Internationale Menschenrechtsübereinkommen
Die Menschenrechte sind angeborene und unveräusserliche Rechte, die ohne Unterschied allen Menschen allein aufgrund ihres Menschseins zustehen. Auf ihnen gründet das friedliche Zusammenleben der Völker. Sie sind Garanten einer Gesellschaft, die auf der Verpflichtung zur Achtung der Rechte des Einzelnen gründet. Die Menschenrechte sind universell, unteilbar und stehen untereinander in engem Zusammenhang. Jeder Staat ist verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und umzusetzen. Deshalb hat die UNO eine ganze Reihe von bindenden Übereinkommen erarbeitet, die ihren Ursprung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 haben.
Grundsätzlich werden drei Arten von Menschenrechten unterschieden:
- Bürgerliche und politische Rechte, z. B. das Recht auf Leben, die Versammlungsfreiheit oder die Religionsfreiheit
- Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, z. B. das Recht auf Arbeit, auf Bildung und auf soziale Sicherheit
- Rechte der dritten Generation (sog. Kollektiv- oder Solidarrechte), z. B. das Recht auf Entwicklung oder das Recht auf Frieden
Die wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen sind die folgenden:
Menschenrechtsübereinkommen der UNO
Im Unterschied zur Allgemeinen Menschenrechtserklärung sind diese UNO-Übereinkommen für die Staaten, die sie ratifiziert haben, verbindlich. Die Schweiz hat mit Ausnahme des letzten alle oben aufgeführten Übereinkommen ratifiziert.
Menschenrechtsübereinkommen des Europarats
Die wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen des Europarats sind:
- Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) und ihre Zusatzprotokolle:
Die Schweiz hat die EMRK und ihre Zusatzprotokolle Nr. 6, Nr. 7 und Nr. 13 ratifiziert. Zudem hat sie 1976 das Zusatzprotokoll Nr. 1 unterzeichnet. - Europäische Sozialcharta und revidierte Europäische Sozialcharta:
Die Schweiz hat die Europäische Sozialcharta von 1961 im Jahr 1976 unterzeichnet. Zudem hat der Bundesrat am 2. Juli 2014 einen Bericht über die Vereinbarkeit der revidierten Europäischen Sozialcharta mit der schweizerischen Rechtsordnung verabschiedet. - Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten:
Die Schweiz hat das Übereinkommen 1998 ratifiziert. - Übereinkommen über die Bekämpfung des Menschenhandels:
Die Schweiz hat das Übereinkommen 2012 ratifiziert. - Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Konvention):
Die Schweiz hat das Übereinkommen 2014 ratifiziert. - Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention):
Die Schweiz hat das Übereinkommen 2017 ratifiziert (Inkrafttreten 2018).
Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten
Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten schützt nationale Minderheiten in der Schweiz. Erfahren Sie mehr über dessen Umsetzung und die Überprüfung durch den Europarat.
Nationale Berichterstattung
Die wichtigsten UNO-Menschenrechtsübereinkommen verfügen über Ausschüsse, die die Einhaltung der Bestimmungen überwachen. Sie sehen ein obligatorisches Staatenberichtsverfahren vor: Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, dem zuständigen Ausschuss regelmässig Bericht über die Umsetzung zu erstatten. Der Ausschuss prüft die Berichte und gibt Empfehlungen ab.
Die Schweiz erfüllt ihre Berichtspflichten gegenüber den UNO-Vertragsorganen fristgerecht, arbeitet kooperativ im Dialog- und Follow-up-Prozess und hält seit 1. April 2002 eine ständige Einladung an die thematischen Sonderverfahren des Menschenrechtsrats aufrecht. Inhaltlich setzt sie sich für eine gestärkte, effizientere und digital modernisierte Vertragsorgansarchitektur ein (u. a. Umsetzung von GA-Res. 68/268 und der aktuellen Review-Schritte). Obige Links führen zu den jüngsten Schweizer Berichten bzw. den aktuellen abschliessenden Bemerkungen und nationalen Folgedokumenten. Weitere Informationen finden sich zudem auf der Seite des Bundesamts für Justiz.
Links
- Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen (en, fr)
- Internationale Menschenrechtsnormen, UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (UNO) (en, fr)
- Vertragsausschuss des Übereinkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, Lanzarote-Konvention (Europarat) (en, fr)
- Vollständige Liste der Verträge des Europarats (Europarat)
- Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, Lanzarote-Konvention, Bundesamt für Justiz (BJ)

Menschenrechtsdiplomatie
Die Schweiz setzt sich entschlossen für den universellen Schutz der Menschenrechte ein.
Die UNO und die Menschenrechte
Die Schweiz engagiert sich in der UNO aktiv für die Förderung, Achtung und Umsetzung der Menschenrechte. Die Rechte und Grundfreiheiten aller Menschen zu fördern und zu stärken, ist eines der Hauptziele der UNO.
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