EU/EFTA: Einfuhr und Zoll
Die Europäische Union ist auch eine Zollunion, was bedeutet, dass auf Waren, die zwischen den Mitgliedsstaaten gehandelt werden, keine Zölle erhoben werden.
Die Schweiz ist jedoch kein Mitgliedstaat der Europäischen Union. Die Zollbedingungen könnten daher von Land zu Land unterschiedlich sein. Es wird dringend empfohlen, sich gut über die Zollbestimmungen des Ziellandes vor der Auswanderung zu informieren. Das EDA stellt Ihnen verschiedene Informationen zur Verfügung.
Einfuhr von haushaltsüblichem Übersiedlungsgut in einen EU/EFTA-Staat
Nationale Zollverwaltung
Eine Liste der europäischen Zollverwaltungen erteilt die Webseite der europäischen Kommission.
Ausfuhr aus der Schweiz (EZV)
Ausfuhr aus der Schweiz (EZV)
Französische Zollverwaltung (Französisch)
Informationen zum Thema Zölle bei Einfuhr von haushaltsübliches Übersiedlungsgut erteilt das Portal der Generaldirektion für Zölle und Verbrauchsteuern.
Spanische Zollverwaltung (Spanisch)
Informationen zum Thema Zölle in Spanien erteilt das Ministerium für Finanzen und öffentliche Verwaltung.
Deutsche Zollverwaltung
Informationen zum Thema Zölle bei Einfuhr von haushaltsüblichem Übersiedlungsgut in Deutschland sind auch der Webseite der Zollbehörde zu lesen.
Italienische Zollverwaltung (Italienisch)
Informationen zu Thema Zölle bei Einfuhr von Güter in Italien erteilt die Agentur für Verbrauchssteuern, Zölle und Monopole.
Aus- und Einfuhr von Fahrzeugen
Ausfuhr aus der Schweiz von Strassen- und Wasserfahrzeuge
Weitere Informationen zum Thema erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzensicherheit (BAZG).
Einfuhr eines Fahrzeuges in Spanien (Spanisch)
Mehr zum Thema Einfuhr von Fahrzeugen in Spanien erteilt das spanische Ministerium des Innern.
Bestimmungen für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs nach Italien (Italienisch)
Weitere Informationen sind auf der Webseite des Automobilclubs von Italien zu lesen.
Bestimmungen für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs nach Deutschland
Nähere Auskünfte zum Thema erteilt die Allgemeine Deutsche Automobil-Club.
Bestimmungen für die Einfuhr eines Kraftfahrzeugs nach Frankreich (Französisch)
Mehrere Informationen sind auf der Webseite der französischen Zollbehörde zu lesen.
Führerausweis und Fahrzeugimmatrikulation
Bei Wohnsitznahme in einem EU/EFTA-Staat besteht grundsätzlich eine Umtauschpflicht des Schweizer Führerausweises. Zusätzlich muss das Fahrzeug im neuen Wohnsitzstaat angemeldet werden. Die Fristen für den Umtausch und die Anmeldung hängen vom jeweiligen EU/EFTA-Staat ab. Informationen zum Umtausch, Anmeldungsversfahren und Fristen erhalten Sie bei den für Ihren Wohnort zuständigen Behörden. Informationen erhalten Sie oftmals auch auf den Webseiten der Schweizer Vertretungen.
Nationale Kontakte (EU)
Wichtige Informationen über Fahrzeugs Bestimmungen sind auf der Webseite der Europäische Union zu lesen.
Umtausch eines ausserhalb Frankreichs erworbenen Führerscheins (Französisch)
Informationen zum Umtausch des Führerscheins in Frankreich erteilt die offizielle Webseite der französischen Verwaltung.
Umtausch eines ausländischen Führerscheins aus einem Nicht-EU-Land – Italien (Italienisch)
Informationen zum Umtausch des Führerscheins in Deutschland erteilt das Ministerium für nachhaltige Infrastruktur und Mobilität.
Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten umschreiben – Deutschland
Informationen zum Umtausch des Führerscheins in Deutschland sind auf der Seite des ADAC zu lesen.
Umtausch eines schweizerischen Führerscheins - Spanien (Spanisch)
Informationen zum Umtausch des Führerscheins in Deutschland erteilt das Ministerium des Inneren.
Einfuhr von Heimtieren
Im Vertragsgebiet der EU/EFTA gelten einheitliche Bedingungen für die Einfuhr von Heimtieren. Grundsätzlich wird bei der Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen in einem EU/EFTA-Staat zumindest folgendes verlangt:
- Ein gültiger Heimtierpass
- Eine gültige Schutzimpfung gegen Tollwut
- Eine Kennzeichnung mit einem Mikrochip
Informieren Sie sich in jedem Fall bei der zuständigen Behörde des Ziellandes über die bei der Einfuhr verlangten Vorkehrungen (es können zusätzliche nationale Bedingungen bestehen).
Reisen mit Heimtieren (BLV)
Nähere Informationen zum Reisebestimmungen für Heimtieren sind auch der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Bezug von Schweizer Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
Aktuelle Problematik
Im Zuge des Ausbaus von Regulierungen ist in den vergangenen Jahren das Bewusstsein der Finanzinstitute für mögliche Rechts- und Reputationsrisiken, insbesondere im grenzüberschreitenden Geschäft, gestiegen. Dies hat zur Folge, dass im Ausland wohnhafte Personen von Schweizer Finanzinstitutionen zum Teil keinen oder nur restriktiven Zugang zu Finanzdienstleistungen erhalten. Diverse Schweizer Finanzinstitute bieten Auslandschweizerinnen und -schweizern mit Wohnsitz in zahlreichen Staaten aber weiterhin, unter Einhaltung der lokalen und schweizerischen rechtlichen Bestimmungen, ein Zahlungsverkehrskonto an.
Besprechen Sie Ihren Fall frühzeitig mit Ihrem Finanzinstitut!
Bankkundinnen und Bankkunden stehen in einer privatrechtlichen Beziehung zur Bank. Betroffenen wird empfohlen, schon bei der Vorbereitung des Wegzugs aus der Schweiz ins Ausland bzw. vom Ausland zurück in die Schweiz das Gespräch mit ihrem Finanzinstitut zu suchen, um Regulierungen zu finden, die ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht werden.
Auslandschweizerorganisation
Die Auslandschweizerorganisation (ASO) bietet auf ihrer Webseite nützliche Informationen rund um das Thema Bankdienstleistungen für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.
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Kontakt
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
Konsularische Direktion KD
Effingerstrasse 27
3003 Bern