stärkung des Einflusses der Zivilgesellschaft auf Menschenrechtsfragen konzentriert sie sich auf bestimmte Themen. Als erstes sind die Freiheit der Meinungsäusserung und das Recht auf Information zu nennen, die wesentliche Voraussetzungen für die Verwirklichung anderer Menschenrechte darstellen und die Grundlage jeder pluralistischen und demokratischen Gesellschaft bilden.
Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz: Bilanz 2011–2014 und Perspektiven