Brasilien: Einfuhr und Zoll
Bei der Einfuhr nach Brasilien muss jede Person, die etwas zu deklarieren hat, eine schriftliche Einfuhrdeklaration (Declaração Eletrônica de Bens de Viajantes) ausfüllen. Nicht- oder Falschdeklarationen sowie Wiederhandlungen gegen Einfuhrbestimmungen werden mit Bussen bestraft.
Die Einfuhr einiger Waren unterliegt in Brasilien Restriktionen oder ist verboten.
Detaillierte Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen finden Sie auf den Webseiten der Brasilianischen Zollbehörde.
Zollbehörde von Brasilien
Brasilianische Zollbehörde (Portugiesisch)
Detaillierte Auskünfte zu den Einfuhrbestimmungen auf den Webseiten von brasilianischen Behörden.
Elektronische Deklaration (Portugiesisch)
Informationen zur Deklaration von Einfuhren bei der Ankunft.
Verbotene und eingeschränkte Gegenstände (Portugiesisch)
Informationen zu verbotenen und eingeschränkten Gegenständen.
Motorfahrzeuge (Portugiesisch)
Regelung der Einfuhr von Fahrzeugen, Booten und Flugzeugen.
TCS Schweiz
Auskünfte zu Fahrzeug- und Zolldokumenten.
Mengenbegrenzungen und free Shop (Portugiesisch)
Mehrere Informationen zum Thema Mengenbegrenzung sind auf der Seite der brasilianischen Behörden zu lesen.
Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Aktuelle Problematik
Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.
Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!
Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.
Auslandschweizerorganisation
Die Auslandschweizerorganisation (ASO) bietet auf ihrer Webseite nützliche Informationen rund um das Thema Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern