Gültig am:
Publiziert am: 03.02.2026

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden.


Reisehinweise für Nicaragua

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.

Die politische und soziale Lage ist sehr angespannt. Streiks, öffentliche Versammlungen und Demonstrationen sind verboten. Dennoch sind Protestkundgebungen möglich. Dabei kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, paramilitärischen Gruppen und Demonstrierenden kommen, sowie zu Sachbeschädigungen, Plünderungen oder Strassenblockaden. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Todesopfer und Verletzte gefordert.

Im Falle von Unruhen, Strassenblockaden und Streiks wird den Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und/oder gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten.

Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Nicaragua nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Für ausländische Staatsangehörige sind politische Aktivitäten verboten. Darunter fallen unter anderem auch politische Äusserungen in den sozialen Medien. Siehe Kapitel besondere rechtliche Bestimmungen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist in der Hauptstadt Managua und in abgelegenen Gebieten hoch. Bei Taschen- und Entreissdiebstählen und Überfällen kann Gewalt angewendet werden. Der Besitz und Einsatz von Waffen ist verbreitet. Es kommen Diebstähle durch bewaffnete Personen auf Motorrädern, Aufbruch von Autos und Einbruch in unbewachte Häuser und Hotels vor. Kriminelle errichten Strassensperren und erheben Geldforderungen, um diese zu passieren. Lassen Sie in Busbahnhöfen und bei Taxifahrten erhöhte Vorsicht walten. Es kann nicht immer mit der Unterstützung durch die Polizei gerechnet werden.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Reisen Sie vorzugsweise in Gruppen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihre Dokumente im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Wählen Sie eine Unterkunft, die über Wachpersonal verfügt.
  • Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt. Benutzen Sie bewachte Parkplätze (Bezahlung des Wachpersonals durch die Benutzerinnen oder Benutzer).
  • Meiden Sie die städtischen Armenviertel.
  • Geldautomaten können teilweise für Missbräuche manipuliert sein. Benutzen Sie nur überwachte Geldautomaten im Innern von Banken.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen (auch Jugendliche) Ihnen Hilfe anbieten, z.B. bei der Suche nach einem Taxi. Es kann bei vermeintlichen Hilfsangeboten zu Diebstählen kommen.
  • Benutzen Sie nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel telefonisch bestellt haben (z.B. bei einer Kooperative). Wenn Sie ein Taxi auf der Strasse nehmen, achten Sie darauf, dass es ein rotes Nummernschild und ein Taxizeichen auf dem Dach hat. Bestehen Sie immer darauf, dass keine zusätzlichen Fahrgäste zusteigen. Benutzen Sie keine Kollektivtaxis.
  • Lassen Sie bei Spaziergängen Aufmerksamkeit walten und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf, auch in den Städten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.

Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist gut. Risiken bilden das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, streunende Tiere, mangelhaft gewartete und unbeleuchtete Fahrzeuge. Verzichten Sie wegen des erhöhten Unfall- und Überfallrisikos auf nächtliche Überlandfahrten.

Mietwagen sind oft schlecht gewartet; kontrollieren Sie deshalb bei der Übernahme Bremsen, Lichter etc.

Bei Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, dies wird als Eingeständnis der Schuld gewertet.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei lokalen Anbieterfirmen über Sicherheitsmassnahmen und über organisierte medizinische Evakuierungsmöglichkeiten im Falle eines Unfalls. Kontrollieren Sie das zur Verfügung gestellte Material.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Anzeigen (z.B. bei Diebstahl u.a.) müssen zwingend auf der Polizeistation am Ort des Verbrechens gemacht werden. Andere Polizeistationen nehmen die Anzeigen nicht entgegen.

Für ausländische Staatsangehörige sind politische Aktivitäten verboten. Darunter fallen unter anderem auch Aussagen und Handlungen, die als Einmischung in politische Angelegenheiten interpretiert werden können. Beispiele können die Teilnahme an Demonstrationen, Kontakte zu politischen Organisationen oder kritische politische Äusserungen – auch in den sozialen Medien - sein.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen sind mit langen Wartefristen verbunden und es muss den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste einer sorgfältig ausgewählten lokalen Anwältin oder eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.

Naturbedingte Risiken

Nicaragua liegt in einer Erdbebenzone und hat mehrere Vulkane. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich und können Verwüstungen auf dem Land sowie Tsunami auslösen.
Tsunami, die durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben im pazifischen Raum ausgelöst werden, können auch Nicaragua erreichen.

Es muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden, die Überschwemmungen, Erdrutsche und Flutwellen auslösen können. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Es besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Unternehmen Sie Wanderungen auf Vulkane nur mit ortskundiger Reiseleitung und guter Ausrüstung.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Instituto Nicaragüense de Estudios Territoriales (INETER)

National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)

National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb von Managua ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Private Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel im Falle einer stationären Hospitalisierung eine Vorschusszahlung (Kreditkarte oder Bargeld).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Minderjährige Kinder mit nicaraguanischer Staatsangehörigkeit (inklusiv Doppelbürgerinnen und Doppelbürger) und Kinder von ausländischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nicaragua, benötigen zur Ausreise aus Nicaragua eine Ausreisebewilligung der nicaraguanischen Migrationsbehörde. Dabei ist unerheblich, ob das Kind von einem oder beiden Elternteilen begleitet wird. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Botschaft der Republik Nicaragua in Genf, oder der nicaraguanischen Migrationsbehörde.
Dirección general de Migración y Extranjería: Visa de salida de menor

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 118
Notruf Touristenpolizei: 101
Notruf Ambulanz: 128
Notruf Feuerwehr: 115

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter San José, Costa Rica

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.