Aufenthalt in der Schweiz
Für in der Schweiz akkreditierte Mitarbeitende von Botschaften und Konsulaten gibt es von verschiedenen Anlaufstellen Informationen rund um die Themen wie Umzug, Wohnen, Bildung, Familie oder Arbeit. Das Protokoll stellt berechtigten Personen eine Legitimationskarte des EDA aus.

Wahl des Wohnorts
Für Personen mit einer Legitimationskarte des EDA (siehe unten) gelten bei der Wahl des Wohnsitzes die folgenden Regeln:
- Personal der Botschaft in Bern: Wohnsitz in der Stadt Bern oder höchstens 40 km von der Bundeshauptstadt Bern entfernt
- Personal der konsularischen Berufsvertretung: Wohnsitz im Konsularbezirk
Begrüssung
International Bern Welcome Desk
Das International Bern Welcome Desk (IBWD) informiert rund um Anliegen zu Themen wie Umzug, Wohnen, Bildung, Familie, Gesundheit, Veranstaltungen, Arbeit und Freizeit. Das IBWD berät individuell, neutral und kostenlos in verschiedenen Sprachen.
Es steht Ihnen als offizielle Anlaufstelle gerne zur Verfügung, um den Aufenthalt in Bern möglichst angenehm zu gestalten.
Centre d’Accueil de la Genève Internationale
Das von der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik und dem Kanton Genf gegründete Centre d’Accueil de la Genève Internationale (CAGI) ist die zentrale Anlaufstelle für die Betreuung und Integration von Mitarbeitenden des Internationalen Genfs und ihrer Angehörigen, von NGOs und Delegierten.
Als zentrale Anlaufstelle bietet das CAGI kostenlose Dienstleistungen für das Ankommen und Einleben in Genf und Umgebung an und erleichtert Neuankommenden die ersten Schritte mit einem speziellen Willkommensprogramm.
Legitimationskarte
Die Legitimationskarte des EDA dient als Aufenthaltstitel in der Schweiz, bescheinigt die eventuellen Privilegien und Immunitäten der Inhaberin oder des Inhabers und befreit sie oder ihn für die Dauer der Ausübung der Funktion von der Visumpflicht. Das Protokoll stellt den in der Schweiz akkreditierten Mitarbeitenden von institutionellen Begünstigten (Botschaften und Konsulate), die Vorrechte und Immunitäten geniessen, sowie den berechtigten Begleitpersonen eine Legitimationskarte aus.
Inhaberinnen und Inhaber einer EDA-Legitimationskarte sind von der Pflicht befreit, sich bei der kantonalen/kommunalen Einwohnerkontrolle anzumelden (Ausnahme: Chefinnen und Chefs von Honorarposten). Sie dürfen sich jedoch freiwillig anmelden.
Das Protokoll legt die Bedingungen für die Gewährung und die Erteilung der verschiedenen Arten von Legitimationskarten je nach Art des anerkannten Status fest: Personen, die in offizieller Eigenschaft für eine diplomatische Mission oder einen konsularischen Posten tätig sind, bzw. Personen, die berechtigt sind, sie zu begleiten, einschliesslich der privaten Hausangestellten (Gaststaatgesetz, GSG).
Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt / Ci-Ausweis
Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt für in der Schweiz lebende Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatspersonal mit einer Legitimationskarte des EDA.
Eine Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (Ci-Ausweis) kann den oben genannten Familienangehörigen ausgestellt werden, die in der Schweiz bei der hauptberechtigten Person (die Person, die die offizielle Funktion ausübt) wohnhaft sind. Dieser Ausweis ermöglicht ihnen den Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, unabhängig von ihrer Nationalität oder Qualifikation. Er erlaubt jedoch in keinem Fall, für einen institutionellen Begünstigten zu arbeiten.
Eine Legitimationskarte berechtigt die genannten Personen unter keinen Umständen zur Erwerbstätigkeit, auch nicht zur Freiwilligenarbeit. Sie müssen zwingend über einen Ci-Ausweis verfügen, den sie im Austausch gegen ihre Legitimationskarte erhalten.
Eine Ausnahme vom gemeinsamen Haushalt kann gewährt werden, wenn die Person in der Schweiz in einer Region arbeitet, die weit vom Wohnort der hauptberechtigten Person entfernt ist, und es ihr deshalb unmöglich ist, jeden Tag dorthin zurückzukehren. Die Person muss der zuständigen Migrationsbehörde des Wohnkantons (Kanton, in dem die hauptberechtigte Person wohnt) ihre Adresse am Wochenaufenthaltsort mitteilen und sich schriftlich verpflichten, jedes Wochenende an den Wohnort der hauptberechtigten Person zurückzukehren. Bei Nichteinhalten der genannten Bedingungen wird der Ci-Ausweis entzogen.
Ein Ci-Ausweis ist auch notwendig, wenn die Person von der Schweiz aus für einen im Ausland ansässigen Arbeitgeber arbeitet (z. B. Telearbeit).

Sicherheit
Die Schweiz hat als Empfangsstaat internationale Verpflichtungen, die diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Schweiz sowie deren Mitglieder zu schützen. Die zuständigen Sicherheitsbehörden des Bundes und der Kantone teilen sich den Schutzauftrag.

Steuer- und Zollprivilegien
Diplomatische und konsularische Vertretungen sowie ihr Personal geniessen teils spezifische Steuer- und Zollprivilegien im Bereich der Mehrwertsteuer (MWST), Radio- und Fernsehgebühren sowie Zollabgaben.

Anstellungsbedingungen und Sozialversicherungen
Die Sozialversicherungen der Schweiz decken die sozialen Risiken durch finanzielle Leistungen (Renten, Erwerbsausfallentschädigungen oder Familienzulagen) oder durch die Übernahme der Kosten bei Krankheit oder Unfall ab.

Private Hausangestellte
Mitglieder ausländischer Vertretungen können unter bestimmten Bedingungen private Hausangestellte engagieren. Diese Bedingungen sind in der Verordnung über die privaten Hausangestellten geregelt. Bei Erst- oder Wiedereinstellung von privaten Hausangestellten reicht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dem Protokoll verschiedene Unterlagen ein.

Flughäfen
Die Schweiz verfügt über zwei internationale Flughäfen: Genf (GVA) und Zürich (ZRH). Die beiden Flughäfen regeln den Zugang zu bestimmten Bereichen und die Modalitäten im Zusammenhang mit den VIP-Lounges eigenständig.

Tiere
Vor der Einreise in die Schweiz müssen sich Halterinnen und Halter von Heimtieren über die Vorschriften zum Mitbringen von Tieren informieren. Für Hunde, Katzen, Frettchen und Vögel gelten etwa besondere seuchenpolizeiliche Reisebestimmungen.

Fahrzeuge
Informationen zu den Bedingungen für die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr sowie Angaben zur Haftpflichtversicherung und zum Führerausweis.

Immobilien
Informationen zum Erwerb von Immobilien für dienstliche Zwecke durch den Entsendestaat oder durch das Personal von Botschaften und Konsulaten.

Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Personen, die Vorrechte und Immunitäten in der Schweiz geniessen, sind verpflichtet, die Gesetze und Rechtsvorschriften der Schweiz zu beachten.
Kontakt
Staatssekretariat STS-EDA
Effingerstrasse 27
3003 Bern