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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Gute Dienste

Die Guten Dienste der Schweiz haben eine lange Tradition. Durch ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, ihr demokratisches System, welches auf Austausch, Ausgleich und Kompromiss beruht, sowie ihre Erfahrungen mit kultureller Vielfalt schafft die Schweiz Vertrauen und kann Brücken bauen, wo andere blockiert sind.

Schwarzweiss-Aufnahme: Sieben Tische sind in einem Konferenzsaal in einem Kreis angeordnet, an welchen Herren sitzen.

Im Völkerrecht und im Bereich der internationalen Beziehungen bezeichnet der Begriff «Gute Dienste» nach UNO-Charta sämtliche diplomatischen und humanitären Initiativen eines Drittlandes oder einer neutralen Institution, deren Ziel die Beilegung eines bilateralen oder internationalen Konfliktes oder deren Überbrückung ist.

Was sind die Guten Dienste?

Gute Dienste sind ein Instrument der Aussenpolitik und beschreiben die Bemühungen einer dritten Partei, zur friedlichen Beilegung eines Konflikts zwischen zwei oder mehreren Parteien beizutragen.

Die Guten Dienste der Schweiz bestehen aus drei Bereichen:

  • Schutzmachtmandate: Die Übernahme einen Teil der konsularischen und/oder diplomatischen Aufgaben, wenn zwei Staaten ihre Beziehungen ganz oder teilweise abbrechen;
  • Gaststaat: Die Rolle des Gastgebers bei internationalen Konferenzen oder hochrangigen Treffen;
  • Mediation: Die Erleichterung des Dialogs (Fazilitation) oder Vermittlung (Mediation) in Konflikten.

Wann kommen die Guten Dienste zum Einsatz?

Die Schweiz setzt ihre guten Dienste ein:

  • wenn sie durch ihr Fachwissen und ihren Ruf einen Mehrwert schafft
  • wenn ein Ersuchen einer oder mehrerer Konfliktparteien vorliegt
  • wenn es ihren Interessen dienlich ist (Frieden, Sicherheit, Stabilität, wirtschaftliches und soziales Wohlergehen in der Schweiz und international)

Was kann die Schweiz bieten?

Schutzmacht

Die Schweiz ist traditionell eine Schutzmacht. Die Anzahl solcher Mandate schwankt und ist abhängig vom Stand der Konflikte in der Welt. Die Schweiz kann auf Anfrage ein Schutzmachtmandat erfüllen, wenn Staaten den Abbruch der diplomatischen und/oder konsularischen Beziehungen beschlossen haben. Mit dem Einverständnis aller betroffenen Parteien übernimmt die Schutzmacht das mit dem mandatierenden Staat vereinbarte Mandat, um Bürgern dieses Staates Schutz zu gewähren und/oder dessen Interessen im Gaststaat zu vertreten. Schutzmachtmandate ermöglichen es Staaten, im Krisenfall ein Mindestmass an Beziehungen oder Kommunikation aufrechtzuerhalten. Die Schweiz hat Stand Januar 2025 acht Schutzmachtmandate inne.

Gaststaat

Als neutrales Land unterhält die Schweiz ein ausgedehntes Netz von Botschaften in allen Regionen der Welt und investiert in gute Beziehungen zu allen Ländern. Die Schweiz wird regelmässig um die Ausrichtung von Friedensgesprächen, Verhandlungen und hochrangigen Treffen gebeten.

Das internationale Genf ist dafür besonders geeignet, da die Vertretung der Länder durch diplomatische Vertretungen nahezu universell ist und Genf zahlreiche internationale Organisationen (wie die UNO und das IKRK) sowie viele Nichtregierungsorganisationen und wirtschaftliche und wissenschaftliche Institutionen beherbergt. Insbesondere als Gastgeberin bedeutender Konferenzen hat sich die Schweiz in den vergangenen fünfzig Jahren und mehr hervorgetan. Sie hat zu Zeiten des Kalten Krieges in den achtziger Jahren bedeutende Ost-West-Abrüstungskonferenzen beherbergt, z.B. hat sie zwischen 1972 und 1975 die zweite Phase der Helsinki Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) empfangen. Sie trug damit zu einer Entspannung des Eisernen Vorhangs auf beiden Seiten bei und leistete damit einen Beitrag zur Beendigung des kalten Krieges. Auch heute bleibt die Schweiz eine wichtige Plattform für Treffen hochrangiger Entscheidungsträger, heikler Verhandlungsprozesse und unzähliger Friedensgespräche.

Fazilitation und Mediation

Die Instrumente der Fazilitation und der Mediation dienen der Konfliktlösung. Bringt die Schweiz die Parteien an einen Tisch, ohne selbst am Dialog teilzunehmen, spricht man von Fazilitation. Wenn die Schweiz Friedensprozesse auch inhaltlich begleitet und aktiv an der Lösungsfindung teilnimmt, spricht man von Mediation. Mediation und Fazilitation finden in der Regel hinter den Kulissen statt und verlangen Expertise, Diskretion und Durchhaltevermögen.

In den letzten Jahrzehnten begleitete die Schweiz über 30 Friedensprozesse in mehr als 20 Ländern. Ein Beispiel ist Mosambik: 2013 flammte im ostafrikanischen Staat der Bürgerkrieg wieder auf. 2016 ersuchten die Regierung und die Opposition die Schweiz um ihre Guten Dienste. Die Schweiz begleitete als Vermittlerin die Friedensverhandlungen, die am 6. August 2019 in einem Friedensabkommen mündeten. In der Vergangenheit hat die Schweiz bereits in Friedensprozessen in Burundi, Kolumbien, Myanmar und Sudan eine wichtige Rolle gespielt. Derzeit ist die Schweiz in folgenden Kontexten aktiv an der Vermittlung oder Unterstützung von Dialogen, Fazilitationen und Verhandlungsprozessen beteiligt: Kolumbien, Libyen, Syrien, Kosovo und Serbien, Libanon, Georgien und Sri Lanka, um nur einige zu nennen.

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Kontakt

Abteilung Frieden und Menschenrechte
Staatssekretariat STS-EDA
Effingerstrasse 27
3003 Bern