Zweiter Schweizer Beitrag, Rahmenkredit Migration: Bundesrat genehmigt Abkommen mit Griechenland, Zypern und Bulgarien

Medienmitteilung, 27.08.2025

An seiner Sitzung vom 27. August 2025 hat der Bundesrat die bilateralen Umsetzungsabkommen mit Griechenland, Zypern und Bulgarien zur Finanzierung von Projekten im Migrationsbereich genehmigt. Die dafür vorgesehenen Mittel von 60 Millionen Franken sind Teil des Zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).

Die Schweiz plant, insgesamt 60 Millionen Franken zu investieren. Für Griechenland sind 28,65 Millionen Franken vorgesehen, für Bulgarien 21,35 Millionen Franken und für Zypern 10 Millionen Franken. Das Geld stammt aus der zweiten Phase (2025–2029) des Schweizer Beitrags im Migrationsbereich. Die Schweiz setzt damit die Zusammenarbeit mit Griechenland und Zypern fort und kooperiert erstmals mit Bulgarien in diesem Bereich. Die Abkommen mit den Partnerstaaten sollen noch dieses Jahr unterzeichnet werden.

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende als Schwerpunkt

Die Schweiz hat diese drei Staaten anhand objektiver Kriterien ausgewählt. Entscheidend waren das Ausmass der Migrationsbewegungen und deren Auswirkungen auf die Schweiz. Die meisten Asylsuchenden reisen über Griechenland oder Bulgarien in die Schweiz ein, und Bulgarien hat wie Zypern eine grosse Anzahl Geflüchteter aus der Ukraine aufgenommen. Griechenland und Zypern nehmen zudem gemessen an der Bevölkerungszahl EU-weit am meisten Asylsuchende auf.

Der Schwerpunkt liegt in allen drei Staaten auf der Bereitstellung von Infrastrukturen und Dienstleistungen für unbegleitete minderjährige Asylsuchende. Ein weiterer Handlungsschwerpunkt ist die frühzeitige Integration schutzbedürftiger Personen. In Griechenland und Bulgarien sollen auch die Asylverfahren gestärkt werden. In Zypern wird die Rückkehr- und Reintegrationshilfe im Herkunftsstaat fortgeführt.

Solidarisches Engagement der Schweiz

Der Rahmenkredit Migration des zweiten Schweizer Beitrags beträgt insgesamt 190 Millionen Franken. Ziel ist die Stärkung des Migrationsmanagements in Europa. Durch diese Zusammenarbeit bekräftigt die Schweiz ihr solidarisches Engagement gegenüber EU-Staaten, die wichtige Aufgaben bei der Aufnahme von Migrantinnen und Migranten übernehmen. Dadurch wird dazu beigetragen, die irreguläre Sekundärmigration innerhalb der EU und in die Schweiz zu verringern.

Die bilateralen Kooperationsprogramme im Migrationsbereich werden in zwei Phasen umgesetzt. Im Rahmen der ersten Phase (2022–2026) beläuft sich der Schweizer Beitrag auf 70 Millionen Franken: 40 Millionen für Griechenland, 20 Millionen für Italien und 10 Millionen für Zypern. Die Partnerstaaten beteiligen sich an der Finanzierung dieser Programme.

Neben diesen bilateralen Programmen verfügt die Schweiz auch über einen Rapid Response Fund, der ebenfalls Teil des Rahmenkredits Migration ist. Damit kann in den EU-Staaten rasch auf stark ansteigende Migrationsbewegungen reagiert werden, indem internationale oder nichtstaatliche Organisationen bei der Durchführung gezielter Projekte unterstützt werden.

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