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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Internationale Menschenrechtsübereinkommen

Die Menschenrechte sind angeborene und unveräusserliche Rechte, die ohne Unterschied allen Menschen allein aufgrund ihres Menschseins zustehen. Auf ihnen gründet das friedliche Zusammenleben der Völker. Sie sind Garanten einer Gesellschaft, die auf der Verpflichtung zur Achtung der Rechte des Einzelnen gründet. Die Menschenrechte sind universell, unteilbar und stehen untereinander in engem Zusammenhang. Jeder Staat ist verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren, zu schützen und umzusetzen. Deshalb hat die UNO eine ganze Reihe von bindenden Übereinkommen erarbeitet, die ihren Ursprung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 haben.

Grundsätzlich werden drei Arten von Menschenrechten unterschieden:

  • Bürgerliche und politische Rechte, z. B. das Recht auf Leben, die Versammlungsfreiheit oder die Religionsfreiheit
  • Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, z. B. das Recht auf Arbeit, auf Bildung und auf soziale Sicherheit
  • Rechte der dritten Generation (sog. Kollektiv- oder Solidarrechte), z. B. das Recht auf Entwicklung oder das Recht auf Frieden

Die wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen sind die folgenden:

Menschenrechtsübereinkommen der UNO

Im Unterschied zur Allgemeinen Menschenrechtserklärung sind diese UNO-Übereinkommen für die Staaten, die sie ratifiziert haben, verbindlich. Die Schweiz hat mit Ausnahme des letzten alle oben aufgeführten Übereinkommen ratifiziert.

Menschenrechtsübereinkommen des Europarats

Die wichtigsten Menschenrechtsübereinkommen des Europarats sind:

1. Februar 2026

Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten

Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten schützt nationale Minderheiten in der Schweiz. Erfahren Sie mehr über dessen Umsetzung und die Überprüfung durch den Europarat.

Nationale Berichterstattung

Die wichtigsten UNO-Menschenrechtsübereinkommen verfügen über Ausschüsse, die die Einhaltung der Bestimmungen überwachen. Sie sehen ein obligatorisches Staatenberichtsverfahren vor: Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten, dem zuständigen Ausschuss regelmässig Bericht über die Umsetzung zu erstatten. Der Ausschuss prüft die Berichte und gibt Empfehlungen ab.

Die Schweiz erfüllt ihre Berichtspflichten gegenüber den UNO-Vertragsorganen fristgerecht, arbeitet kooperativ im Dialog- und Follow-up-Prozess und hält seit 1. April 2002 eine ständige Einladung an die thematischen Sonderverfahren des Menschenrechtsrats aufrecht. Inhaltlich setzt sie sich für eine gestärkte, effizientere und digital modernisierte Vertragsorgansarchitektur ein (u. a. Umsetzung von GA-Res. 68/268 und der aktuellen Review-Schritte). Obige Links führen zu den jüngsten Schweizer Berichten bzw. den aktuellen abschliessenden Bemerkungen und nationalen Folgedokumenten. Weitere Informationen finden sich zudem auf der Seite des Bundesamts für Justiz.

Gesamtansicht der 51. Sitzung des Menschenrechtsrats. Palais des Nations, Saal XX, Genf, Schweiz. 12. September 2022.

1. Februar 2026

Menschenrechtsdiplomatie

Die Schweiz setzt sich entschlossen für den universellen Schutz der Menschenrechte ein.

Die UNO und die Menschenrechte

Die Schweiz engagiert sich in der UNO aktiv für die Förderung, Achtung und Umsetzung der Menschenrechte. Die Rechte und Grundfreiheiten aller Menschen zu fördern und zu stärken, ist eines der Hauptziele der UNO.

Kontakt

Direktion für Völkerrecht DV
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Kochergasse 10
3003 Bern