Dominikanische Republik: Vorsorge und Versicherung
Zwischen der Schweiz und 44 Staaten bestehen zwischenstaatliche Regelungen über soziale Sicherheit. Ziel dieser Abkommen ist primär die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die Bestimmung der anwendbaren Gesetzgebung und die Zahlung der Leistung ins Ausland. Die Schweiz und die Dominikanische Republik haben kein Sozialversicherungsabkommen unterzeichnet.
Sozialversicherungssystem
In der Dominikanischen Republik ist die Sozialversicherungsanstalt (Tesorería de la Seguridad Social TSS) für das Sozialversicherungssystem zuständig.
Die Tesorería de la Seguridad Social ist eine autonome und dezentralisierte staatliche Einrichtung, die dem Arbeitsministerium unterstellt ist.
Die TSS ist die Institution, die für die Verwaltung des Einheitlichen Informations- und Inkassosystems (Sistema Único de Información y Recaudo SUIR) sowie für die Verteilung und Auszahlung der Mittel des dominikanischen Sozialversicherungssystems (Sistema Dominicano de Seguridad Social SDSS) zuständig ist, und zwar durch ein zuverlässiges, dienstleistungsorientiertes und engagiertes Managementmodell mit Effizienz und Transparenz.
Dominikanische Sozialversicherungssystem (SDSS) (Spanisch)
Mehrere Informationen zum Thema Sozialversicherungssystem sind im Gesetz zu lesen.
Verwaltung des Einheitlichen Informations- und Inkassosystems (SUIR) (Spanisch)
Mehrere Informationen zum Thema sind auf der Webseite der Verwaltung «SUIR» zu lesen.
Altersvorsorge
2003 wurde die staatliche Sozialversicherung durch private, aber staatlich überwachte allgemeine Pensionsfonds (AFP) für Leistungen im Alter abgelöst. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen einen Grundbeitrag, der sich nach ihrem Gehalt richtet, und auch die Arbeitgeber zahlen einen Beitrag. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten in einem allgemeinen Pensionsfonds anzumelden und die Beiträge einzubezahlen. Ein ordentliches Rentenalter kennt die dominikanische Republik nicht. In der Regel wird das 65. Lebensjahr als Rentenbeginn gewählt, obwohl das Gesetz die Möglichkeit vorsieht, eine Altersrente ab 60 Jahren und 360 Beitragsmonaten zu beziehen.
Altervorsorge in Dominikanische Republik (Spanisch)
Mehrere Informationen zum Thema Altersvorsorge erhalten Sie auf der Seite der argentinischen Behörden.
Beschluss über Rentenleistungen aus dem Beitragssystem: Altersrente (Spanisch)
Der Beschluss Nr. 72-03 enthält Informationen über die Altersrente.
Kranken- und Unfallversicherung
Die Leistungen aus dem allgemeinen Pensionsfonds garantieren den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur eine rudimentäre soziale Sicherheit und erlauben keine Bildung von Reserven für Gesundheitskosten. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung empfiehlt sich sehr, insbesondere da es keine staatliche Versicherungspflicht gibt.
Es bestehen Betriebsunfallversicherungen, die den Arbeitgebern finanziert werden. Auch Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Mutterschaft sind vorgesehen.
Nationale Versicherung (Tesorería de la seguridad social) (Spanisch)
Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Webseite der dominikanischen Behörde.
Berufliche Vorsorge
Die Oberausichtsbehörde für Renten (Superintendencia de Pensiones) ist eine autonome staatliche Einrichtung mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Vermögen, die im Namen und im Auftrag des dominikanischen Staates die Aufgabe hat, die strikte Einhaltung des Gesetzes 87-01 und seiner ergänzenden Vorschriften sicherzustellen, die Interessen der Mitglieder zu schützen, die Zahlungsfähigkeit der Pensionsfondsverwalter (AFP) zu überwachen und zur Stärkung des dominikanischen Rentensystems beizutragen. Mit dem Gesetz 87-01 wurde das Sozialversicherungssystem der Dominikanischen Republik geschaffen. Die «Superintendencia de Pensiones» bietet online Informationen über das System der beruflichen Vorsorge an.
Oberaufsichtsbehörde für Renten (Spanisch)
Aktuelle Informationen über berufliche Vorsorge finden Sie auf der Webseite des dominikanischen Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit.
Gesetz 87-01 zur Schaffung des dominikanischen Sozialversicherungssystems (Spanisch)
Gesetz zur Schaffung des dominikanischen Sozialversicherungssystems.
Arbeitslosenversicherung
In der dominikanischen Republik gibt es keine Arbeitslosenversicherung.
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