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MedienmitteilungVeröffentlicht am 31. Januar 2020

Brexit wird konkret

Am 31. Januar 2020 tritt das Vereinigte Königreich offiziell aus der EU aus. Trotzdem gibt es im Verhältnis der Schweiz zum VereinigtenKönigreich vorläufig keine Änderungen. Denn mindestens bis Ende 2020 läuft eine Übergangszeit, während der die bilateralen Verträge Schweiz-EU weiterhin auf das Vereinigte Königreich anwendbar sind. Die Schweiz hat die aber die Basis für die Beziehungen zum Vereinigte Königreich nach dieser Übergangszeit schon vorbereitet.

Ein für London typischer roter Doppeldeckerbus fährt vorbei am Big Ben über die Westminster Bridge ins Abendrot.

Übergangsfrist bis (mindestens) Ende 2020

Die Beziehungen der Schweiz zum Vereinigten Königreich sind eng – und stützen sich derzeit im Wesentlichen auf die bilateralen Verträge, die die Schweiz mit der EU abgeschlossen hat. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat vorerst keine Folgen für die Schweiz. Denn bis 31. Dezember 2020 läuft eine Übergangsfrist, die noch um maximal zwei Jahre verlängert werden könnte. Während dieser Phase bleiben die bilateralen Verträge Schweiz-EU aufs Vereinigte Königreich anwendbar.

Dennoch hat die Schweiz früh den Boden für ihr künftiges Verhältnis zum UK bereitet. Im Rahmen der «Mind the Gap»-Strategie des Bundesrates, benannt nach Ansage der Londoner U-Bahn beim Ein- und Ausstieg aus dem Zug, hat eine interdepartementale Steuerungsgruppe unter Leitung des EDA mehrere bilaterale Abkommen mit dem Vereinigten Königreich vorbereitet. Diese Abkommen in den Bereichen Handel, Strassenverkehr, Luftverkehr, Versicherungen sowie Rechte der Bürgerinnen und Bürger wurden mittlerweile unterzeichnet und werden per Ende der Übergangsperiode Anwendung finden. Die Übergangsphase bietet der Schweiz die Möglichkeit, mit dem Vereinigten Königreich diese Ersatzlösungen zu ergänzen oder weiterzuentwickeln.

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