Dominikanische Republik: Einreise und Aufenthalt
Einreise- und Visabestimmungen können sich laufend ändern. Verbindliche Auskünfte in Zusammenhang mit aktuell gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilt Ihnen die zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung (Botschaft oder Konsulat) der Dominikanischen Republik.
Wir bitten Sie, zusätzlich zu den Informationen des EDA, die Bestimmungen der Dominikanischen Republik zu konsultieren. Das EDA informiert nur punktuell und nicht umfassend, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Artikel 5 des Auslandschweizergesetztes gibt vor, dass jede Person selber die Verantwortung trägt bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auslandaufenthaltes oder bei der Ausübung einer Tätigkeit im Ausland.
Zuständige Vertretung von der Dominikanischen Republik
Verbindliche Auskünfte zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen.
EDA Reisehinweise und Vertretungen
Informationen zu den EDA-Vertretungen im Ausland und den Reisehinweise für die Dominikanische Republik.
Ausländerinnen und Ausländer, die rechtmässig in die Europäische Union, Grossbritannien, die Vereinigten Staaten von Amerika oder Kanada einreisen dürfen, können einfach gegen Vorlage einer Touristenkarte (Tarjeta de Turista) in die Dominikanische Republik einreisen. Die Touristenkarte ist ab Kaufdatum ein Jahr lang gültig und ist für einen Besuch von bis zu 30 Tagen gültig und kann nur einmal verwendet werden. Es kann an Verkaufsstellen in den Land-, Luft- oder Seehäfen des Landes erworben werden; auch in dominikanischen Botschaften, Konsularbüros im Ausland und über Tourismusunternehmen. Es kann auch online gekauft werden.
Touristen, die über die 30-Tage-Frist hinaus bleiben, müssen je nach Dauer eine Gebühr entrichten, die bei der Generaldirektion für Migration oder bei der Migrationsstelle erfolgen kann, wenn das Land verlassen.
Für die Einreise zur Niederlassung ist ein Aufenthaltsvisum (Visa de Residencia) erforderlich. Dieses muss bei einer dominikanischen Vertretung im Ausland beantragt werden und berechtigt zu einem einmaligen Aufenthalt von 60 Tagen. Während dieser Zeit muss die provisorische Aufenthaltsbewilligung bei der Immigrationsbehörde Generaldirektion für Migration (Dirección General de Migración) beantragt werden. Die provisorische Bewilligung kann nach Ablauf eines Jahres durch eine Daueraufenthaltsbewilligung (Residencia Permanente) ersetzt werden.
Bevor man in die Dominikanische Republik einreist, muss man ausserdem ein Online-Formular (e-Ticket) ausfüllen. Dabei handelt es sich um ein digitales Formular, das von mehreren Institutionen erfordert wird, um in das Staatsgebiet einzureisen oder es zu verlassen. Für die Zoll- und Einwanderungsbehörde sowie für das Gesundheitsministerium müssen alle Einreisenden die Informationen auf dem elektronischen Ticket gemäss des dominikanischen Gesetzes wahrheitsgemäss vervollständigen.
Generaldirektion für Migration (Spanisch)
Weitere Informationen zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis sind auf der Website der dominikanischen Behörde zu finden.
Online-Formular («e-Ticket») (Spanisch)
Weitere Informationen zum Ausfüllen des Online-Formulars sind auf der Website der dominikanischen Behörde zu lesen.
Touristenkarte (“Tarjeta de Turista”) (Spanisch)
Weitere Auskünfte über die Touristenkarte werden von der Dominikanischen Behörde erteilt.
Visa für die Dominikanische Republik
Welches Visum benötige ich? (Spanisch)
Sie finden Informationen zum Visum und Antworten auf Fragen zum Thema Einwanderung auf der Seite der dominikanischen Behörden.
Wo erhalte ich Auskunft?
Verbindliche Auskünfte zu gültigen Einreise- und Visabestimmungen erteilt Ihnen die diplomatische oder konsularische Vertretung von der Dominikanischen Republik.
Anmeldung bei der Schweizerischen Vertretung im Ausland
Pflichten
Schweizerinnen und Schweizer, die ins Ausland ziehen, müssen sich bei der zuständigen Schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) im Ausland anmelden. Die Anmeldung hat innerhalb von 90 Tagen nach Abmeldung bei der letzten, schweizerischen Wohngemeinde zu erfolgen. Sie können sich direkt bei der Vertretung oder über den Online-Schalter anmelden. Für die Registrierung als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer werden der gültige Pass (oder die gültige ID), die Abmeldebescheinigung und falls vorhanden der Heimatschein benötigt.
Rechte
Die Anmeldung ist gratis, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Erledigung von Formalitäten z.B. bei der Erstellung von Ausweisschriften oder bei Zivilstandangelegenheiten und hilft mit der Schweiz in Kontakt zu bleiben. Wer als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer bei einer Schweizer Vertretung angemeldet ist, erhält gratis die «Schweizer Revue», die Zeitschrift für Auslandschweizerinnen und -schweizer, und kann sich nach Erreichen des Mündigkeitsalters auf Verlangen an Abstimmungen und Wahlen in der Schweiz beteiligen.
Schweizer Revue
Die Schweizer Revue ist eine Informationszeitschrift für im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige.
Impfung & Gesundheit
Die Impfempfehlungen und aktuellen Informationen bezüglich Infektionskrankheiten können auf der Webseite der reisemedizinischen Beratungsstelle Safetravel gefunden werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise über die Impfempfehlungen.
Healthy Travel
Impfempfehlungen erhalten Sie bei der reisemedizinischen Beratungsstelle Healthy Travel.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern