Die UNO und die Menschenrechte

Die Schweiz engagiert sich in der UNO aktiv für die Förderung, Achtung und Umsetzung der Menschenrechte. Die Rechte und Grundfreiheiten aller Menschen zu fördern und zu stärken, ist eines der Hauptziele der UNO.

  

Verschiedene Dienste der UNO befassen sich mit dem Schutz und der Weiterentwicklung der Menschenrechte. Dazu gehören insbesondere das Hochkommissariat für Menschenrechte und der Menschenrechtsrat, die beide ihren Sitz in Genf haben, sowie die UNO-Generalversammlung in New York. 

Prioritäten der Schweiz

Die Schweiz ist überzeugt, dass die Durchsetzung der Menschenrechte eine unabdingbare Voraussetzung für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung, für Frieden und Sicherheit sowie für die Prävention von Konflikten und von gewalttätigem Extremismus ist. Gestützt auf die Aussenpolitische Strategie 2020-2023, die Leitlinien Menschenrechte 2021-2024 und weitere Strategiedokumente hat die Schweiz inhaltlich folgende Prioritäten gesetzt:

  • Meinungsäusserungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
  • Abschaffung der Todesstrafe
  • Einhaltung des Verbots von Folter und Misshandlung
  • Schutz von Minderheiten und verletzlichen Gruppen
  • Förderung der Menschenrechte in der Wirtschaft
  • Frauenrechte
  • Menschenrechte zur Förderung von Frieden und Sicherheit, insbesondere in der Konfliktprävention
  • Kampf gegen Straflosigkeit
  • Vergangenheitsarbeit
  • Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern
  • Menschenrechte und Umwelt
  • Menschenrechtssituationen in bestimmten Ländern

Die Schweiz hat die wichtigsten UNO-Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert.

Aussenpolitische Strategie 2020-2023 (PDF, 44 Seiten, 1.5 MB, Deutsch)

Leitlinien Menschenrechte 2021-2024 (PDF, 28 Seiten, 2.2 MB, Deutsch)

 

Der UNO-Menschenrechtsrat

Der Menschenrechtsrat (MRR) ist eines der Hauptorgane der UNO im Bereich der Förderung und des Schutzes der Menschenrechte. Er ist ein Nebenorgan der UNO-Generalversammlung und wurde im Juni 2006 als Ersatz für die Menschenrechtskommission gegründet. Der Rat setzt sich aus 47 Mitgliedstaaten zusammen und hat seinen Sitz in Genf. 

Die Schweiz hat sich stark für die Schaffung des Menschenrechtsrats eingesetzt. Sie war dreimal Mitglied dieses Gremiums (2006–2009; 2010–2013; 2016–2018). Aktuell kandidiert die Schweiz für ein nächstes Mandat im Menschenrechtsrat von 2025-2027. Die Schaffung des MRR stärkte das internationale Genf und seine Position als weltweites Kompetenzzentrum im Bereich der Menschenrechte.

Die Sonderverfahren sind eines der Instrumente, die dem MRR zur Wahrnehmung seines Mandats zur Verfügung stehen. Die Mandatsträger sind unabhängige Expertinnen und Experten, die über die Menschenrechtssituation in einem bestimmten Staat oder zu einem bestimmten Menschenrechtsthema Bericht erstatten. Die Schweiz hat allen thematischen Sonderverfahren eine ständige Einladung ausgesprochen und akzeptiert alle Besuchsanfragen der betroffenen Mandatsträger. 

UNO-Menschenrechtsrat (fr, en)

Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte (OHCHR)

Das OHCHR mit Sitz in Genf ist für die Förderung und Koordinierung von Massnahmen zur Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte im gesamten UNO-System zuständig. Es gehört zu den wichtigsten Partnern der Schweiz bei der Umsetzung ihrer Menschenrechtspolitik. Die Schweiz gehört ihrerseits zu den wichtigsten Gebern des OHCHR. 

UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte, OHCHR (fr, en)


Dokumente

Letzte Aktualisierung 22.03.2023

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