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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Nukleare Non-Proliferation

Die Nichtverbreitung (Non-Proliferation) von Kernwaffen ist eine Priorität der Schweiz. Kernwaffen in den Arsenalen weiterer Staaten oder sogar nichtstaatlicher Akteure hätten schwerwiegende sicherheitspolitische Konsequenzen. Die Schweiz arbeitet deshalb aktiv an der globalen Non-Proliferationsarchitektur, in dessen Zentrum die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) und Exportkontrollen stehen. Hohe Standards im Bereich nukleare Sicherheit und Sicherung unterstützen diese Bemühungen.

Im Vordergrund ein Strand mit Palmen, im Hintergrund steigt am Horizont ein Atompilz aus dem Meer.

Um die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen zu verhindern, stehen der internationalen Gemeinschaft verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören die Internationale Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA), der umfassende Nuklearteststoppvertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT) und multilateral ausgehandelte und angewandte Exportkontrollen von Nukleargütern. Die Schweiz engagiert sich in all diesen Bereichen auf Basis des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (Treaty on the Non-Proliferation of Nuclear Weapons, NPT). Dieser bildet die Grundlage für die Bemühungen in der nuklearen Nichtverbreitung, indem dieser sogenannte Nichtverbreitungsnorm und das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie festschreibt.

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Exportkontrolle

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Abrüstung und Nonproliferation

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Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA)

Die IAEA ist das globale zwischenstaatliche Forum für wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit im nuklearen Bereich. Ihre Hauptaufgabe ist die Förderung der internationalen Zusammenarbeit zur friedlichen Nutzung der Nuklearenergie. Ebenso umfasst ihr Mandat die Verhinderung des Missbrauchs von nuklearen Anlagen und nuklearem Material für militärische Zwecke. Somit leistet die Organisation einen zentralen Beitrag zur nuklearen Nichtverbreitung. Darüber hinaus erfüllt die IAEA wichtige Aufgaben in den Bereichen nukleare Sicherheit und Sicherung.

Gemäss dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen sind alle Nichtkernwaffenstaaten verpflichtet, Sicherungsabkommen («Safeguards Agreements») mit der IAEA abzuschliessen. So verifiziert die IAEA, dass deklariertes Nuklearmaterial und Nuklearanlagen ausschliesslich für friedliche Zwecke genutzt werden.

Ein Zusatzprotokoll zum Sicherungsabkommen erlaubt der IAEA die Überprüfung, dass kein undeklariertes nukleares Material und keine undeklarierten nuklearen Aktivitäten bestehen. Die Schweiz hat sowohl ein Sicherungsabkommen als auch ein Zusatzprotokoll mit der IAEA abgeschlossen.

Die Schweiz ist seit der Gründung der IAEA 1957 Mitglied und leistet einen Beitrag zur Erarbeitung von Standards bezüglich Sicherheit und Sicherung von Kernmaterialien. Diverse Schweizer Forschungsinstitute, z.B das Labor Spiez und die École polytechnique fédérale de Lausanne (EPFL), sind Kooperationspartner der IAEA.

Internationale Atomenergie-Organisation, IAEA (en)

Vertrag über das umfassende Verbot von Kernwaffenversuchen

Im Laufe des Kalten Krieges wurden über 2000 Nukleartests durchgeführt. Solche Tests haben negative Auswirkungen auf Gesundheit, Umwelt, globale Sicherheit und das System der Nichtverbreitung von Kernwaffen. Ein umfassendes Verbot von Nuklearexplosionen erschwert die Neu- und Weiterentwicklung von Nuklearwaffen massgeblich und ist somit ein zentraler Bestandteil des globalen Nichtverbreitungsregimes.

Der Vertrag über das umfassende Verbot von Kernwaffenversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization, CTBTO) möchte ein absolutes Verbot von Nuklearexplosionen aller Art – insbesondere von Versuchen mit Nuklearwaffen – durch ein weltweites Überwachungsnetz durchsetzen und überprüfbar machen. Das bereits bestehende Überwachungsnetz (International Monitoring System) umfasst über 300 Messstationen weltweit, die punktgenau bereits kleinste Explosionen in der Atmosphäre, unter Wasser, an Land und unter der Erde nachweisen können. Seinen Nutzen konnte das System bei der Detektion mehrerer nordkoreanischer Kernwaffentests unter Beweis stellen. Die Schweiz verfügt über eine seismische Messstation in Davos, die Teil des internationalen Überwachungssystems ist.

Die Vertragsverhandlungen schufen eine globale Norm gegen die Durchführung von Nukleartests. Seit 1998 halten alle Staaten bis auf Nordkorea ein entsprechendes Moratorium ein. Der Vertrag selbst tritt jedoch erst dann in Kraft, wenn gewisse Staaten, die über relevante Kerntechnologien verfügen, den Vertrag ratifiziert haben. Die Schweiz ruft insbesondere diese Staaten regelmässig zur Ratifikation des Vertrages auf, um dessen rasches Inkrafttreten zu ermöglichen.

Bis dahin werden die Aufgaben der im Vertrag vorgesehenen Organisation des Vertrages von einem «Provisorischen Technischen Sekretariat» mit Sitz in Wien erfüllt.

Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Kernwaffenversuchen, CTBTO (en)

Nukleare Sicherung und Sicherheit

Auch nukleare Sicherung und Sicherheit stehen im Fokus der Schweizer Bemühungen gegen die Weiterverbreitung von Nuklearwaffen. Die nukleare Sicherheit garantiert, dass nukleare Anlagen so betrieben werden, dass Menschen und Umwelt vor schädlicher Strahlung geschützt sind. Gleichzeitig soll die nukleare Sicherung verhindern, dass unbefugte Akteure (z.B. Terroristen) Zugang zu Nuklearanlagen und -materialien erhalten.

Die Schweiz engagiert sich beispielsweise im Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial (Convention on the Physical Protection of Nuclear Material, CPPNM). Dieses zielt darauf ab, Diebstahl oder andere Straftaten im Zusammenhang mit Kernmaterial zur zivilen Nutzung zu verhindern zu bestrafen. Die Schweiz nahm 2022 den Co-Vorsitz der Überprüfungskonferenz des angepassten Übereinkommens wahr.

Änderung des Übereinkommens vom 26. Oktober 1979 über den physischen Schutz von Kernmaterial

Fragen der nuklearen Sicherung und Sicherheit haben mit den Kampfhandlungen rund um ukrainische Kernkraftwerke und insbesondere das Kernkraftwerk Saporischschja (ZNPP) neue Dringlichkeit erhalten. Die Schweiz unterstützt die von der IAEA etablierten «Sieben unverzichtbaren Pfeiler der nuklearen Sicherung und Sicherheit während eines bewaffneten Konflikts» sowie die «Fünf konkreten Prinzipen zum Schutz des ZNPP» vollumfänglich. Darüber unterstützt die Schweiz die IAEA alle Bemühungen der IAEA zur Erhaltung der nuklearen Sicherheit und Sicherung in der Ukraine politisch, finanziell und materiell.

Nukleare Sicherheit, Sicherung und Safeguards in der Ukraine, Internationale Atomenergie-Organisation, IAEA (en)