Staatsluftfahrzeuge benötigen beim Überflug über andere Staaten jeweils eine Sonderbewilligung, eine sog. Diplomatic Clearance. Im Normalfall erteilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) nach Rücksprache mit dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) und der Luftwaffe diese Bewilligung. Davon ausgenommen sind jedoch Flüge mit Waffen oder Munition an Bord, die der Unterstützung von Kampfhandlungen dienen. Für solche Flüge braucht es jeweils einen Entscheid des Bundesrates.
An ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung dem Gesuch eines Staates entsprochen, Transportflüge über die Schweiz mit Waffen und Munition an Bord im Zusammenhang mit dem laufenden Militäreinsatz in Mali durchzuführen. Die Schweiz erlaubt damit Staaten, die sich im Rahmen der Mali-Mission engagieren, nicht nur Truppen und Versorgungsgüter über die Schweiz zu transportieren, sondern auch Flüge mit Waffen oder Munition durchzuführen. Die Bewilligung derartiger Überflüge ist mit der Neutralität der Schweiz vereinbar. Die militärische Intervention Frankreichs fand auf Einladung der Regierung Malis statt. Zudem steht das französische Eingreifen im Zusammenhang mit der vom UNO-Sicherheitsrat am 20. Dezember 2012 verabschiedeten Resolution 2085. Frankreich hat denn auch unverzüglich den UNO-Sicherheitsrat über seinen Einsatz in Mali informiert. UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon begrüsste ausdrücklich das militärische Engagement Frankreichs.
Letztmals hatte der Bundesrat 2011 im Zusammenhang mit dem Konflikt in Libyen Luft-Transporte mit Waffen und Munition erlaubt. Dabei stützte sich die Schweiz auf die Resolution 1973 des UNO-Sicherheitsrates.
Adresse für Rückfragen:
Kommunikation BAZL,
Telefon 031 324 23 35
Herausgeber:
Der Bundesrat,Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation,Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten