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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Brasilien: Vorsorge und Versicherung

Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistungen ins Ausland. Zwischen der Schweiz und Brasilien besteht ein Sozialversicherungsabkommen.

Abkommen

Sozialversicherungsabkommen mit Brasilien.

Altersvorsorge

Männer mit 35 Beitragsjahren und Frauen mit 30 Beitragsjahren können eine Altersrente beantragen. Da die Leistungen des Sozialversicherungssystems in Brasilien tief sind, wird empfohlen eine zusätzliche berufliche Vorsorge und Versicherung gegen Krankheit sowie Unfall abzuschliessen.

Kranken- und Unfallversicherung

Die Leistungen der Sozialversicherung richten sich nach den niedrigen Einkommen der Mehrheit der Brasilianerinnen und Brasilianer. Die Versicherung leidet unter dem Druck einer wachsenden Zahl von Leistungsbezügern, welche immer weniger Beiträge entrichten. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist somit unumgänglich.

Berufliche Vorsorge

Die brasilianische Sozialversicherung bietet lediglich minimale Versicherungsleistungen, eine Privatversicherung wird dringend empfohlen.

Arbeitslosenversicherung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen obligatorisch dem «Fundo de Garantia do Tempo de Serviçio (FGTS)» angeschlossen werden. Versicherte können bei schwerer Krankheit, Arbeitslosigkeit, für den eigenen Wohnungsbau oder die Pension Leistungen des Fonds im Rahmen ihrer Beitragszahlungen beanspruchen. Weitere Informationen zum brasilianischen System der Arbeitslosenversicherung sind auf der Webseite des Ministeriums der Arbeit aufgeschaltet.

Seguro-Desemprego (Portugiesisch)

Brasilianische Arbeitslosenversicherung.

FGTS (Portugiesisch)

Weitere Informationen zum Thema Abfindung-Reservefonds.

Schweizer AHV/ IV

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Kontakt

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Effingerstrasse 27
3003 Bern