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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Völkerrecht

Das Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen Staaten. Es erleichtert die internationale Zusammenarbeit und schafft verbindliche Regeln, die internationale Beziehungen berechenbar und verlässlich machen. Damit bildet das Völkerrecht eine zentrale Grundlage für Frieden, Stabilität und den Schutz der Menschen. Mit der zunehmenden globalen Verflechtung wird es kontinuierlich weiterentwickelt, um neuen Herausforderungen gerecht zu werden.

Der Friedenspalast in Den Haag vor blauem Himmel, ein historisches Gebäude mit Turm, Sitz wichtiger internationaler Gerichte.

1. Februar 2026

Asset Recovery in Fällen von ausländischen politisch exponierten Personen (PEP)

Die Schweiz engagiert sich gegen globale Korruption. Vermögenswerte ausländischer PEP können gesperrt, eingezogen und zurückgeführt werden, gestützt auf ein umfassendes rechtliches Dispositiv.

Bild des Verhandlungssaals im Internationalen Gerichtshof in Den Haag.

1. Februar 2026

Einhaltung und Förderung des Völkerrechts

Die Schweiz stärkt mit der Förderung des Völkerrechts Frieden, Stabilität und internationale Zusammenarbeit – im Einklang mit ihren Werten und Interessen.

Flaggen der Vereinten Nationen vor dem «Broken Chair» auf der Place des Nations in Genf, Schweiz

1. Februar 2026

Humanitäres Völkerrecht

Das humanitäre Völkerrecht (HVR) ist ein Regelwerk, das darauf abzielt, die Auswirkungen von bewaffneten Konflikten zu begrenzen. Es regelt die Kriegsführung und schützt die Opfer von bewaffneten Konflikten.

1. Februar 2026

Internationale Menschenrechtsübereinkommen

Die Menschenrechte sind angeborene und unveräusserliche Rechte, die ohne Unterschied allen Menschen allein aufgrund ihres Menschseins zustehen. Auf ihnen gründet das friedliche Zusammenleben der Völker.

1. Februar 2026

Internationale Verträge

Staatsvertragsdatenbanken und Informationen der Schweiz als Depositar.

1. Februar 2026

Neutralität

Die Neutralität der Schweiz ist ein Instrument der schweizerischen Sicherheits-, Aussen- und Wirtschaftspolitik und dient damit der Verwirklichung von in der Bundesverfassung verankerten Interessen.

Blick in das Innere vom Bundeshaus West mit einem Schweizer Kreuz auf dem Boden.

1. Februar 2026

Privilegien und Immunitäten

In der Schweiz geniessen begünstigte Personen Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen; deren Umfang wird nach dem Völkergewohnheitsrecht, den Staatsverträgen und dem Gaststaatgesetz bestimmt. Die zuständigen Stellen variieren je nach Art der Beziehung.

Kontakt

Direktion für Völkerrecht DV
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Kochergasse 10
3003 Bern