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Veröffentlicht am 1. Februar 2026

Privilegien und Immunitäten

Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen

Ausländische Vertretungen, d. h. Botschaften, konsularische Posten und ständige Missionen sowie internationale Organisationen, mit denen der Bundesrat ein Abkommen betreffend Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen abgeschlossen hat, sowie deren Mitarbeitende und die zu ihrer Begleitung berechtigten Personen, geniessen gemäss Völkerrecht und internationalen Gepflogenheiten gewisse Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen.

Kategorien von Begünstigten

Die Frage der Immunitäten betrifft verschiedene Kategorien von Begünstigten, insbesondere:

  • Staaten
  • Vertreterinnen und Vertreter von Staaten (einschliesslich Staats- und Regierungschefs sowie Aussenminister) und Mitglieder diplomatischer und konsularischer Vertretungen
  • internationale Organisationen und Personen, die in offizieller Eigenschaft für diese tätig sind

Die Privilegien und Erleichterungen umfassen insbesondere:

  • die Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung, die auf Amtshandlungen beschränkt sein kann, die persönliche und häusliche Unverletzlichkeit für bestimmte Personenkategorien,
  • die zollrechtlichen Privilegien
  • die steuerlichen Privilegien,
  • die Befreiung von den schweizerischen Sozial- und obligatorischen Versicherungen sowie den Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt für Familienangehörige.

Die Vorrechte und Immunitäten ergeben sich aus dem Völkergewohnheitsrecht oder aus internationalen (bilateralen oder multilateralen) Verträgen. Ihr Umfang wird für jeden Begünstigten gemäss diesen Regeln festgelegt.

Bilateraler oder multilateraler Bereich

Unter dem bilateralen Bereich sind die gegenseitigen Beziehungen zwischen der Schweiz und einem ausländischen Staat zu verstehen, namentlich durch die Vertretung mittels Botschaften und Konsulate.

Unter dem multilateralen Bereich sind namentlich die Beziehungen zwischen Staaten im Rahmen von internationalen Organisationen, die ständigen Missionen dieser Staaten bei den internationalen Organisationen und die internationalen Konferenzen zu verstehen.

Das Protokoll EDA ist die Ansprechstelle für den bilateralen Bereich und die Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und den anderen internationalen Organisationen in Genf die Ansprechstelle für den multilateralen Bereich. Beide Einrichtungen stellen ein Handbuch mit Informationen über die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen für die jeweiligen Begünstigten zur Verfügung. Die Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten befasst sich mit grundsätzlichen Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Privilegien, Immunitäten und Erleichterungen sowie mit deren Umfang.

Rechtliche Grundlagen

Die Regelung der Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen in der Schweiz stützt sich im Besonderen auf folgenden Grundlagen:

  • das Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz, GSG)und die Ausführungsverordnung vom 7. Dezember 2007 (Gaststaatverordnung, V-GSG)
  • die mit den verschiedenen internationalen Organisationen abgeschlossenen Abkommen betreffend Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen,
  • das Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, das analog auch auf die ständigen Missionen angewandt wird
  • das Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen
  • die Praxis der Schweizer Behörden für Aspekte, die von den genannten Texten nicht geregelt werden.

Blick in das Innere vom Bundeshaus West mit einem Schweizer Kreuz auf dem Boden.

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Kontakt

Sektion Diplomatisches und konsularisches Recht
EDA, Direktion für Völkerrecht DV
Kochergasse 10
3003 Bern