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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Einreise in die Schweiz

Vor der Einreise in die Schweiz müssen diverse Punkte, etwa bezüglich Agrément, Visum oder Antritt einer neuen Stelle, geklärt und entsprechende Schritte eingeleitet werden. Nach der Einreise wird für Missionschefinnen und -chefs ein Termin für die Übergabe des Beglaubigungsschreibens vereinbart.

Aus einem Cockpit fällt der Blick auf das Gate 34 am Flughafen Zürich.

Vor der Einreise in die Schweiz

Vor der Einreise in die Schweiz müssen verschiedene Punkte und die notwendigen Schritte geklärt werden, damit ein Antritt der Funktion unter den bestmöglichen Bedingungen und unter Einhaltung der geltenden Fristen gewährleistet ist.

Checkliste

  • Für Chefinnen und Chefs diplomatischer Missionen: Wurde mir das Agrément erteilt? Falls ja, habe ich den Termin für die Übergabe des Beglaubigungsschreibens vereinbart?
  • Über welche Art von Pass werde ich während der Ausübung meiner Funktion verfügen?
  • Muss ich für die Einreise in die Schweiz ein Visum beantragen?
  • Übernehme ich in der Botschaft oder im Konsulat eine bereits bestehende Stelle oder handelt es sich um eine neue Stelle?
  • Hat die Botschaft meine Ankunft beim Protokoll schon vorangemeldet?
  • Wird meine Familie mich begleiten?
  • Wird meine Partnerin oder mein Partner eine Erwerbstätigkeit ausüben und somit eine besondere Genehmigung benötigen?
  • Ist mein Pass bei meiner Einreise in die Schweiz noch mindestens sechs Monate gültig?
  • Verfügt mein Haustier gegebenenfalls über die für die Einreise in die Schweiz erforderlichen Impfungen? Gelten Quarantänemassnahmen oder andere Einschränkungen?

Agrément, Exequatur und Zulassung

Für die folgenden Personenkategorien sind vorbereitende Schritte erforderlich:

Nach der Einreise in die Schweiz

Beglaubigungsschreiben

Wurde vor der Einreise in die Schweiz noch kein Termin für die Übergabe des Beglaubigungsschreibens vereinbart, wird die Botschaft gebeten, das Protokoll zu kontaktieren, welches ihr ein Informationsblatt mit den weiteren Schritten zukommen lässt. Beim Verfassen von Beglaubigungsschreiben gibt es eine Besonderheit zu beachten: Die einzig richtige offizielle Adressierung lautet «An den Schweizerischen Bundesrat». Die Schreiben sollten auf keinen Fall an die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten gerichtet sein.

Formular zur Anmeldung beim Protokoll und Antrag auf eine Legitimationskarte

Unmittelbar nach der Einreise in die Schweiz muss dieses Formular online ausgefüllt, datiert, unterschrieben, mit dem Stempel der Botschaft versehen und mittels Verbalnote dem Protokoll, Sektion Privilegien und Immunitäten, zugestellt werden.

Dem Anmeldeformular sind pro angemeldete Person beizulegen:

  • ein Foto (gute Qualität, Passfoto-Format, nicht älter als drei Monate)
  • eine Kopie des Passes, Gültigkeit mindestens sechs Monate nach der Einreise, und gegebenenfalls eine Kopie des Visums für die Schweiz und des Einreisestempels

Nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Formulars und der Beilagen registriert das Protokoll die angemeldeten Personen und bestellt die EDA-Legitimationskarten, die innerhalb von zehn Arbeitstagen an die Botschaft geschickt werden.

Aufenthalt in der Schweiz

Kontakt

Privilegien und Immunitäten
Staatssekretariat STS-EDA
Effingerstrasse 27
3003 Bern